Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung für die defekte Tragkraftspritze (Baujahr 1966) der Feuerwehr Wiffertshausen wird anerkannt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschussantrag zu stellen und für die

Feuerwehr Wiffertshausen eine neue Tragkraftspritze TS 8/8 zu beschaffen.

 

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Haushaltsmittel erfolgt durch

Einsparungen bei der HHSt.1.6400.9586 (Sanierung Straßen- und Fußgängerbrücken).

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13