Beschluss: geändert beschlossen

Erster Bürgermeister Dr. Bergmair leitet in den Tagesordnungspunkt ein.

 

1.            Allgemeine Stellungnahmen

BauR Haupt trägt Punkt 1 der Sitzungsvorlage vor und erläutert die allgemeinen Stellungnahmen. FrV Fuchs steht ohne wenn und aber zum Beschlussvorschlag Nr. 1. Er halte es für eine Milchmädchenrechnung, Flächen, die seit Jahrzehnten nicht bebaut wurden oder werden konnten, bei den möglichen Bauflächen mit aufzunehmen. Es handle sich vielfach um Flächen, bei denen von Eigentümerseite kein Interesse bestanden habe. Man müsse das verfügbare Angebot an Bauflächen erhöhen, da der Druck auf Wohnbebauung in Friedberg wachse. Laut FrV Losinger sei es immer Prämisse gewesen, mehr Bauflächen auszuweisen, als dies im LEP vorgesehen sei. Friedberg sei eine Wachstumsregion und wolle sich weiterentwickeln. Zudem wolle man überall in den Ortsteilen Möglichkeiten zur Wohnbebauung schaffen. Er halte dies für einen guten Weg, der auch gegenüber der Regierung von Schwaben vertretbar sei. Wenn man nur ein Minimum an Bauflächen ausweisen würde, wäre man erpressbar und dagegen müsse man sich wappnen. FrVe Eser-Schuberth stellt fest, dass durch diese Änderung das Dreifache des eigentlichen Bedarfs ausgewiesen werde, was sie nicht nachvollziehen könne. Sie kritisiert vor allem die Ausweisung in den Ortsteilen, wo ihrer Meinung nach teilweise auch eine bestimmte Klientel bedient werde. Dass Friedberg wohl doch nicht so stark wachse, erkenne man daran, wie lange die Stadt bereits auf den 30.000sten Einwohner warte. StR Mizera stellt klar, dass die Flächen ja nicht sofort bebaut würden. Im Verfahren sollte ausdrücklich vermieden werden, dass Einzelinteressen bedient würden, was seiner Ansicht nach auch umgesetzt worden sei.

 

1.1        Stellungnahmen zur Siedlungsentwicklung, Berücksichtigung von Baulücken

            Kritik, dass die Darstellung des 3-fachen Bedarfs nicht den Nachhaltigkeits-            kriterien entspricht

 

Stellungnahmen:

A-1.1) Landkreis Aichach-Friedberg - Kreisbaumeister / 16.08.05

A-1.3) Landkreis Aichach-Friedberg - Untere Naturschutzbehörde / 25.08.05

B-1)     Lokale Agenda 21 Friedberg / 18.08.05

B-2)     Michael Wolf / 09.08.05

B-3)     Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Ortsgruppe Friedberg / 17.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zur beschleunigten Abwicklung des 13. Flächennutzungsplan Änderungsverfahrens wird die Auseinandersetzung mit Baulücken innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) und in mit Bebauungsplänen überplanten Gebieten (§ 30 BauGB) sowie mit Brachflächen und leerstehender Bausubstanz im demnächst stattfindenden 14. Flächen-nutzungsplan - Änderungsverfahren stattfinden.

 

Bemängelt wird, dass die Darstellung von 60 ha Wohnbauland – also das dreifachen des geschätzten Bedarfs – viel zu umfangreich ist und dem landesplanerischen Gebot einer Reduzierung der neu auszuweisenden Flächen zuwiderläuft. Die 60 ha teilen sich auf in ca. 28 ha im FNP 89 dargestellte Wohnbauflächen, ca. 5 ha zu Wohnbauflächen umzuwidmende im FNP 89 für andere Nutzungen dargestellte Flächen, ca. 24 ha neue geplante Wohnbauflächen sowie ca. 3 ha Reserveflächen für das 14. Änderungsverfahren. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass es schwierig sein kann, dargestellte Wohnbauflächen auch tatsächlich zu aktivieren. Um flexibel auf die Nachfrage nach Bauland reagieren zu können und um durch ein gewisses Überangebot auch preisdämpfend wirken zu können, wurde die Darstellung der Flächen für notwendig gehalten.

