Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/01.09.2005

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg (Staatl. Abfallrecht) vom 01.09.2005 wird zur Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass keine weiteren Stellungnahmen des Landratsamtes vorliegen und somit von einem Einverständnis mit der vorgelegten Planung ausgegangen werden kann.

 

A-2) Amt für Landwirtschaft und Forsten Augsburg, Friedberg/05.08.2005

Die Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft und Forsten Augsburg, Friedberg vom 05.08.2005 wird zur Kenntnis genommen.

 

Zu Punkt 1:

Die Bewässerung der Golfanlage ist über Grundwasserentnahme geplant. Details werden im Rahmen des folgenden Baugenehmigungsverfahrens bzw. im wasserrechtlichen Verfahren geregelt. Die Auswirkungen der Grundwasserentnahme untersucht der Landschafts-pflegerischen Begleitplan.

 

Zu Punkt 2 und Punkt 6:

Die notwendigen Ausgleichsflächen liegen vorwiegend auf derzeit bestehendem Grünland am Randes der Golfanlage. Die dienen neben dem ökologischen Ausgleich auch als Pufferflächen zur landwirtschaftlichen Flur und verhindern eine Beeinträchtigung der umliegenden landwirtschaftlichen Flächen durch den Spielbetrieb. Die Frage, ob zusätzlich Fangnetze notwendig sind ist nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens und wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens abgeklärt.

 

Zu Punkt 3:

Bei der Flächennutzungsplanung handelt es sich um ein öffentlich-rechtliches Verfahren. Privatrechtliche Verträge, wie der Pachtvertrag des Investors mit den Grundstückseigentümern sind daher nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens. Der Inhalt der Pachtverträge ist ausschließlich zwischen dem Investor und den Grundstückseigentümern zu klären. Die Stadt Friedberg wird das Verfahren jedoch nur bei einem einvernehmlichen Vertragsergebnis fortsetzen.

 

Zu Punkt 4 und Punkt 7:

Die derzeit vorhandenen Wegebeziehungen bleiben, wie in der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung dargelegt bestehen. Die Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen bleibt uneingeschränkt erhalten. Dies gilt auch für die östlich von Ottoried gelegenen Wälder.

 

Zu Punkt 5

Das Clubhaus und die Gastronomie grenzen nicht direkt an landwirtschaftliche Flächen, sodass nicht von einer gravierenden gegenseitigen Beeinträchtigung auszugehen ist. Die Anregung wird zu Kenntnis genommen.

 

 

A-3) Straßenbauamt Augsburg/05.08.2005

Die Stellungnahme des Straßenbauamtes Augsburg vom 05.08.2005 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die geforderte Bauverbotszone entlang der B 300 von 20 m wurden im vorliegenden Plan berücksichtigt. Unmittelbare Zugänge und Zufahrten zur B 300 sind mit Ausnahme der bereits bestehenden nicht vorgesehen. Die Forderungen des Straßenbauamtes sind in der vorliegenden Planung erfüllt.

 

 

A-4) Polizeiinspektion Friedberg/08.08.2005

Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Friedberg vom 08.08.2005 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Planung sieht mit 120 Parkplätze ausreichend Parkmöglichkeiten vor. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Die Anzahl der benötigten Stellplätze wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nochmals überprüft und endgültig festgelegt.

 

 

A-5) Landratsamt Aichach-Friedberg – Gesundheitsamt/11.08.2005

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg/Gesundheitsamt vom 11.08.2005 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Wasserversorgung des Planungsgebiets ist durch die vorhandene Wasserleitung sichergestellt. Zur Abwasserentsorgung wird, wie im Erläuterungsbericht dargelegt eine Leitung errichtet. Details bezüglich Ver- und Entsorgung werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vorgelegt.

 

 

A-6) Regierung von Schwaben/16.08.2005/30.09.2005

Die Stellungnahme der Regierung von Schwaben vom 30.09.2005 zur Abstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung wird zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass keine nachteiligen Auswirkungen auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landeplanung erwartet werden.

 

 

A-7) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Schwaben/24.08.2005

Die Stellungnahme des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, Dienst. Schwaben vom 24.08.2005 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Umweltbericht zur Planung weist bereits auf die Notwendigkeit von bauvorgreifenden Sondagen, wie von der Bodendenkmalpflege gefordert in ausgesuchten Bereichen des Planungsgebietes hin. Die Details werden im Rahmen der Baugenehmigung geklärt und festgelegt.

