Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 25

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund von Artikel 23 Satz 1 und Artikel 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 2 bis 4 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist, folgende

 

 

Änderungssatzung zur

 

Satzung über die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Stadt Friedberg

 

Vom

 

§ 1

 

Die Satzung über die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Stadt Friedberg vom 19.07.2021, zuletzt geändert durch Satzung vom 09.11.2021, wird wie folgt geändert:

 

§ 19a (Besondere Regelungen bezüglich des Einsatzes und Betriebs elektronischer Wasserzähler) wird gestrichen.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

 

 

Friedberg, den

 

 

 

 

Roland Eichmann

Erster Bürgermeister

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           25          

Nein:                                          0          

Pers. beteiligt:                           0          

Anwesend:                              25          

 

 

Abwesend:

3.BMin Eser-Schuberth

StR Pfundmeir

StR Stamp

StR Trinkl

StR Wurzer

StR Schrall