Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 2

Für die Gebührenkalkulation für die Bestattungseinrichtungen ab dem Jahr 2024 werden folgende Grundsätze festgelegt:

 

  1. Der Kalkulationszeitraum beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2025.

  2. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt unverändert 3,0 %.

  3. Die Gebührenkalkulation erfolgt wie in der laufenden Gebührenkalkulationsperiode verursacherbezogen mit einer 50%-tigen Umlegung der Fixkosten auf alle Grabarten.

  4. Die Äquivalenzziffern (= Verhältnis der Grabarten untereinander) bleiben unverändert:
    Urnenerdgrab            0,8
    Einzelgrab                 1,0
    Doppelgrab                1,8

  5. Der grünpolitische Wert der Friedhöfe ist mit pauschal 5 % gebührenmindernd zu berücksichtigen, Vorhalteflächen sind entsprechend auszuscheiden.

  6. Die in den Jahren 2021 bis 2023 entstandenen Unterdeckungen entsprechen dem grünpolitischen Wert bzw. den anteiligen Kosten der Vorhalteflächen und werden nicht in die neue Kalkulationsperiode vorgetragen.

  7. Die bisherigen Einnahmen aus Dienstleistungen sind nicht mehr gebührenmindernd anzusetzen, da sie entweder aufgegeben oder durch zusätzliches Personal wahrgenommen werden.




Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              12