 

 

A-8) Bayer. Bauernverband – Geschäftsstelle Augsburg/02.09.2005

Die Stellungnahme des Bayer. Bauernverbandes/Geschäftsstelle Augsburg vom 02.09.2005 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die derzeit vorhandenen Wegebeziehungen bleiben, wie in der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung dargelegt bestehen. Die Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen bleibt uneingeschränkt erhalten. Dies gilt auch für die östlich von Ottoried gelegenen Wälder.

Die Ausgleichsflächen Nr. 1 soll in der vorliegenden Planung nur teilweise bepflanzt werden. Das bedeutet mit einer flächigen Beschattung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ist nicht zur rechnen. Im Westen weist die Fläche eine Breite von ca. 15 m auf, sodass die Beschattung der angrenzenden landwirtschaftlichen gering bleibt.

Der Teilbereich der Ausgleichsfläche am Südrand des Golfplatzes ist durch eine Straße von den landwirtschaftlichen Flächen getrennt. Die Bepflanzung liegt außerdem nördlich der landwirtschaftlichen Flächen. Die Beschattung durch die ohnehin nur punktuelle Bepflanzung hält sich daher auch hier in Grenzen.

 

Details wie die Einhaltung der geltenden Grenzabstandsregelungen sind aufgrund des Maßstabs (M 1:5.000) und der fehlenden Schärfe der Maßnahmen nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung. Sie werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geregelt.

 

Der Flächennutzungsplan gehört zur Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung, auf der die Grundzüge der Planung dargestellt werden. Auf dieser Planungsebene wird keine Satzung erlassen, daher können die geforderten Anregungen nicht als Festsetzungen in die Satzung aufgenommen werden. Die Anregungen zur Lärm- und Geruchsbelästigung werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt.

 

 

A-9) Bund Naturschutz – Ortsgruppe Friedberg/06.09.2005 + 09.09.2005
Die Stellungnahmen des Bund Naturschutz/Ortsgruppe Friedberg vom 06.09.2005 und 09.09.2005 werden zur Kenntnis genommen.

 

Zum Schreiben vom 06.09.2005

Bezüglich der genauen Untersuchungen zum Grundwasservorkommen und zu den Auswirkungen der Grundwasserentnahme wird auf spätere Planungsebenen verwiesen. Zur Grundwasserentnahme für die Bewässerung der Golfanlage wird ein wasserrechtliches Verfahren durchgeführt werden. Die Auswirkungen der Grundwasserentnahme auf Natur und Umwelt werden im Rahmen der Baugenehmigung erstellten landschaftspflegerischen Begleitplan genauer untersucht. Das bedeutet in den folgenden Verfahrensschritten wird das Thema Grundwasser hinreichend betrachtet werden.

 

Die der Flächennutzungsplanänderung beiliegende „Gesamtplanung“ in der die einzelnen Golfbahnen dargestellt sind dient nur als Erläuterung und Hinweis. Die exakte Lage der Bahnen kann im Rahmen der Flächennutzungsplanung aufgrund des Maßstabs 1:5.000 nicht genau festgelegt werden. Dargestellt werden die für die Grünflächen mit Zweckbestimmung „Golfplatz“ zur Verfügung gestellten Flächen.

Die genaue Lage der Bahnen wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens dargelegt. Der Schutz des vorhandenen Feuchtbiotops durch ausreichend breite Pufferzonen wird in die Flächennutzungsplanänderung aufgenommen.

 

Zum Schreiben vom 09.09.2005

Zum derzeitigen Planungstand erscheint eine getrennt Linksabbiegespur als Zufahrt zur Golfanlage aus Richtung Dasing kommend aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens nicht notwendig. Seitens des Straßenbauamtes wird keine getrennte Linksabbiegespur gefordert.
Details zur Verkehrserschließung werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geregelt.

 

 

A-10) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/02.09.2005
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 02.09.2005 wird zur Kenntnis genommen.

 

Zu Punkt 2.4 der Stellungnahme:

Wie im Erläuterungsbericht dargelegt, ist vorgesehen die Bauflächen an die Abwasserentsorgung anzuschließen. Die Forderung des Wasserwirtschaftsamtes ist damit erfüllt. Details werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens dargelegt.

