Sitzung: 26.07.2005 Stadtrat
Beschluss: geändert beschlossen
Der Kostenrahmen zur Badsanierung wird von 1,5 Mio € auf 1,7 Mio € erhöht,
aufgespalten in 1,45 [U1]Mio € technische Sanierung und
250.000 € für folgende Maßnahmen:
- Neubau des Kinderplanschbeckens
- Neubau Theke zum Gastraum und
- Sanierung des Abkühlraumes der Sauna.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 9
Nein: 18
Persönlich beteiligt: 0
Anwesend: 27
Ergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Der Stadtrat hält weiterhin an der Kostenobergrenze von €
1.500.000 fest. Die vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen müssen in diesem
Umfang abgewickelt werden.
Der Austausch des Heizungskessels aus dem Jahr 1978 und der Neubau der
Niederspannungshauptverteilung mit einem Kostenvolumen von zusammen ca. €
220.000 sind auch mit dem auf die Stadt Friedberg entfallenden Kostenanteil von
ca. € 110.000 in die Gesamtkosten einzurechnen.
Die Aufstellung der Werkleitung zur Gegenfinanzierung der Baumaßnahmen wird zur
Kenntnis genommen und anerkannt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 21
Nein: 6
Persönlich beteiligt: 0
Anwesend: 27
Ergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Der Stadtrat nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenschätzung des Büros Plafog für die technische Sanierung des Stadtbades zur Kenntnis.
Die technische Sanierung des Stadtbades soll umfassen:
·
den Neubau der Badewasseraufbereitung in Form
der Ultrafiltration,
·
den Austausch eines Kessels in der zentralen Heizanlage
des gesamten
Gebäudekomplexes
sowie weitere Verbesserungen an der Heizanlage des
Stadtbades,
·
den Austausch der zentralen Lüftungsaggregate
des Stadtbades mit Einbau einer
Wärmerückgewinnung,
·
Verbesserungen an der
Warmwasserbereitungsanlage,
·
den kompletten Neubau der Duschen und WC´s,
· die für diese Maßnahmen notwendigen Elektroanlagen sowie
·
den Neubau der Niederspannungshauptverteilung
des gesamten
Gebäudekomplexes.
Das Büro Plafog, Kulmbach, erhält den Auftrag zur Erstellung
der Ausführungsplanung und der Unterlagen zur öffentlichen Ausschreibung. Die
Festlegungen des Stadtrates zum Umfang der Arbeiten sind Grundlage der
Beauftragung. Die Vergütung richtet sich nach den Vorschriften der HOAI und
beträgt voraussichtlich € 81.000.
Die Werkleitung wird beauftragt, unverzüglich mit der
Regierung von Schwaben Kontakt hinsichtlich einer möglichen Bezuschussung der
Baumaßnahme aufzunehmen.
Dem Werkausschuss sind regelmäßig die weiteren Planungen vorzulegen.
Die Frage eines möglichen Contractings ist zu prüfen und dem Werkausschuss zur
Entscheidung vorzulegen.