Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/07.05.2005

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 07.05.2005 mit den Stellungnahmen der Fachbehörden Kreisbaumeister, Abfallrecht und Kreisbrandrat wird zur Kenntnis genommen. Die angeregten Klarstellungen und Hinweise werden in den Text der Festsetzungen und der Begründung aufgenommen.

 

 

A-2) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/25.02.2005

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 25 02.2005 wird zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt.

 

 

A-3)Landratsamt Aichach-Friedberg – Gesundheitsamt/24.02.2005

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg – Gesundheitsamt – vom 24.02.2005 wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

 

A-4) Polizeiinspektion Friedberg/09.03.2005

Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Friedberg vom 09.03.2005 wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis: "... vor allem sollte das Sichtdreieck an der Einmündung des Fuß- und Radweges in dem Bereich der Hugolinstrasse hin von Bebauung und Hecken gemäß EAVH 93 freigehalten werden." wird berücksichtigt.

 

 

A-5) Wasserbeschaffungsverband Ottmaring/Rederzhausen/07.03.2005

Die Stellungnahme des Wasserbeschaffungsverbandes Ottmaring-Rederzhausen vom 07.03.2005 wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Spartengespräche im Zusammenhang mit dem Erschließungsvertrag beachtet.

 

 

A-6) Deutsche Telekom AG, T-Com/11.02.2005

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom AG – T-Com - vom 11.02.2005 wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Spartengespräche im Zusammenhang mit dem Erschließungsvertrag entsprechende Berücksichtigung finden.

 

 

A-7) Bund Naturschutz/25.02.2005/

Die Stellungnahme des Bundes Naturschutz vom 25.02.2005 wird zur Kenntnis genommen. Die Bepflanzung der Grundstücke mit Nadelbäumen wird ausgeschlossen und entlang der Hugolinstrasse wird alle 10 m ein großkroniger Laubbaum festgesetzt.

 

 

B-1) Maria und Wilhelm Sedlmaier/10.03.2005

Die Stellungnahme der Eheleute Maria und Wilhelm Sedlmaier vom 10.03.2005 wird zur Kennt­nis genommen. Der Umgriffsbereich des Bebauungsplans braucht nicht an den beabsichtigten Grundstückstausch angepasst werden, da sich dieser nur auf eine Bebauung mit Garagen an der Grundstücksgrenze auswirkt, deren Zulässigkeit durch die Bebauungsplanzeichnung und die Festsetzungen nicht eingeschränkt wird.

 

 

B-2) Andreas Fuchs / 10.04.2005

Die Stellungnahme von Herrn Andreas Fuchs vom 10.04.2005 wird zur Kenntnis genommen. Die Anregung, auf die Festsetzung einer Mindestgrundstücksgröße von 550 m² zu verzichten und sie ganz oder für einzelne Grundstücke auf etwas über 300 m² abzusenken, wird nicht aufgegriffen, da die Grundstückseigentümer ganz bewusst für einen Käuferkreis planen, der sich die mindestens 550 m² großen Grundstücke leisten kann und leisten will.

 

 

B-3) Erbengemeinschaft Späth – Schamberger/10.04.2005

Die Stellungnahme der Erbengemeinschaft Späth – Schamberger wird zur Kenntnis genommen. Die Grundstücksbesitzer bestätigen, dass es bei der Festsetzung einer Mindestgrundstücksgröße von 550 m² bleiben soll. Der geänderte Plan des Architekturbüros Beck, der nunmehr auch im Norden der verlängerten Ahornstrasse 4 Grundstücke vorsieht, soll Grundlage des Entwurfs werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

 

Abwesend:

FrVe Eser-Schuberth