Beschluss: geändert beschlossen

Die Geschäftsordnung für den Stadtrat Friedberg vom 31.06.2002 erhält folgende Änderungen:

 

 

§ 3 Ziffer 8.1 wird in der Spalte Erster Bürgermeister dahingehend geändert, dass die Bewirtschaftungsbefugnis von „bis 50.000 Euro“ auf „bis 25.000 Euro“ ersetzt wird. Die beschlossenen Änderungen des § 3 Ziffer 8.1 in der Beschlussvorlage 2005/282 bleibt unberührt.

 

 

§ 3 Ziffer 13 wird beim Ersten Bürgermeister in der Ziffer 1 dahingehend geändert, dass der Jahrsbetrag zum Abschluss von Miet- und ähnlichen Verträgen von „unter 15.000 Euro“ auf „unter 12.000 Euro“ geändert wird. Der übrige Text des § 3 Ziffer 13 bleibt unverändert.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           15

Nein:                                        13

Pers. beteiligt:              

Anwesend:                              28

Mehrheitlich angenommen

     

 

Abwesend:

 

StR Holzmüller

StRin Hummel

StRin Müllegger

 

 

Beschluss:

 

§ 13 Ältestenrat erhält als Absatz 1 folgende neue Fassung:

 

Der Ältestenrat soll die Zusammensetzung des Stadtrats widerspiegeln. Der Ältestenrat besteht aus den drei Bürgermeistern und den Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen. Es können Angehörige der Verwaltung und Sachverständige beratend zugeladen werden.

Über die Sitzung ist ein Protokoll zu führen und den Beteiligten vor der nächsten Stadtratssitzung auszuhändigen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           16

Nein:                                        12

Pers. beteiligt:              

Anwesend:                              28

Mehrheitlich angenommen

     

 

Abwesend:

 

StR Holzmüller

StRin Hummel

StRin Müllegger

 

 

Beschluss:

 

§ 38 Abs. 4 der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung:

 

Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und von der Schriftführerin zu unterzeichnen und vom Stadtrat zu genehmigen (Art. 54 Abs. 2 GO). Der Entwurf ist spätestens mit der Ladung zur nächsten Stadtratssitzung bzw. Ausschusssitzung dem Fraktionsvorsitzenden und den Gruppierungen im Stadtrat zu zusenden.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           24

Nein:                                          4

Pers. beteiligt:              

Anwesend:                              28

Mehrheitlich angenommen

     

 

Abwesend:

 

StR Holzmüller

StRin Hummel

StRin Müllegger

 

 

Beschluss:

 

Die Anlage zur Geschäftsordnung für den Stadtrat Friedberg wird unter Ziffer I. Ausschüsse in 1. Bauausschuss unter B) d) geändert und erhält folgende Fassung:

 

Der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Bebauungsplänen ab dem Zeitpunkt nach dem Aufstellungsbeschluss durch den Stadtrat und alle sonstigen Satzungen nach den Vorschriften des Ersten Kapitels des Baugesetzbuchs sowie alle örtlichen Bauvorschriften im Sinne des Art. 91 BayBO, auch in den Fällen des Art. 91 Abs. 3 BayBO.

 

 

Die Anlage zur Geschäftsordnung für den Stadtrat Friedberg wird unter Ziffer I. Ausschüsse in 2. Stadtentwicklungsausschuss unter f) geändert und erhält folgende Fassung:

 

vorberatend die vorbereitende Bauleitplanung nach § 1Abs. 2 BauGB (Flächennutzungsplan)

aa) Anerkennung der Planentwürfe

bb) Behandlung der Ergebnisse der vorgezogenen Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)

cc) Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

dd) Behandlung der Bedenken und Anregungen nach der öffentlichen Auslegung

(§ 3Abs. 2 BauGB)

 

 

§ 2 Nr. 8 erhält folgende Fassung:

 

8. den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und Verordnungen; ausgenommen alle Bebauungspläne ab dem Zeitpunkt nach dem Aufstellungsbeschluss durch den Stadtrat und alle sonstigen Satzungen nach den Vorschriften des ersten Kapitels des Baugesetzbuchs sowie alle örtlichen Bauvorschriften im Sinne des Art. 91 BayBO, auch in den Fällen des Art. 91 Abs. 3 BayBO

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              28

Einstimmig angenommen

 

 

Abwesend:

 

StR Holzmüller

StRin Hummel

StRin Müllegger

 

 

Nachdem festgestellt wird, dass irrtümlich über den ursprünglichen CSU-Antrag zum Ältestenrat abgestimmt wurde, stellt FrV Losinger den Antrag, dass dies dahingehend geändert wird, dass Ergebnisse nur auf Antrag notiert werden.

 

 

Beschluss:

 

Auf Antrag werden im Ältestenrat Besprechungsergebnisse notiert.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           22

Nein:                                          6

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              28

Mehrheitlich angenommen

     

 

Abwesend:

 

StR Holzmüller

StRin Hummel

StRin Müllegger