Sitzung: 27.10.2005 Stadtrat
Beschluss: geändert beschlossen
Die Geschäftsordnung für den Stadtrat Friedberg vom 31.06.2002 erhält folgende Änderungen:
§ 3 Ziffer 8.1 wird in der Spalte Erster Bürgermeister dahingehend geändert, dass die Bewirtschaftungsbefugnis von „bis 50.000 Euro“ auf „bis 25.000 Euro“ ersetzt wird. Die beschlossenen Änderungen des § 3 Ziffer 8.1 in der Beschlussvorlage 2005/282 bleibt unberührt.
§ 3 Ziffer 13 wird beim Ersten Bürgermeister in der Ziffer 1 dahingehend geändert, dass der Jahrsbetrag zum Abschluss von Miet- und ähnlichen Verträgen von „unter 15.000 Euro“ auf „unter 12.000 Euro“ geändert wird. Der übrige Text des § 3 Ziffer 13 bleibt unverändert.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 15
Nein: 13
Anwesend: 28
Mehrheitlich angenommen
Abwesend:
StR Holzmüller
StRin Hummel
StRin Müllegger
Beschluss:
§ 13 Ältestenrat erhält als Absatz 1 folgende neue Fassung:
Der Ältestenrat soll die Zusammensetzung des Stadtrats
widerspiegeln. Der Ältestenrat besteht aus den drei Bürgermeistern und den
Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen. Es können Angehörige der Verwaltung und
Sachverständige beratend zugeladen werden.
Über die Sitzung ist ein Protokoll zu führen und den
Beteiligten vor der nächsten Stadtratssitzung auszuhändigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 16
Nein: 12
Pers. beteiligt:
Anwesend: 28
Mehrheitlich angenommen
Abwesend:
StR Holzmüller
StRin Hummel
StRin Müllegger
Beschluss:
§ 38 Abs. 4 der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung:
Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und von der
Schriftführerin zu unterzeichnen und vom Stadtrat zu genehmigen (Art. 54 Abs. 2
GO). Der Entwurf ist spätestens mit der Ladung zur nächsten Stadtratssitzung
bzw. Ausschusssitzung dem Fraktionsvorsitzenden und den Gruppierungen im
Stadtrat zu zusenden.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 24
Nein: 4
Pers. beteiligt:
Anwesend: 28
Mehrheitlich angenommen
Abwesend:
StR Holzmüller
StRin Hummel
StRin Müllegger
Beschluss:
Die Anlage zur Geschäftsordnung für den Stadtrat Friedberg wird unter Ziffer I. Ausschüsse in 1. Bauausschuss unter B) d) geändert und erhält folgende Fassung:
Der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von
Bebauungsplänen ab dem Zeitpunkt nach dem Aufstellungsbeschluss durch den
Stadtrat und alle sonstigen Satzungen nach den Vorschriften des Ersten Kapitels
des Baugesetzbuchs sowie alle örtlichen Bauvorschriften im Sinne des Art. 91
BayBO, auch in den Fällen des Art. 91 Abs. 3 BayBO.
Die Anlage zur Geschäftsordnung für den Stadtrat Friedberg wird unter Ziffer I. Ausschüsse in 2. Stadtentwicklungsausschuss unter f) geändert und erhält folgende Fassung:
vorberatend die vorbereitende Bauleitplanung nach § 1Abs.
2 BauGB (Flächennutzungsplan)
aa) Anerkennung der Planentwürfe
bb) Behandlung der Ergebnisse der vorgezogenen
Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
cc) Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange
dd) Behandlung der Bedenken und Anregungen nach der
öffentlichen Auslegung
(§ 3Abs. 2 BauGB)
§ 2 Nr. 8 erhält folgende Fassung:
8. den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von
Satzungen und Verordnungen; ausgenommen alle Bebauungspläne ab dem Zeitpunkt
nach dem Aufstellungsbeschluss durch den Stadtrat und alle sonstigen Satzungen
nach den Vorschriften des ersten Kapitels des Baugesetzbuchs sowie alle
örtlichen Bauvorschriften im Sinne des Art. 91 BayBO, auch in den Fällen des
Art. 91 Abs. 3 BayBO
Abstimmungsergebnis:
Ja: 28
Nein: 0
Pers. beteiligt:
Anwesend: 28
Einstimmig angenommen
Abwesend:
StR Holzmüller
StRin Hummel
StRin Müllegger
Nachdem festgestellt wird, dass irrtümlich über den ursprünglichen CSU-Antrag zum Ältestenrat abgestimmt wurde, stellt FrV Losinger den Antrag, dass dies dahingehend geändert wird, dass Ergebnisse nur auf Antrag notiert werden.
Beschluss:
Auf Antrag werden im Ältestenrat Besprechungsergebnisse notiert.