Beschluss: ungeändert beschlossen

Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Friedberg vom 01.05.2002

 

 

Auf Grund von Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40,41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Stadt Friedberg folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 01.05.2002 wird wie folgt geändert:

 

§ 3 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung:

 

Fraktionssitzungsgelder werden nur insoweit gewährt, als dass die Anzahl der vorbereitenden Fraktionssitzungen höchstens das 3fache der Anzahl der Stadtratssitzungen beträgt.

 

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              28

     

 

Abwesend:

 

StR Holzmüller

StRin Hummel

StRin Müllegger