Sitzung: 02.03.2023 Stadtrat
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 24
Vorlage: 2023/067
1. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung
eines Bebauungsplanes mit
Grünordnungsplan für das Gebiet zwischen der Wiffertshauser Straße und der
Singerstraße, westlich der Asamstraße in Friedberg im beschleunigten
Verfahren gem. § 13 a BauGB.
Das Gebiet umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern (TF = Teilfläche) 874 (TF), 875/6 (TF), 876, 876/1, 876/2, 888/2 (TF) und 888/5 (TF) der Gemarkung Friedberg.
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan vom 02.03.2023 (Anlage 1) stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Aufplanung erhält die
Bezeichnung „Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 101 für das Gebiet
zwischen der Wiffertshauser Straße und der Singerstraße, westlich der
Asamstraße in Friedberg“ und
verfolgt nachstehende Planungsziele:
- Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes
- Schaffung von Wohnbauflächen, insbesondere auch sozialgefördertem Wohnungsbau
- Steuerung der Nachnutzung und Nachverdichtung
- Regelung einer verträglichen baulichen Dichte
- Regelung einer verträglichen Anzahl der max. zulässigen Wohneinheiten
- Begrenzung der Flächenanteile für oberirdische Stellplätze, Garagen und Zufahrten
- Ordnung der Verkehrsverhältnisse
- verkehrsgerechter Ausbau der Verkehrsanlagen
- Aufnahme von Regelungen zum klimagerechten Bauen und zur ökologisch sinnvollen Anlage der Freiflächen
- Aufnahme von Regelungen zur Gestaltung der Gebäude, Freianlagen, Einfriedungen
2. Der Stadtrat beschließt das Bauleitplanverfahren in Kategorie 3, Listenplatz 10 der Priorisierungsliste der Bauleitplanung (Anlage 2 nö) einzuordnen.