Sitzung: 25.07.2023 Werkausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 2
Vorlage: 2023/275
Für die Gebührenkalkulation für die
Bestattungseinrichtungen ab dem Jahr 2024 werden folgende Grundsätze
festgelegt:
- Der
Kalkulationszeitraum beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2025.
- Der
kalkulatorische Zinssatz beträgt unverändert 3,0 %.
- Die
Gebührenkalkulation erfolgt wie in der laufenden
Gebührenkalkulationsperiode verursacherbezogen mit einer 50%-tigen
Umlegung der Fixkosten auf alle Grabarten.
- Die
Äquivalenzziffern (= Verhältnis der Grabarten untereinander) bleiben
unverändert:
Urnenerdgrab 0,8
Einzelgrab 1,0
Doppelgrab 1,8
- Der
grünpolitische Wert der Friedhöfe ist mit pauschal 5 % gebührenmindernd zu
berücksichtigen, Vorhalteflächen sind entsprechend auszuscheiden.
- Die
in den Jahren 2021 bis 2023 entstandenen Unterdeckungen entsprechen dem
grünpolitischen Wert bzw. den anteiligen Kosten der Vorhalteflächen und
werden nicht in die neue Kalkulationsperiode vorgetragen.
- Die
bisherigen Einnahmen aus Dienstleistungen sind nicht mehr gebührenmindernd
anzusetzen, da sie entweder aufgegeben oder durch zusätzliches Personal
wahrgenommen werden.