Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 26

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Art. 10b des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (GVBl. S. 638) geändert worden ist, folgende

 

Änderungssatzung

zur Gebührensatzung

zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen

in der Stadt Friedberg

 

Vom

 

 

§ 1

 

Die Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg vom 25.02.2019 in der Fassung vom 09.11.2021 wird wie folgt geändert:

In § 5 Absatz 2 Ziffer 2.9 (Urnenbestattung in einem von Bäumen geprägten Grabfeld) wird die Zahl „1.675,-- €“ durch die Zahl „1.775,-- €“ ersetzt.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Friedberg, den

 

 

 

 

Roland Eichmann

Erster Bürgermeister

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           26          

Nein:                                          0             

Pers. beteiligt:                           0          

Anwesend:                              26          

 

 

Abwesend:

StRin Böhm

StRin Mergle

StR Pfundmeir

2.BM Scharold

StR Wurzer