Sitzung: 22.09.2005 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung einer Ortsrandsatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich östlich der Paar und westlich des Mühlberges im Stadtteil Harthausen.
Der Umgriff der Ortsrandsatzung umfasst die Grundstücke FlNrn. 629, 630, 632 und 632/1 der Gemarkung Harthausen und ist im beiliegenden Lageplan vom 22.09.2005 stark umrandet dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.