Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund der §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), des Art. 91 der Bayer. Bauordnung – BayBO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.08.1997 (GVBl. S. 433) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (FN BayRS 2020-1-1-l) die 7. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan Nr. 26 für das Gebiet südlich der Afrastraße und östlich der Lechfeldstraße in Friedberg als Satzung.

 

Die vom Baureferat der Stadt Friedberg gefertigte Bebauungsplanänderung vom 02.12.2004 in der Fassung vom 15.03.2005 und die revidierte Begründung vom 15.03.2005 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              28

     

 

Abwesend:

 

StR Feile

StR Michl

StRin Hummel