Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 8/II für das Gewerbegebiet nordöstlich der Lechhauser Straße und südlich der Stadtgrenze in Friedberg. Sein Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flurnummern 1885 (Teilfl.), 1898, 1898/2, 1898/3, 1900, 1901, 1902, 1903, 1904, 1905, 1906, 1906/1, 1906/8 (Teilfl.), 1906/15 (Teilfl.), 1906/16 und 1906/17 der Gemarkung Friedberg.

 

Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 8/II für das Gewerbegebiet nordöstlich der Lechhauser Straße und südlich der Stadtgrenze in Friedberg (Business-Park / Bauabschnitt II)" und wird als Gewerbegebiet (GE) im Sinne von § 8 BauNVO ausgewiesen.

 

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 22.09.2005 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Baureferat der Stadt Friedberg, mit der Erstellung des Grünordnungsplanes wird das Büro für Landschafts- und Freiraumplanung Brugger, Aichach beauftragt. Die Firma UTP Umwelt-Technik und Planung, Altomünster, wird mit der Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung beauftragt.

 

Das Finanzreferat wird beauftragt, die grundstückspolitischen Ziele der Stadt Friedberg zu sichern.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           25

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              25

     

Abwesend:

 

StR Neumann

StRin Schwab

StR Scharold

StR Büchler

StR Michl

FrVe Eser-Schuberth