Sitzung: 29.09.2005 Bauausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/16.08.2005
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
A-2) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/18.08.2005
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
A-3) Landratsamt Aichach-Friedberg –
Gesundheitsamt/28.07.2005
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
C) Weitere Beschlüsse
Aufgrund der vorliegenden Erschließungsplanung wird der Bebauungsplan
derart geändert, dass der westliche Fuß- und Radweg direkt an der Grenze des
Grundstücks FlNr. 107/3 der Gemarkung Ottmaring liegt und die ursprünglich
geplante schmale Grünfläche zwischen dem Grundstück und dem Fuß- und Radweg
entfällt. Zudem wird der Geltungsbereich um die im Osten direkt nördlich der
Ahornstraße geplante kleine Grünfläche reduziert. Da im Bereich der südlich
geplanten Wohngrundstücke direkt nördlich der Hugolinstraße die Kanalleitung
verläuft, auf welcher keine Bäume gepflanzt werden können, werden die im Plan
festgesetzten Bäume weiter nach Norden verschoben. Im Satzungstext wird, neben
redaktionellen Änderungen in Punkt 2, die in Punkt 6 beschriebene Höhenlage der
Gebäude nördlich der Ahornstraße exakter festgesetzt, um einheitliche
Höhenlagen dieser Gebäude zu erwirken. Außerdem wird für die Doppelhaushälften
die Profilgleichheit festgesetzt. Die Begründung zum Bebauungsplan wird
angepasst.