Sitzung: 22.09.2005 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
- Der Stadtrat wählt gemäß Artikel 51 Abs. 3 GO auf die Dauer von sechs Jahren ab dem 01.10.2005 ein berufsmäßiges Stadtratsmitglied nach Artikel 40, 41 GO für das Kommunalreferat (Kommunalreferent).
- Hinsichtlich der Besoldung (A 15) und der Aufwandsentschädigung verbleibt es bei der bisherigen Regelung.
- Für die Beschlusswahl nach Artikel 51 Abs. 3 GO wird ein Wahlausschuss mit drei Personen gebildet:
Herrn Ersten Bürgermeister Dr. Peter Bergmair
Herrn Zweiten Bürgermeister Thomas Kleist
Herrn Dritten Bürgermeister Anton Ehrl