 

Entscheidend ist, wie viel neue geplante Wohnbauflächen tatsächlich bis Ende 2020 einer Bebauung zugeführt werden. Durch jährliche Berichte lässt sich das verfolgen und durch die Einleitungsbeschlüsse zu Bebauungsplänen auch steuern. Das Landesentwicklungsprogramm gibt jedoch keine konkreten Richtzahlen an, nach denen die Ausweisung von neuen geplanten Wohnbauflächen sich zu richten hätte; insoweit unterliegt die entsprechende Flächenermittlung der gemeindlichen Selbstverwaltung. Der Friedberger Stadtrat hat eine für die Friedberger Verhältnisse passende Lösung erarbeitet und beschlossen.

 

Die Kritik, dass zu viel Wohnbauflächen im Entwurf dargestellt sind, wird zurückgewiesen zumal auch in der derzeit laufenden Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern die Region Augsburg als Wachstumsregion angesehen wird.

 

1.2        Allgemeine Stellungnahmen und Hinweise, die beachtet werden müssen, wenn die       dargestellten noch unbebauten Wohnbauflächen mit Bebauungsplänen überplant werden

 

            Stellungnahmen:

A-2)     Bay. Landesamt für Denkmalpflege – Bodendenkmalpflege / 09.08.05

A-3)     Wasserwirtschaftsamt Donauwörth / 17.08.05

A-4)     Bayer. Bauernverband /  09. 08. 05

A-7)     DB Services Immobilien GmbH / 04.08.05

A-8)     DB Energie GmbH Bahnstromleitungen / 01.08.05

A-9)     Eisenbahn-Bundesamt / 17.08.05

A-10)  Deutsche Telekom AG, T-Com / 19.07.05

A-11)  Polizeiinspektion Friedberg / 05.08.05

A-12)  Stadtwerke Friedberg / 11.08.05

A-13)  Bayerngas GmbH / 16.08.05

A-14)   LEW Netzservice GmbH / 17.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Da diejenigen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, in denen Vorschläge gemacht wurden, auf die Darstellung bestimmter Wohnbauflächen zu verzichten, bereits oben abgewogen wurden, geht es nunmehr nur noch darum, zu beschließen, die allgemeinen Hinweise der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten,

 

Die Träger öffentlicher Belange geben Hinweise, die beachtet werden müssen, wenn die dargestellten noch unbebauten Wohnbauflächen mit Bebauungsplänen überplant werden. Manche Hinweise wie z.B. die der Deutschen Bahn AG beziehen sich nur auf Wohnbauflächen, die an Bahnverkehrs-Trassen oder an bahneigene Hochspannungsleitungen grenzen.

 

Andere Träger öffentlicher Belange wie zum Beispiel die Stadtwerke Friedberg haben Gebiete aufgelistet, bei denen die Abwasserentsorgung nur mit mehr oder weniger größerem Aufwand, aber prinzipiell möglich ist. Deshalb sollte man nur ab und an ein Gebiet überplanen, dessen Abwasserentsorgung nur mit größerem Aufwand möglich ist, um extreme Finanzierungsspitzen bei den Stadtwerken zu vermeiden.

 

Die Stellungnahmen bzw. Belange der Träger öffentlicher Belange, die bei der verbindlichen Bauleitplanung zu beachten sind, werden im Anhang des Erläuterungsberichts der 13. FNP Änderung dargestellt. Spezielle Hinweise zu einzelnen Wohnbau- oder Dorfgebietsflächen werden in einer zusätzlichen gebietsbezogenen Auflistung wiedergegeben.

 

Abstimmungsergebnis zu 1.1 und 1.2:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

Abwesend:

StRin Müllegger          vertreten durch FrVe Eser-Schuberth

StR Goldstein              vertreten durch StR Scharold

StRin Lehmann           entschuldigt

 

 

2.         Friedberg

BauR Haupt trägt die Sitzungsvorlage zu den Punkten 2.1 und 2.2 vor.

 

Dabei stellt er klar, dass für bislang im Flächennutzungsplan enthaltene Bauflächen bei einer jetzigen Streichung kein Bestandsschutz bestehe und somit im Rahmen des Flächennutzungsplanes keine Entschädigungsansprüche entstehen könnten. FrV Losinger ist der Meinung, dass bei einer Realisierung der geplanten Straßenbahnlinie 6 der Bebauungsdruck in diesem Bereich steigen würde. Deshalb solle dieser Bereich momentan im Flächennutzungsplan erhalten bleiben. Es solle jedoch explizit mit aufgenommen werden, dass bei einer Nichtrealisierung der Straßenbahnlinie auch diese Baufläche zu streichen wäre.

