Beschluss: geändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/06.09.2005

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 06.09.2005 wird zur Kenntnis genommen.

 

Naturschutz:

Mit der Unteren Naturschutzbehörde wird für dieses Bebauungsplanverfahren ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Festlegung der Ausgleichsflächen geschlossen. Bezüglich der Handhabung in zukünftigen Verfahren wird die Problematik grundsätzlich mit der Unteren Naturschutzbehörde diskutiert.

 

Stellungnahme des Kreisbaumeisters:

Für die westliche Garagenzeile der Reihenhäuser sowie die Reihenhäuser selbst wird eine Abweichung von den erforderlichen Abstandsflächen festgesetzt, da diese voraussichtlich nicht eingehalten werden können, die Garagen aus immissionsfachlicher Sicht jedoch wie dargestellt errichtet werden müssen und die Reihenhäuser ebenfalls sehr nahe an der Grundstücksgrenze geplant sind. Die öffentliche Gehwegfläche wird sinnvollerweise derart verbreitert, dass sie über dem bestehenden Mischwasserkanal verläuft. Auf der zusätzlichen Fläche wird ein Grünstreifen angelegt. Die beiden nördlich des Gehweges geplanten Häuser werden als Doppelhaus geplant.

 

Immissionsschutz:

Die Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde zu den im Westen geplanten Reihenhäusern und den dazugehörigen Garagen werden im Bebauungsplan festgesetzt.

 

 

B-1) Landkreis Aichach-Friedberg/05.09.2005

Die Stellungnahme des Landkreises Aichach-Friedberg vom 05.09.2005 wird zur Kenntnis genommen. Die öffentliche Gehwegfläche wird sinnvollerweise derart verlegt, dass sie über dem bestehenden Mischwasserkanal verläuft. Die Bebauung des Areals ist grundsätzlich mit dem Landkreis Aichach-Friedberg abgestimmt worden. Der Wendehammer wird in der Tiefe von ca. 1,50 m auf 16 m reduziert, so dass der erforderliche Wendekreis mit einem Durchmesser von 16 m entsteht.

 

B-2) Eugen und Gertraud Gellnar/20.02.2005 bzw. 08.08.2005 und Siegfried und Hannelore

         Betz/17.08.2005 mit Unterschriften zahlreicher Anlieger

Die Stellungnahmen von Herrn und Frau Gellnar vom 20.02.2005 bzw. vom 0808.2005 sowie von Herrn und Frau Betz vom 17.08.2005 werden zur Kenntnis genommen.

Die Oberzeller Straße ist als Ortsverbindungsstraße deklariert und ist somit keine reine Wohnstraße. Die Erschließung wurde bewusst wie im derzeit aktuellen Plan gewählt, um Schleichverkehr aus Richtung Friedberg durch das Wohngebiet nach Norden in Richtung Kleestasse, Samfeldweg und Am Schaarfeld bzw. umgekehrt zu verhindern. Eine aktuelle Verkehrszählung der Oberzeller Straße vom Mai/Juni 2005 belegt ein derzeitiges Fahrzeugaufkommen von max. 474 Fahrzeugen pro Tag. Durch das neu entstehende Baugebiet mit 38 neuen Gebäuden würde sich das Verkehrsaufkommen demnach um ca. 100 bis 150 Fahrzeuge pro Tag erhöhen, was angesichts der Gesamtbelastung als unproblematisch einzustufen ist. Am bisherigen Erschließungskonzept wird somit festgehalten.

Den vorgebrachten Befürchtungen eines höheren, belastenden Verkehrsaufkommens durch LKWs und ähnlichen während der Erschließungsarbeiten wird insofern Rechnung getragen, dass versucht wird, während der Erschließungsarbeiten die Zufahrtsmöglichkeit ausschließlich über die Wulferichstraße und das Grundstück des Landkreises abzuwickeln und den Auenweg von Süden dabei abzusperren. Der Landkreis Aichach-Friedberg hat diesbezüglich bereits seine Zustimmung in Aussicht gestellt.

 

Die dargestellten vorhandenen Defizite des Ausbauzustandes der Oberzeller Straße, wie die geringe Fahrahnbreite und das Fehlen eines Gehweges sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und werden gesondert betrachtet. Gleiches gilt für die Vorschläge zur Änderung der Verkehrsregelung im Bereich zwischen Oberzeller und Unterzeller Straße.

