Sitzung: 24.01.2023 Bauausschuss
Beschluss: ohne Beschluss
Bekanntgaben:
- Wohngebäude Hermann Löns-Str. 19/21
-
vorgetragen
durch Ersten Bürgermeister Eichmann
Grunddaten zum Gebäude:
Bezeichnung, Ort, Straße |
Baujahr |
Grund- |
Wohn- |
Anz. d. |
Sozial- |
davon |
saniert |
zuständiger |
Heizung / |
Warmwasser / |
durchschn. |
im |
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Jahr |
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Hermann-Löns-Str. 19, 21 |
1955 |
1.113 qm |
591 qm |
12 WE |
---- |
12 WE |
2006 |
Abt. 21 |
Erdgas |
Strom |
5,90 € - 6,80 € |
Feststellungen:
-
Generalsanierung
2006:
Einbau
Zentralheizung, Dämmung der Gebäudehülle sowie Kellerdecke und Dach, Erneuerung
der Fenster, Erneuerung der Elektroinstallation bis zum
Wohnungs-Sicherungskasten
-
Bei einer
Standard-Wohnungssanierung nach Mieterwechsel in Nr. 21 EG links, wurden im
Juli 2022 Risse in der Decke festgestellt (nach Entfernung der Holzdecke durch
den BBH)
-
anschließen
Ortstermin mit Statiker Herr Di Valentin für Deckenöffnung
-
Bestandsaufnahme
der weiteren Wohnungen ergibt Durchbiegung der Decken aller Wohnungen (s.
Gutachten)
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Statiker
Herr Di Valentin stellt fest, dass die Deckendurchbiegung teils 258% des zulässigen
Wertes bei Bestandsdecken überschreiten
Aufbau der Bestandsdecken:
-
Fazit:
Keine Gefahr, die Anlass zur sofortigen Räumung gibt, aber Hinweis im Bericht:
Erfordernis einer zeitnahen Ausführung der Abfangungsmaßnahmen /Sanierung /Neubau
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Baumaßnahme
wird von Abt. 23 bearbeitet: Die verschiedenen Varianten werden momentan von
Statiker und Architekt ausgearbeitet
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Handlungsempfehlungen
werden am 02.03,2023 im Stadtrat oder am 14.03.2023 im Bauausschuss vorgestellt
-
Baugenossenschaft
AIC wurde kontaktiert, hat bei Ihren Gebäuden gleichen Baujahrs (23/25+27/29)
nichts feststellen können
-
Ziel der
Wohnungsverwaltung: Zeitnahe Entmietung bis Mitte 2023, aktuell noch 9 Parteien
betroffen, diese könnten mit Ersatzwohnungen versorgt werden.
2. Förderung
nach KommWFP
-
vorgetragen
durch Baureferentin Sedlmair
Durch die Regierung von Schwaben
wurde mitgeteilt (Freigabe durch das Ministerium)
dass die Förderung nicht dieses
Jahr ausläuft, sondern bis 2030 verlängert wird.
- Bekanntgabe zum aktuellen Stand
Umgestaltung Afrastraße, St. Afra
(Beschlussvorlage 2021/318)
- vorgetragen durch Abtl. Scholtissek
Die Verwaltung wurde im September 2021 beauftragt, die Afrastraße in St. Afra verkehrsberuhigt zu gestalten.
Ende April 2022 wurden die
Ergebnisse der Baugrunduntersuchung übermittelt. Im Asphalt wurden schwache PAK
(Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe - deuten auf teerhaltiges Material
hin) Belastungen festgestellt. Die Konzentration sei so gering, dass der
Asphalt als „ohne Verunreinigungen“ einzustufen wäre. In den darunterliegenden
Kiesschichten wurden Schadstoffbelastungen bis Z 2 (gemäß LAGA Zuordnung)
festgestellt. Eine Entsorgung des ausgebauten Materials gestaltet sich daher
als äußerst kostspielig. Die Untersuchungen haben außerdem ergeben, dass die
Kiestragschicht unterhalb vom Asphalt nicht frostsicher und damit nicht
standsicher ist. Für einen Ausbau nach anerkannten Regeln der Technik, muss ein
Vollausbau umgesetzt werden.
Parallel zu den
Baugrunduntersuchungen hat das planende Ingenieurbüro eine erste Vorplanung
erarbeitet. Die Gestaltung erfolgte dabei unabhängig der Ergebnisse der
Baugrunderkundung. Die Kostenschätzung enthält keine Entsorgung von schadstoff-belastetem
Material.
Im Vermögenshaushalt 2022
unterlag die weitere Planung den Einsparungen. Infolgedessen kann auch der
beschlossene Zeitplan nicht eingehalten werden.
Für das aktuelle Haushaltsjahr
2023 sind Gelder beantragt. Für die weitere Planung wird vorerst die Haushaltsfestsetzung
abgewartet.
- Bekanntgabe zur Prüfung der Machbarkeit einer Querungshilfe in der
Luitpoldstraße auf Höhe des künftigen Bahnhofzugangs
- vorgetragen durch Abtl. Scholtissek
In der Bauausschusssitzung am 01.12.2022 wurde der Wunsch geäußert, die Machbarkeit einer Querungshilfe in der Luitpoldstraße zu prüfen.
Für eine Insel benötigt man jeweils 3,5 m Fahrbahnbreite, um die Durchfahrt des Winterdienstes zu ermöglichen. Die Insel selbst sollte mindestens 2,0 m breit sein, um eine Aufstellfläche für Fahrradfahrer zu bieten. Insgesamt sind also 9,0 m Straßenbreite Voraussetzung.
Die Breite der Luitpoldstraße im betroffenem Bereich beträgt gemäß Luftbild knapp 6,0 m. Eine Aufweitung ist aufgrund der angrenzenden Privatgrundstücke sowie der Böschungen nicht möglich, siehe Anlage 1.
- Bekanntgabe Baumfällungen
- vorgetragen durch Abtl. Scholtissek
Die Bäume im Baumkataster der Stadt Friedberg wurden im November 2022 durch externe Baumkontrolleure kontrolliert.
Im Ergebnis wurde an 19 Bäumen (Anlage 1) die Maßnahme Baumfällung mit hoher Priorität (Ausführung innerhalb 6 Monaten gem. FLL Richtlinien) vergeben. Eine Übersicht der Standorte gibt Anlage 2.
Direkte Straßenbäume sollen im Jahr 2023 je nach Haushaltslage nachgepflanzt werden.
Bgm.-Schlickenrieder-Str. Fl.Nr. 22/3 Kastanie. Die wildwachsende Kastanie steckte direkt oberhalb der Mauer an der Treppe zur Alten Bergstraße. Aufgrund der Schädigung durch den Standort an der Mauer und der vorangegangenen Bautätigkeit zur Haus Nr. 15 wurde durch einen hinzugezogenen Baumkontrolleur mangelhafte Standsicherheit durch abgefaulte Wurzeln festgestellt. Der Baum war nicht im Kataster der Stadt Friedberg enthalten. In dem Bebauungsplan Nr. 13 war er enthalten. Der Baum wurde im Dezember entfernt. Im Frühjahr wird ein Ersatzbaum gepflanzt.
Am 21.12.2022 wurde der Bauhof über ein Loch im Fahrbahnbelag der Lindauer Straße auf Höhe des Weihers /Sees informiert. Vor Ort stellte sich heraus, dass ein Biber die komplette Straße entlang der Hauptwurzeln von 2 Pappeln unterhöhlt hatte. Das Loch hatte eine Tiefe von ca. 1,5 m, die Wurzeln der Bäume hingen frei in der Luft. Um den Straßenunterbau wiederherzustellen mussten die Baumwurzeln entfernt werden. Dadurch war die Standsicherheit der Bäume nicht mehr gegeben. Die Bäume mussten sofort aufgrund der Wettervorhersage (Föhnsturm am 22.12.2022) gefällt werden.
Für den Herbst ist folgende Fällung vorgesehen:
In der Wegeverbindung Seniorenheim, Kindergarten St. Angela und dem Friedhof Herrgottsruh auf der Bozener Straße engt eine Platane den Gehweg in dem Maße ein, dass eine massive Verkehrsbehinderung entsteht. Zur Wiederherstellung des Gehwegs, der dann auch für Mobilitätseingeschränkte sowie mit Kinderwägen und dergleichen passierbar ist, wird die Platane entfernt. Der Zustand der Platane wurde gemäß der Baumkontrolle als „ausreichend“ und demnach nicht gesund bewertet.
Zur Unterstützung der FBG (Forstbetriebsgemeinschaft) führt der Bauhof folgende verkehrssichernde Maßnahmen durch:
Im erworbenen Waldstück in Wulfertshausen, Flur Nr. 911 Gemarkung Wulfertshausen, werden demnächst waldbauliche Maßnahmen durchgeführt. Hierzu werden vom Borkenkäfer befallene Fichten und vom Eschentriebsterben befallene Eschen entfernt.
