Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 12

A)

 

Antrag auf Höherpriorisierung des vorliegenden Verfahrens in die Priorisierungsliste der Bauleitplanung in eine niedrigere Listenplatznummer als der Beschlussvorschlag B) empfiehlt.  

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                             3

Nein:                                     9

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                         12

     

 

 

B)

 

1. Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Gebiet östlich der Straße Am Spielberg und südlich der Querstraße am Ortsrand des Stadtteils Harthausen.

 

Das Gebiet umfasst das Grundstück mit der Flurnummer 574/16 der Gemarkung Harthausen.

Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan vom 09.03.2023 (Anlage 1) stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die Einbeziehungssatzung verfolgt nachstehende Planungsziele:

 

·           Schaffung von Baurecht für ein einzelnes Wohngebäude zur Ortsrandabrundung

 

 

2. Der Stadtrat beschließt das Bauleitplanverfahren in Kategorie 5, Listenplatz 42 der Priorisierungsliste der Bauleitplanung (Anlage 2 nö) einzuordnen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                     0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                         12

     

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                              

Nein:                                       

Pers. beteiligt:                            

Anwesend:                             

 

Siehe Einzelbeschlüsse!     

 

 

Abwesend:

 

StR Stamp vertreten durch StRin Bahner                

StRin Hörmann von und zu Guttenberg vertreten durch StR Rietzler

StR Wurzer