Zu Punkt 2.5 der Stellungnahme:

Zur Umgestaltung des Auerwiesenbaches (siehe Erläuterungsbericht), wird ein wasserrechtliches Verfahren, wie vom Wasserwirtschaftsamt gefordert durchgeführt. In diesem wird auch die Unterhaltung der Gewässer geregelt werden.

Die Bewässerung des Golfplatzes soll über Grundwasserentnahme erfolgen. Diese wurde in den Planungsunterlagen bereits erläutert. Eine Wasserentnahme aus dem Auerwiesenbach findet, wie vom Wasserwirtschaftsamt gefordert nicht statt. Genauere Angaben diesbezüglich werden im Baugenehmigungsverfahren gemacht. Die Auswirkungen der Grundwasserentnahme auf Natur und Umwelt werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan untersucht.

 

 

A-11) LEW Augsburg/31.08.2005
Die Stellungnahme der LEW Augsburg vom 31.08.2005 wird zur Kenntnis genommen.

 

Alle vorhandenen Leitungen der LEW bleiben, wie im Erläuterungsbericht dargelegt erhalten. Die geplante Verkabelung der von Ost nach West verlaufenden Leitung wird mit den Lechwerken abgestimmt. Details wie den Schutz der Isolatoren vor Beschädigung durch Golfbälle, Unterbauung und Unterwuchshöhen, Änderungen des Geländeniveaus im Bereich der Leitungsschutzzone und der Zugang zu den Stützpunkten der Freileitung werden im Baugenehmigungsverfahren erörtert und festgelegt.

 

 

B-1) Josef Seitz/18.08.2005 + 28.09.2005

Die Stellungnahme des Herrn Josef Seitz vom 18.08.2005 wird zur Kenntnis genommen.

 

Sie kann als gegenstandlos betrachtet werden, da mit Schreiben vom 28.09.2005 die Rücknahme dieser Bedenken mitgeteilt wurde. Die Stadt Friedberg geht davon aus, dass Detailprobleme der Planung im Rahmen der der Objektplanung zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich festgelegt werden.

 

 

B-2) Erbengemeinschaft Seitz/22.08.2005 + 28.09.2005

Die Stellungnahme der Erbengemeinschaft Seitz vom 22.08.2005 wird zur Kenntnis genommen.

 

Sie kann als gegenstandlos betrachtet werden, da mit Schreiben vom 28.09.2005 die Rücknahme dieser Bedenken mitgeteilt wurde. Die Stadt Friedberg geht davon aus, dass Detailprobleme der Planung im Rahmen der der Objektplanung zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich festgelegt werden.

 


B-3) Lokale Agenda, AK Umwelt/Natur/31.08.2005

Die Stellungnahme der Lokalen Agenda, Arbeitskreis Umwelt/Natur vom 31.08.2005 wird zur Kenntnis genommen.

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Flächennutzungs- und Landschaftsplan zur Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung gehört, auf der die Grundzüge der Planung dargestellt werden.

 

Die detaillierte Ausarbeitung der vorliegenden Planung erfolgt auf der Ebene der Baugenehmigung in einem Landschaftspflegerischen Bergleitplan.

 

Schreiben vom 31.08.2005

Der vorhandene nördliche Teich mit Quellhang und Schilfflächen wird zum Schutz vor Beeinträchtigungen mit einer ausreichend breiten Pufferzone umgeben. Die Anregung wird in den Plan aufgenommen.

Der nördliche Teich soll gemäß Erläuterungsbericht in seiner jetzigen Form und Nutzung erhalten bleiben. Der Teich ist derzeit ohne Fischbesatz und soll auch so erhalten bleiben. Die Anregung ist somit bereits im Erläuterungsbericht enthalten.

 

Quellbereich südlich des Sportplatzes

Der Hauptgraben des Auerwiesenbaches soll naturnah gestaltet werden. Über die genaue Ausgestaltung des ca. 50 m von dem Quellbereich südlich des Sportplatzes Richtung Süden verlaufenden Baches kann im Maßstab des Flächennutzungsplanes (M 1:5.000) keine exakte Festlegung getroffenen werden. Die Anregung wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens im Landschaftspflegerischen Begleitplan berücksichtigt.

