Sitzung: 26.01.2023 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 26
Vorlage: 2022/413
Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Art. 10b des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (GVBl. S. 638) geändert worden ist, folgende
Änderungssatzung
zur Gebührensatzung
zur Satzung über das Friedhofs- und
Bestattungswesen
in der Stadt Friedberg
Vom
§ 1
Die Gebührensatzung zur Satzung
über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg vom 25.02.2019
in der Fassung vom 09.11.2021 wird wie folgt geändert:
In
§ 5 Absatz 2 Ziffer 2.9 (Urnenbestattung in einem von Bäumen geprägten
Grabfeld) wird die Zahl „1.675,-- €“ durch die Zahl „1.775,-- €“ ersetzt.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Friedberg, den
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister