Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/17.02.2005

Die Stellungnahme des Landratsames Aichach-Friedberg vom 17.02.2005 wird zur Kenntnis genommen.

 

Untere Immissionsschutzbehörde

Die fehlende Perlschnur entlang des Rehrosbacher Weges und zwischen den Grundstücken FlNrn. 230 und 231/6 der Gemarkung Rinnenthal ist nachzuzeichnen. Die Nutzungsschablonen sind auf alle Teilflächen im allgemeinen Wohngebiet zu erweitern. Die redaktionellen Änderungen sind in die Begründung einzuarbeiten.

 

B-1) Pfeiffer Wolfgang/07.03.2005

Das Grundstück der Familie Pfeiffer (FlNr. 38/3 der Gemarkung Rinnenthal, Hofmarkstraße 7) liegt nunmehr im Bereich des allgemeinen Wohngebietes. Eine Verschlechterung der persönlichen Wohn- und Lebenssituation der Familie Pfeiffer ist dabei nicht ersichtlich. Die gewerblichen Tätigkeiten des Herrn Pfeiffer (Landschaftsökologe) als Freiberufler und der Frau Pfeiffer (Offenes Atelier – Kunst und Tonwaren, Seifen) sind als im allgemeinen Wohngebiet nach § 13 und § 4 BauNVO zulässige Nutzungen zu betrachten.

 

C-1) Zusätzlicher Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Begründung dahingehend zu ändern, dass die Änderung des Bebauungsplanes dem Landratsamt Aichach-Friedberg zur Genehmigung vorzulegen ist, da der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan, welcher für den gesamten Bereich ein Dorfgebiet darstellt, entwickelt ist.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              11

     

 

StR Holzmüller hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Abwesend:

FrV Fuchs

FrVe Eser-Schuberth