Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 11

Alternative B

 

 

1.    Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss sieht von einer Bauleitplanung auf den FlNr. 359 und 362 ab. Baurecht wird mittels Baugenehmigungen auf den FlNr. 359 und 362 ermöglicht, hierzu wird die Verwaltung beauftragt einen Erschließungssicherungsvertrag abzuschließen.

 

 

2b. Im Rahmen der Baugenehmigung ist darauf hinzuwirken, dass die herzustellenden öffentlichen Flächen (Grünfläche, Geh-/Radweg) möglichst unter Erhalt des alten Baumbestands zu errichten sind. Dabei kann von der festgesetzten Lage abgewichen werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                               11

Nein:                              0

Pers. beteiligt:               0

Anwesend:             11

     

 

Abwesend:

 

FrVe Sasse-Feile vertreten durch StR Pfundmeir

StR Dr. Straßer

StR Losinger