Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 20, pers. beteiligt: 0, anwesend: 25

1. Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, die Geschäftsordnung über die Zusammensetzung und den Geschäftsgang der Beiräte wie folgt zu ändern:

 

§ 9 (neu) erhält folgende Fassung:

           

§ 9 Beiratsbudgets

 

(1)  Für themenbezogene Arbeit der Beiräte wird 10.000 € zur Verfügung gestellt. Pro Beirat wird vorbehaltlich der Haushaltsberatungen ein jährliches Budget in Höhe von 1.000 € für die themenbezogene Arbeit (Projektarbeit) des jeweiligen Beirats angenommen. Über die Verwendung dieser Mittel entscheidet der jeweilige Beirat mit einfacher Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder in seinen Sitzungen.

 

(2)  Jeder Beirat erhält vorbehaltlich der Haushaltsberatungen ein jährliches Budget in Höhe von 250 € für anfallende Getränke- oder Bewirtungskosten, insbesondere bei Sitzungen außerhalb städtischer Räume.

(3)  Alle Ausgaben unter (2) werden vom Beiratsvorsitzenden bzw. Pfleger vorab verauslagt und anschließend gegen Nachweis (Rechnung) in Form einer Auslagenerstattung rückvergütet.

 

Die Nummerierung von § 9 (alt) und § 10 (alt) wird entsprechend angepasst.

 

 

 

1.Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                             5          

Nein:                                        20          

Pers. beteiligt:                           0             

Anwesend:                              25             

 

 

Abwesend:

StR Beutlrock

StRin Gerber

StR Dr. Mersdorf

StRin Micheler-Jones

StR Manfred Losinger

StRin Simone Losinger

 


 

 

2.Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, die Geschäftsordnung über die Zusammensetzung und den Geschäftsgang der Beiräte wie folgt zu ändern:

 

§ 9 (neu) erhält folgende Fassung:

 

§ 9 Beiratsbudgets

 

(4)  Für themenbezogene Arbeit der Beiräte wird 5.000 € zur Verfügung gestellt. Pro Beirat wird vorbehaltlich der Haushaltsberatungen ein jährliches Budget in Höhe von 500 € für die themenbezogene Arbeit (Projektarbeit) des jeweiligen Beirats angenommen. Über die Verwendung dieser Mittel entscheidet der jeweilige Beirat mit einfacher Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder in seinen Sitzungen.

(5)  Jeder Beirat erhält vorbehaltlich der Haushaltsberatungen ein jährliches Budget in Höhe von 250 € für anfallende Getränke- oder Bewirtungskosten, insbesondere bei Sitzungen außerhalb städtischer Räume.

(6)  Alle Ausgaben unter (2) werden vom Beiratsvorsitzenden bzw. Pfleger vorab verauslagt und anschließend gegen Nachweis (Rechnung) in Form einer Auslagenerstattung rückvergütet.

 

 

Die Nummerierung von § 9 (alt) und § 10 (alt) wird entsprechend angepasst.

 

 

2.Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           24          

Nein:                                          1          

Pers. beteiligt:                           0             

Anwesend:                              25             

 

 

Abwesend:

StR Beutlrock

StRin Gerber

StR Dr. Mersdorf

StRin Micheler-Jones

StR Manfred Losinger

StRin Simone Losinger

 

 


1.Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           20          

Nein:                                          5          

Pers. beteiligt:                           0             

Anwesend:                              25             

 

 

Abwesend:

StR Beutlrock

StRin Gerber

StR Dr. Mersdorf

StRin Micheler-Jones

StR Manfred Losinger

StRin Simone Losinger

 

 

 

2.Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           25          

Nein:                                          0          

Pers. beteiligt:                           0             

Anwesend:                              25             

 

 

Abwesend:

StR Beutlrock

StRin Gerber

StR Dr. Mersdorf

StRin Micheler-Jones

StR Manfred Losinger

StRin Simone Losinger