Sitzung: 30.03.2023 Stadtrat
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 23
Vorlage: 2023/081
1. Der Stadtrat unterstützt die Entscheidung
des Regionalen Planungsverbands Augsburg vom 07.12.2022 bereits heute das Ziel
zu verfolgen, 1,8 % der Landesfläche für die Windenergie auszuweisen. Des
Weiteren verpflichtet sich die Stadt Friedberg mindestens 2 % des Stadtgebietes
Friedberg als Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen auszuweisen. Dazu
ist im Stadtgebiet Friedberg eine ausreichende Fläche auszuweisen.
2. Der vom Büro Brugger Landschaftsarchitekten,
Aichach gefertigte Vorentwurf zur 53. Änderung des Flächennutzungs- und
Landschaftsplanes der Stadt Friedberg - Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Konzentrationsflächen "Windenergieanlagen" - in der
Fassung vom 30.03.2023 mit der Begründung und dem Umweltbericht vom 30.03.2023
wird anerkannt.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der
Grundlage dieses Entwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.