Sitzung: 28.04.2005 Bauausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/17.02.2005
Die Stellungnahme des Landratsames Aichach-Friedberg vom 17.02.2005 wird zur Kenntnis genommen.
Untere Immissionsschutzbehörde
Die fehlende Perlschnur entlang des Rehrosbacher Weges und zwischen den Grundstücken FlNrn. 230 und 231/6 der Gemarkung Rinnenthal ist nachzuzeichnen. Die Nutzungsschablonen sind auf alle Teilflächen im allgemeinen Wohngebiet zu erweitern. Die redaktionellen Änderungen sind in die Begründung einzuarbeiten.
B-1) Pfeiffer Wolfgang/07.03.2005
Das Grundstück der Familie Pfeiffer (FlNr. 38/3 der Gemarkung Rinnenthal, Hofmarkstraße 7) liegt nunmehr im Bereich des allgemeinen Wohngebietes. Eine Verschlechterung der persönlichen Wohn- und Lebenssituation der Familie Pfeiffer ist dabei nicht ersichtlich. Die gewerblichen Tätigkeiten des Herrn Pfeiffer (Landschaftsökologe) als Freiberufler und der Frau Pfeiffer (Offenes Atelier – Kunst und Tonwaren, Seifen) sind als im allgemeinen Wohngebiet nach § 13 und § 4 BauNVO zulässige Nutzungen zu betrachten.
C-1) Zusätzlicher Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die Begründung dahingehend zu ändern, dass die Änderung des Bebauungsplanes dem Landratsamt Aichach-Friedberg zur Genehmigung vorzulegen ist, da der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan, welcher für den gesamten Bereich ein Dorfgebiet darstellt, entwickelt ist.