Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 22

Der Stadtrat beschließt, folgende Textpassagen und Paragrafen in der Geschäftsordnung für den Stadtrat Friedberg ab 01. März 2021 wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:

 

§ 12 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

 

 in § 12

Aufgaben der beschließenden Ausschüsse

   (…….)

1.    Bauausschuss

 

Buchstabe g) wird gestrichen.

 

 

§ 12 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt:

 

 

8. Baubetriebshofausschuss

 

a)    Bewirtschaftungsbefugnis und Vergabe (einschließlich des Abschlusses hierzu erforderlicher Rechtsgeschäfte) ab 80.000 € und bis zu einer Wertgrenze von 900.000 € für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, Dienstleistungen, Beschaffungen und sonstiger Verpflichtungen im Bereich des Baubetriebshofes.

 

b)    grundsätzliche Angelegenheiten des Baubetriebshofes soweit sie Fragen der Aufgabenstellung und der Organisation betreffen und soweit sie im Zusammenhang mit der Planung und der Umsetzung eines Neubaus des Baubetriebshofes stehen, soweit nicht die Zuständigkeiten des Planungs- und Stadtentwicklungsausschusses betroffen sind.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           22          

Nein:                                     0

Pers. beteiligt:                      0

Anwesend:                         22

 

 

Abwesend:

StRin Böhm

StR Held

StR M. Losinger

StRin S. Losinger

StR Dr. Mersdorf

StR Nießner

FrVe Sasse-Feile

StR Schrall

StR Wurzer