Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Sinne des § 12 BauGB für das Gebiet nördlich der Afrastraße und westlich der Kirche St. Afra im Felde in Friedberg. Sein Geltungsbereich umfasst das Grundstück FlNr. 2671/4 der Gemarkung Friedberg.

 

Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 25 für das Gebiet nördlich der Afrastraße und westlich der Kirche St. Afra im Felde in Friedberg" und wird als Sondergebiet mit Zweckbestimmung "Brauereigasthof mit Hotel" im Sinne von § 11 BauNVO ausgewiesen.

 

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 12.05.2005 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, alle für die Durchführung des Vorhabens notwendigen vertraglichen Bestimmungen (Durchführungsvertrag) in die Wege zu leiten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              28

     

 

Abwesend:

 

StR Feile

StR Michl

StRin Hummel