Am Waldrand von Flur Nr. 988 – an einem Waldgrundstück in der Verlängerung der Schützenstraße nach Wulfertshausen werden außerdem Bäume gefällt. Hierbei handelt es sich um stark mit Eschentriebsterben befallene Eschen am Waldrand bei einer Parkbank.
Weiterhin informieret die Verwaltung, dass bei einem Waldbegang gemeinsam mit der FBG und dem Forstberater Herr Dauner folgende waldbauliche Maßnahmen besprochen wurden:
Am Waldgrundstück von Wiffertshausen nach Paar werden vom Borkenkäfer befallene Fichten entfernt.
Am Waldgrundstück in Bachern werden ebenfalls die durch Eschentriebsterben erkrankten Eschen entfernt.
Übersicht der Bäume Anlage 1
Standorte
Anlage 2
- Bekanntgabe zum aktuellen Stand in der Verwaltungsstreitsache
Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund
e. V. gegen Stadt Friedberg
wegen Vollzug des bayerischen Straßen- und
Wegerechts
- vorgetragen durch Abtl. Scholtissek
Die Stadt Friedberg hat ein Städtebauliches Konzept für Barrierefreiheit am 17.11.2016 erstellt und am 03.09.2020 ergänzt.
Aktuell befindet sich die Wegeverbindung Bahnhof – Innenstadt gemäß dem Konzept in der Planung und zum Teil Umsetzung.
Der nördliche Teil der Bahnhofstraße sollte mit den jüngst gelaufenen Baumaßnahmen barrierefrei gestaltet werden. Im Anschluss daran, soll die restliche Wegeverbindung (Wintergasse - Haagstraße – südliche Bahnhofstraße) ausgebaut werden.
Aufgrund des Personalwechsels und des dadurch zum Teil verlorengegangenen Wissens können nachfolgende Aussagen nur vorbehaltlich getroffen werden:
Zur Planung fanden zahlreiche Ortstermine und Besprechungen mit verschiedenen Beteiligten, wie dem BBSB (Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V.), dem LRA (Landratsamt), Frau Brülls (Pflegerin für Soziales im Stadtrat) und Frau Jörgl (Mobilitätsschulung) statt.
In den Besprechungen und Ortsterminen muss es zu Missverständnissen hinsichtlich der Ausführung der barrierefreien Gestaltung der nördlichen Bahnhofstraße gekommen sein. Die Schuldfrage (und somit die Kostenübernahme) bleibt bis dato offen. Hinzu kommen Planungsfehler des Ingenieurbüros. Zusammen führte das zu einer mangelhaften Ausführung.
Im November und Dezember 2022 fanden Besprechungen zwischen dem BBSB, der Planerin Frau Berger (Studio B) und der Abteilung Tiefbau statt. In diesen wurden Lösungen zur Mängelbeseitigung in der nördlichen Bahnhofstraße erarbeitet.
Das Wichtigste in Kürze:
-
Austausch der Aufmerksamkeitsfelder an
der Hauswand, Noppen statt Rillen.
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Anpassung der Richtungsfelder der
nördlichen Querung (nicht exakt senkrecht zur Fahrbahn).
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Austausch der Mulden an den Übergängen,
1,2 cm Stich Maß der Eintiefung, statt aktuell 4 cm.
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Der Austausch der Muldensteine ist
aufgrund der Entwässerung nicht überall möglich, es entfallen zwei von fünf
Querungen.
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Mit dem länglichen Sperrfeld entlang der
gesamten Straße, sowie der geringen Kontrastwirkung der Steine besteht seitens
des BBSB Einverständnis.
Aktuell werden seitens der Verwaltung und dem Planungsbüro die technischen Details konkretisiert (Abstimmungen mit Steinmetz, etc.). Im Februar 2023 ist die nächste Besprechung mit dem BBSB festgelegt. Ab Frühjahr 2023 kann die Mängelbeseitigung umgesetzt werden.
Für den weiteren Wegverlauf (Wintergasse - Haagstraße – südliche Bahnhofstraße) wird es 2023 nochmal einen gemeinsamen Ortstermin geben, da die Aufzeichnungen aus dem letzten Termin verloren gegangen sind.
Die Tiefbauabteilung wird zukünftig alle barrierefreien Planungen mit dem BBSB abstimmen und vor Ausführung freigeben lassen. Aktuelle Planungen zum Ausbau von Bushaltestellen wurden bereits übermittelt.
Der BBSB sicherte in der letzten Besprechung zu, den Rechtsstreit aufgrund unserer Bemühungen vorerst ruhen zu lassen.