Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 25

Die Stadt Friedberg beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. I S. 6) und des Art. 23 der Gemeindeordnung – GO – für den Freistaat Bayern – in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 09. Dezember 2022 (GVBl. S. 674) die 49. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg in der Gemarkung Friedberg zur Darstellung einer Sonderbaufläche "Kultur, Freizeit, Sport".

 

Die vom Planungsbüro STADT LAND FRITZ Landschaftsarchitekten, Stadtplaner, gefertigte Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 30.03.2023 und die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 30.03.2023 sind Bestandteile dieses Beschlusses.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           25          

Nein:                                          0          

Pers. beteiligt:                           0          

Anwesend:                              25             

 

 

Abwesend:

StR Beutlrock

StRin Gerber

StR Dr. Mersdorf

StRin Micheler-Jones

StR Manfred Losinger

StRin Simone Losinger