Beschluss: ungeändert beschlossen

Aufgrund der anstehenden Veränderung des neuen Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) ergibt sich nachfolgende

1.    Bedarfsfeststellung

Die aktuelle Belegungs- und Bedarfssituation für das kommende Kindergartenjahr 2005/2006 sowie die Kindergartenbedarfsplanung bis zum Jahr 2007/2008 wird zur Kenntnis genommen. Insgesamt werden somit 925 Kindergartenplätze und 80 Hortplätze bedarfsanerkannt.

 

Die Stadt Friedberg orientiert sich in ihrer neu zugewiesenen Aufgabenerfüllung aufgrund des BayKiBiG an folgenden Leitlinien:

2.    Die Stadt als Aufgabenträgerin: Partnerschaft & Kompetenz, Kompetenzzentrum Stadt

Stadt Friedberg erfüllt den gesetzlichen Auftrag in Partnerschaft mit den Freien Trägern.

3.    Förderstrategie: Freiwillige Leistung & Investitionsförderung beibehalten

Nach dem bisherigen Fördermodus und –höhe erfolgt weiterhin neben den gesetzlichen Leistungen eine zusätzliche freiwillige Förderung von 7,5 % Punkte für Kindergärten und 10,0 % Punkte für Kinderhorte. Un­verändert wird ebenso die Elternbeitragserstattung für Zweit- und Drittkinder (50 % bzw. 100 %) belassen. Die bisherige Investitionsförderung wird unverändert übernommen.

4.    Betreuungsangebot: Angebotsstärkung & Schaffung Krippenplätze

Bestehende Kindergärten, welche die Unterbringung von Kindern unter 3 Jahren (Krippenkinder) sowie über 6 Jahre (Hortkinder) ermöglichen, sind gleichlautend der staatlichen Förderung zu unterstützen. Aufgrund des dauerhaften Bedarfs an Krippenplätzen ist deren schrittweise Einrichtung in vorhandene bzw. freiwerdende Räumlichkeiten im Stadtgebiet zentral wie dezentral vorzusehen. Die Aufnahme in den Förderplan der Regierung von Schwaben ist zu beantragen. Dies hat aus heutiger Sicht kostenneutral zu erfolgen.

5.    Gastkinderkonzept: Angebotsvielfalt & finanziellen Ausgleich schaffen

Der Stadtrat steht insoweit einer Angebotsvielfalt positiv gegenüber. Leistungen für Kinder in auswärtigen Kindergärten sind entsprechend den künftigen gesetzlichen Regelungen (Gastkinderregelung) zu gewähren, jedoch nur solange als damit in Friedberg grundsätzlich keine Kindergärten unterbelegt sind. Im Gegenzug sind Aufwendungen für die Betreuung von Fremdkindern in Friedberger Kindergärten durch die Gastgemeinde zu erstatten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              28

     

 

Abwesend:

 

StR Feile

StR Michl

StRin Hummel