Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des § 2 und des § 10 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) sowie des Art. 91 der Bayer. Bauordnung - BayBO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.08.1997 (GVBl. S. 433) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (FN BayRS 2020-1-1-I) (BayRS-2020-1-1-I) die 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 8 für das Gebiet zwischen Waldstraße und Rehrosbacher Weg im Stadtteil Rinnenthal als Satzung.

 

Die vom Baureferat der Stadt Friedberg gefertigte Bebauungsplanänderung vom in der Fassung vom 12.05.2005 und die revidierte Begründung vom 12.05.2005 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Der Bebauungsplan ist dem Landratsamt Aichach-Friedberg zur Genehmigung vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              28

     

 

Abwesend:

 

StR Feile

StR Michl

StRin Hummel