 

 

B-3) Herbert Golling/29.08.2005

Die Stellungnahme des Herrn Herbert Golling vom 29.08.2005 wird zur Kenntnis genommen. Das Baureferat wird für den Haushalt 2006 Mittel bereitstellen, um eine Gefährdungseinschätzung der Altlastenfläche durchführen zu können. Darauf hat auch die Staatl. Abfallrechtsbehörde am Landratsamt Aichach-Friedberg mit Schreiben vom 26.08.2005 hingewirkt, indem die Fläche im Altlastenkataster nunmehr in die Priorität A eingestuft wurde, um sie vorrangig nach den Vorgaben des Bodenschutzrechtes zu untersuchen. Die Fläche liegt jedoch weder im Baugebiet selbst, noch innerhalb der angrenzenden Grünflächen, sondern im Bereich des östlich angrenzenden Grundstückes. Durch die Erschließungs- und Bauarbeiten ist somit nicht mit Gesundheitsbeeinträchtigungen zu rechnen.

 

 

B-4) Peter Wolf jun., vertr. dch. RAe Meidert & Kollegen/23.08.2005

Die Stellungnahme der Kanzlei Meidert & Kollegen vom 23.08.2005 namens Herrn Peter Wolf jun. wird zur Kenntnis genommen.

Zur vorgebrachten Problematik liegt eine Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Aichach-Friedberg vom 12.09.2005 vor, die ebenfalls zur Kenntnis genommen wird. Daraus geht hervor, dass der Mastschweinestall einen Abstand von über 500 m zu künftigen Wohnbebauung hat und damit der erforderliche Abstand von mind. 280 m (auch in Windrichtung) eingehalten wird. Auch bezüglich der landwirtschaftlichen Flächen FlNrn. 1058 und 1162 der Gemarkung Wulfertshausen, die in ca. 220 bzw. 150 m Entfernung zum nächstmöglichen Wohnhaus liegen, kommt es nach Einschätzung der Unteren Immissionsschutzbehörde zu keinen betrieblichen Einschränkungen, da bei Anwendung eines entsprechenden technischen Gülleausbringverfahrens (Z.B. sog. Schleppschlauchverfahren) ein Abstand zur Wohnbebauung von 50 bis 100 m ausreichend ist.

Eine ausreichende Breite des teilweise neu anzulegenden landwirtschaftlichen Weges von 3,00 m plus zusätzlichem Bankettstreifen sowie eine übersichtliche Einmündung in die Oberzeller Straße wird im Rahmen der Wegeplanung berücksichtigt. Dadurch kann bei umsichtiger Fahrweise eine Gefährdung des ohnehin geringen Verkehrs in diesem Bereich der Oberzeller Straße verhindert werden.

Eine zusätzliche Erschließungsstraße von der Wulferichstraße parallel zur Oberzeller Straße zum Bebauungsplangebiet würde einen unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand sowie eine unverhältnismäßige Versieglung natürlichen Bodens bedeuten und wird daher abgelehnt. Zudem sind für den Bereich südlich der zukünftigen Wohnbauflächen Ausgleichsflächen vorgesehen, die dadurch durchschritten würden.

 

 

B-5) Lokale Agenda, AK Stadtentwicklung/30.08.2005

Die Stellungnahme der Lokalen Agenda, Arbeitskreis Stadtentwicklung vom 30.08.2005 wird zur Kenntnis genommen. Die Anregung, den östlichen Fußweg zum Spielplatz in die östliche Straßenkurve zu verlegen, wird befürwortet und der Bebauungsplan dahingehend angepasst.

Die Veränderung der westlichen Straßenkurve sowie der angeregten Reihenhausbebauung im Norden des Pangebietes kann nicht nachgekommen werden, da dadurch das gesamte Erschließungssystem neu erarbeitet werden müsste. Eine Erschließung der nördlichen Grundstücke über die Oberzeller Straße ist nämlich im derzeitigen Entwurf ausgeschlossen, weshalb die Struktur der Erschließung der Grundstücke von Süden in Frage gestellt werden würde. Zudem wurde das vorgesehene Entwurfs- und Erschließungskonzept mit den Grundstückseigentümern abgestimmt, wobei ein Bedarf an der Ausweisung von Reihenhäusern nicht gesehen wurde.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13