Beschluss: ungeändert beschlossen

  1. Der Stadtrat wählt gemäß Artikel 51 Abs. 3 GO auf die Dauer von sechs Jahren ab dem 01.10.2005 ein berufsmäßiges Stadtratsmitglied nach Artikel 40, 41 GO für das Kommunalreferat (Kommunalreferent).

 

 

  1. Hinsichtlich der Besoldung (A 15) und der Aufwandsentschädigung verbleibt es bei der bisherigen Regelung.

 

 

  1. Für die Beschlusswahl nach Artikel 51 Abs. 3 GO wird ein Wahlausschuss mit drei Personen gebildet:

 

 

Herrn Ersten Bürgermeister Dr. Peter Bergmair

 

Herrn Zweiten Bürgermeister Thomas Kleist

 

Herrn Dritten Bürgermeister Anton Ehrl

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           26

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              26

     

 

Abwesend:

 

StR Neumann

StRin Schwab

StR Scharold

StR Büchler

StR Michl