 

Speicherteiche

Die Teiche zur Zwischenspeicherung des Wassers zur Bewässerung grenzen teilweise an die geplanten Ausgleichsflächen. Hier sind bereits Pufferbereiche um die Gewässer geplant. In Bereichen in denen die Teiche an die Grünflächen mit Zweckbestimmung Golfplatz grenzen wird der Landschaftspflegerischen Begleitplan die genaue Ufergestaltung darlegen.

 

Schutz der Heckenstrukturen

Die geplanten Ausgleichsflächen sind soweit als möglich an die vorhandenen Heckenstrukturen angebunden. Dies ermöglicht grundsätzlich eine Erweiterung der Heckenstrukturen. Eine flächengenaue Darstellung der landschaftspflegerischen Maßnahmen im Bereich der Ausgleichsflächen ist jedoch auf der Ebenen der Flächennutzungsplanung nicht möglich. Die Maßnahmen werden detailliert im Landschaftspflegerischen Begleitplan dargelegt, dort werden die Anregungen berücksichtigt werden.

 

Schutz von Reptilien

Entlang der Südhänge sind Ausgleichsflächen geplant. In diesen Bereichen können Rohbodenaufschlüsse als Lebensraum für Reptilien geschaffen werden. Die Anregung wird in den Erläuterungsbericht aufgenommen. Bezüglich der Maßnahmenplanung wird auf den Landschaftspflegerischen Begleitplan verwiesen.

 

Schreiben vom 06.09.2005

Die der Flächennutzungsplanänderung beigelegte „Gesamtplanung“ in der die einzelnen Golfbahnen dargestellt sind dient nur als Hinweis. Die exakte Lage der Bahnen kann im Rahmen der Flächennutzungsplanung aufgrund des Maßstabs 1:5.000 nicht genau festgelegt werden. Dargestellt werden nur die für die Grünflächen mit Zweckbestimmung „Golfplatz“ zur Verfügung gestellten Flächen. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan sind nicht flächenscharf.

Die genaue Lage der Bahnen wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens dargelegt. Der Schutz des vorhandenen Feuchtbiotops durch ausreichend Breite Pufferzonen wird in die Flächennutzungsplanänderung aufgenommen.

 

 

B-4) Lokale Agenda/06.09.2005

Die Stellungnahme der Lokalen Agenda vom 06.09.2005 wird zur Kenntnis genommen.

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Flächennutzungs- und Landschaftsplan zur Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung gehört, auf der die Grundzüge der Planung dargestellt werden.

Eine genauerer Darstellung ist auf der Ebene der Flächennutzungsplan aufgrund des Maßstabes (M 1:5.000) nicht möglich. Die genaue Geländemodellierung ist dem späteren Baugenehmigungsverfahren zu entnehmen.

 

Auch die genaue Lage und Breite der Pufferstreifen entlang des Auerwiesenbaches kann auf dieser Ebene nicht festgelegt werden. Die Darstellung der einzelnen Spielbahnen ist nur als Hinweis zu verstehen. Hierzu wird auf den Landschaftspflegerischen Begleitplan verwiesen.

Die Anregung eine Pufferzone um den nördlichen Teich zu schaffen wird in die Flächennutz-ungsplanänderung aufgenommen. Auch über die genaue Ausgestaltung des ca. 50 m von dem Quellbereich südlich des Sportplatzes Richtung Süden verlaufenden Baches (im Bereich der Bahn 10) kann im Maßstab des Flächennutzungsplanes (M 1:5.000) keine exakte Festlegung getroffenen werden. Die Anregung wird im Landschaftspflegerischen Begleitplan im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt.

 

Zur Grundwasserentnahme für die Bewässerung der Golfanlage wird ein eigenes wasserrechtliches Verfahren durchgeführt werden. Die Auswirkungen der Grundwasserentnahme auf Natur und Umwelt werden im Rahmen der Baugenehmigung erstellten landschaftspflegerischen Begleitplan genauer untersucht. Das bedeutet, in den folgenden Verfahrensschritten wird das Thema Grundwasser hinreichend betrachtet werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              28

     

 

Abwesend:

 

StR Holzmüller

StRin Hummel

StRin Müllegger