Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/29.08.2005

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 29.08.2005 wird zur Kenntnis genommen. Die redaktionelle Änderung wird berücksichtigt.

 

Staatliches Abfallrecht

Die Anregungen werden als Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen.

 

Stellungnahme des Kreisbaumeisters

Die Planung wird auf die Vorgaben des Landesamtes für Denkmalpflege, Abt. Bodendenkmalpflege, abgestimmt.

 

Wasserrecht

In den Bebauungsplan wird ein Hinweis auf die Anwendbarkeit der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) aufgenommen.

Eine Beteiligung des Gesundheitsamtes ist erfolgt. In den Bebauungsplan wird ein Hinweis auf eine evtl. erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis für Abgrabungen, die bis ins Grundwasser bzw. dessen Deckschicht (2 m über dem Grundwasser) gehen, aufgenommen.

 

A-2) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienstst. Schwaben/08.08.2005

Die Stellungnahme des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, Dienstst. Schwaben vom 08.08.2005 wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen der Bodendenkmalpflege werden im Bebauungsplan konkreter dargestellt.

 

A-4) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/02.09.2005

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 02.09.2005 wird zur Kenntnis genommen. In den Bebauungsplan wird ein Hinweis auf die Anwendbarkeit der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) aufgenommen. Die weiteren Anregungen werden im Rahmen der Planung berücksichtigt.

 

A-5) Amt für Landwirtschaft und Forsten Augsburg/05.08.2005

Die Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft und Forsten Augsburg vom 05.08.2005 wird zur Kenntnis genommen. Die Anregung wird als Hinweis mit aufgenommen. Der Mindestabstand der großwüchsigen Laubbäume von 6 m zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen wird eingehalten.

 

A-6) Landratsamt Aichach-Friedberg – Gesundheitsamt/10.08.2005

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg / Gesundheitsamt vom 10.08.2005 wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

A-7) Kreisheimatpflege/28.08.2005

Die Stellungnahme der Kreisheimatpflege vom 28.08.2005 wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen werden entsprechend der Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege (Bodendenkmalpflege und Baudenkmalpflege) im weiteren Verfahren berücksichtigt.

 

A-8) Bayer. Bauernverband/02.09.2005

Die Stellungnahme des Bayer. Bauernverbandes vom 02.09.2005 wird zur Kenntnis genommen.

 

A-9) Lechwerke AG/29.08.2005

Die Stellungnahme der Lechwerke AG vom 29.08.2005 wird zur Kenntnis genommen.

 

A-10) LEWTelNet GmbH/05.08.2005
Die Stellungnahme der LEWTelNet GmbH vom 05.08.2005 wird zur Kenntnis genommen.

 

A-11) Bischöfliche Finanzkammer Augsburg/24.08.2005

Die Stellungnahme der Bischöflichen Finanzkammer Augsburg vom 24.08.2005 als derzeitiger Eigentümerin des Grundstückes FlNr. 2671/4 der Gemarkung Friedberg wird zur Kenntnis genommen.

 

B-1) Lokale Agenda/06.09.2005

Die Stellungnahme der lokalen Agenda vom 06.09.2005 wird zur Kenntnis genommen. Der Standort unmittelbar neben der Wallfahrtskirche St. Afra wurde gerade aufgrund der historischen Bindung einer Gaststätte an diese Kirche gewählt und wird aus diesem Grund auch aus Sicht der Denkmalpflege befürwortet. Im Übrigen spielt auch die Verfügbarkeit dieses Standortes zu wirtschaftlich akzeptablen Konditionen für den Investor eine wichtige Rolle. Die Gestaltung des Baukörpers wird angepasst, wobei hierfür insbesondere die ausführlichen Anregungen der Baudenkmalpflege berücksichtigt werden.


Abstimmungsergebnis zu A-1), A-2), A-4) – A11) und B-1):

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

     

 

 

Einzelabstimmung zu A-3):

 

A-3) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München/29.08.2005

Die Stellungnahme des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, München vom 29.08.2005 wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen zur baulichen Gestaltung werden in der Planung des Baukörpers umgesetzt. Die Verwendung einer naturroten Ziegeleindeckung sowie der Ausschluss von selbst leuchtenden Reklameschildern und von Solaranlagen wird in die Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Ja:                                           12

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13