Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 23

1.    Der Stadtrat unterstützt die Entscheidung des Regionalen Planungsverbands Augsburg vom 07.12.2022 bereits heute das Ziel zu verfolgen, 1,8 % der Landesfläche für die Windenergie auszuweisen. Des Weiteren verpflichtet sich die Stadt Friedberg mindestens 2 % des Stadtgebietes Friedberg als Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen auszuweisen. Dazu ist im Stadtgebiet Friedberg eine ausreichende Fläche auszuweisen.

 

 

2.    Der vom Büro Brugger Landschaftsarchitekten, Aichach gefertigte Vorentwurf zur 53. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg - Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Konzentrationsflächen  "Windenergieanlagen" - in der Fassung vom 30.03.2023 mit der Begründung und dem Umweltbericht vom 30.03.2023 wird anerkannt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Entwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           23          

Nein:                                          0          

Pers. beteiligt:                           0          

Anwesend:                              23          

 

 

Abwesend:

StR Beutlrock

StRin Gerber

StR Held

StR Dr. Mersdorf

StRin Micheler-Jones

StR Manfred Losinger

StRin Simone Losinger

StR Wurzer