Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtrat ordnet gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 9 für das Gebiet südlich der Oberzeller Straße, östlich der Wulferichstraße und nördlich des Friedhofes im Stadtteil Wulfertshausen eine Baulandumlegung an.

In die Umlegung werden folgende Grundstücke miteinbezogen: FlNrn. 1166/2 (Teilfl.), 1195, 1219, 1219/4, 1220, 1221, 1221/1, 1223, 1224, 1225 und 1226 der Gemarkung Friedberg.   

 

Die Stadt Friedberg überträgt die Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das Staatliche Vermessungsamt Friedberg.

 

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, nach der dem Stadtrat vorliegenden Mustervereinbarung eine Vereinbarung mit dem Staatlichen Vermessungsamt Friedberg über die Einzelheiten der Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung, der Mitwirkungsrechte der Stadt sowie der Verfahrens- und Sachkosten der Umlegung zu unterzeichnen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           31

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              31