1. Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss unterstützt die Entscheidung des Regionalen Planungsverbands Augsburg vom 07.12.2022 bereits heute das Ziel zu verfolgen, 1,8 % der Landesfläche für die Windenergie auszuweisen. Dazu ist im Stadtgebiet Friedberg eine ausreichende Fläche auszuweisen.

 

 

2. Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat auf Basis der Potentialflächenanalyse mit Abständen (Anlage 4) zwischen potentiellen Windkraftanlagen

 

und Reinen Wohngebieten/Wochenendgebieten             von 1.150 m,

und Allgemeinen Wohngebieten                                       von 1.150 m,

und Misch-/Dorfgebieten und Urbanen Gebieten             von 1.150 m und

und Wohngebäuden im Außenbereich                              von    800 m

 

die Erstellung der Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen fortzuführen.

 

 

3. Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Bereiche für die 53. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes – Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Konzentrationsflächen „Windenergieanlagen“ zu berücksichtigen (Anlage 6, nach Aktualisierung der Abstände):

 

a)    Derchinger Forst

b)    Landmannsdorfer Forst

c)    Nördlicher Teilbereich Erlauholz

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                     0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                         13

     

 

Abwesend:

 

StR Stamp vertreten durch StRin Bahner                

StRin Hörmann von und zu Guttenberg vertreten durch StR Rietzler