Sitzung: 26.07.2005 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Stadtrat beschließt, einen Aufstellungsbeschluss für eine Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB im Bereich der Kriststraße im Stadtteil Hügelshart zu fassen.
Der Umgriff der Außenbereichssatzung umfasst die Grundstücke FlNrn. 1459 (Teilfläche), 1459/3, 1459/4, 14595, 1459/7, 1459/8, 1549/9, 1459/10 und 1459/11 der Gemarkung Ottmaring und ist im beiliegenden Lageplan stark umrandet dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.