Sitzung: 23.03.2023 Werkausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 12
Vorlage: 2023/090
Der Werkausschuss spricht sich grundsätzlich für eine Beteiligung der
Stadtwerke Friedberg an der Renergiewerke Rinnenthal GmbH in einem Umfang von
weniger als 5 % aus.
Für die Beteiligung sollen folgende Prämissen gelten:
1.
Im
Rahmen der Beteiligung ist der öffentliche Zweck sicherzustellen (Art. 92 I 1
Nr. 2 GO). Der unternehmenszweck, die Energieerzeugung und Versorgung der
Gemeindebürger in Rinnenthal, ist ein solcher öffentlicher Zweck. Es muss
außerdem sichergestellt werde, dass der Unternehmenszweck auf Dauer
gewährleistet ist und nicht unterlaufen werden kann.
2.
Den
Stadtwerken wird angemessener Einfluss (Art. 92 I 1 Nr. 2 GO) im Aufsichtsrat
oder einem sonstigen Gremium der Gesellschaft gewährt. Die Einflussnahme Möglichkeit
muss dem Umfang der Beteiligung der Stadtwerke entsprechen. Die Stadtwerke
stellen ein Mitglied im Aufsichtsrat. Weiter sollen bestimmte Entscheidungen
der Gesellschafterversammlung nur einstimmig getroffen werden können.
3.
Die
Haftung (Art. 92 I 1 Nr. 3 GO) der Stadtwerke muss begrenzt sein. Die
Beteiligung an der GmbH ist grundsätzlich möglich, allerdings nur mit einer
beschränkten Nachschusspflicht.
4.
Im
Gesellschaftsvertrag muss zusätzlich zur Sicherung des öffentlichen Zwecks auch
noch geregelt werden, dass nur die Gesellschafterversammlung über den Erwerb
und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen und über den Abschluss
und die Änderung von Unternehmensverträgen beschließt (Art. 92 I 2 GO). Die
Einflussnahme in der Gesellschafterversammlung muss derart ausgestaltet sein,
dass diese Beschlüsse der einstimmigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung
bedürfen.
5.
Den
Stadtwerken sollen die Befugnisse nach §§ 53 und 54 HGrG eingeräumt werden.
Dem Stadtrat wird eine entsprechende Beschlussfassung empfohlen.
Die aufgeführten Prämissen einer Beteiligung sollen auch bei künftigen
ähnlichen Projekten der kommunalen Daseinsvorsorge Anwendung finden. Ein
Automatismus ist ausgeschlossen. Weitere Beteiligungen unterliegen jeweils
einer Einzelfallentscheidung.