Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/16.08.2005

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

A-2) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/18.08.2005

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

A-3) Landratsamt Aichach-Friedberg – Gesundheitsamt/28.07.2005

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

C) Weitere Beschlüsse
Aufgrund der vorliegenden Erschließungsplanung wird der Bebauungsplan derart geändert, dass der westliche Fuß- und Radweg direkt an der Grenze des Grundstücks FlNr. 107/3 der Gemarkung Ottmaring liegt und die ursprünglich geplante schmale Grünfläche zwischen dem Grundstück und dem Fuß- und Radweg entfällt. Zudem wird der Geltungsbereich um die im Osten direkt nördlich der Ahornstraße geplante kleine Grünfläche reduziert. Da im Bereich der südlich geplanten Wohngrundstücke direkt nördlich der Hugolinstraße die Kanalleitung verläuft, auf welcher keine Bäume gepflanzt werden können, werden die im Plan festgesetzten Bäume weiter nach Norden verschoben. Im Satzungstext wird, neben redaktionellen Änderungen in Punkt 2, die in Punkt 6 beschriebene Höhenlage der Gebäude nördlich der Ahornstraße exakter festgesetzt, um einheitliche Höhenlagen dieser Gebäude zu erwirken. Außerdem wird für die Doppelhaushälften die Profilgleichheit festgesetzt. Die Begründung zum Bebauungsplan wird angepasst.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13