 

2.1       Friedberg; Streichung Wohnbaufläche (W  1,57 ha) nordöstlich Kirche Herrgottsruh

 

Stellungnahmen :

B-4)   Lorenz und Mathilde Hartl / 16.08.05

B-5)   Franz Mayr / 11.08.05 

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die nordöstlich Herrgottsruh gelegene Fläche grenzt im Westen und Süden an Grünflächen und im Norden und an der konisch zulaufenden Ostseite an bereits bebaute Wohnflächen an.

 

Die Tatsache, dass die Fläche nicht ganz einfach zu erschließen ist, hat dazu geführt, dass eine Bebauung bis heute nicht stattgefunden hat. Im Rahmen der Gesamtüberlegungen zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, die neben der Neuausweisung von Bauflächen auch die Herausnahme nicht oder nicht mehr benötigter Bauflächen vorsieht, bietet sich somit diese Fläche zur Streichung an, zumal eine Erweiterung, die unter Umständen die Erschließbarkeit verbessern könnte an dieser Stelle aufgrund der Nähe zu Herrgottsruh nicht in Frage kommt.

 

Da die Darstellungen des Flächennutzungsplans keine unmittelbaren Auswirkungen auf die privaten Rechte Dritter haben, besteht kein Bestandsschutz bezüglich der Flächendarstellungen, zumal wenn sich über viele Jahre hinweg keine Bautätigkeit ergeben hat. Um den Kommunen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) entsprechenden Handlungsspielraum zu geben, sind Entschädigungsansprüche bei Wegfall von Baurecht unter bestimmten Maßgaben auch nur auf der Ebene des verbindlichen Baurechts (Bebauungsplan) vorzubringen.

 

An der Streichung der Wohnbaufläche (W 1,57 ha) nordöstlich der Kirche Herrgottsruh und Darstellung als landwirtschaftliche Fläche wird deshalb festgehalten.

 

2.2       Friedberg - West; Streichung   Wohnbaufläche (W - 3,06 ha) südlich Kindergarten   Friedberg - West

 

Stellungnahmen :

B-6)   Marianne Vesely / 11. 08. 2005

B-7)   Wolfgang Ellwanger / 01.08.05

B-8)   RAe Krix-Deeg- Müller für Erbengemeinschaft Mittring, vertreten durch

          Wolfgang Ellwanger / 19.08.05

B-9)   Anna Maria Engler / 12.08.05

B-10)                          Bayerisches Rotes Kreuz / 11.08.05

B-11)                         Stadtsparkasse Augsburg / 11.08. 05


 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplans keine unmittelbaren Auswirkungen auf die privaten Rechte Dritter haben und auch kein Bestandsschutz bezüglich der Flächendarstellungen besteht, zumal, wenn sich über viele Jahre hinweg keine Bautätigkeit ergeben hat. Um den Kommunen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) entsprechenden Handlungsspielraum zu geben, sind Entschädigungsansprüche bei Wegfall von Baurecht unter bestimmten Maßgaben auch nur auf der Ebene des verbindlichen Baurechts (Bebauungsplan) vorzubringen.

 

Bisher ergaben sich bei  den Versuchen Bebauungspläne für dieses Gebiet aufzustellen Schwierigkeiten hinsichtlich der Erschließung, da der Anschluss östlich des Kindergartens an die B 300  (Augsburger Strasse) nicht gelang und das westlich anschließende Wohngebiet nur sehr untergeordnet für eine Erschließung herangezogen werden kann. Die Tatsache, dass die Fläche nicht ganz einfach zu erschließen ist hat demnach dazu geführt, dass eine Bebauung bis heute nicht stattgefunden hat. Im Rahmen der Gesamtüberlegungen zur 13. Änderung des Flächen-nutzungsplanes, die neben der Neuausweisung von Bauflächen auch die Herausnahme nicht oder nicht mehr benötigter Bauflächen vorsieht, bot sich somit diese Fläche zur Streichung an.

 

Aktuelle Diskussionen um die Verlängerung der Straßenbahnlinie 6 nach Friedberg-West, die unterer anderem auch zu einer Neubewertung der Zufahrtssituation von der B 300 führen, rechtfertigen jedoch momentan den Verbleib der Wohnbaulandfläche im Flächennutzungsplan bis zur endgültigen Klärung der Randbedingungen.

 

Die bisher zur Streichung vorgesehene Wohnbaufläche (W - 3,06 ha) südlich des Kindergartens und westlich des TSV-Geländes in Friedberg – West, die im wirksamen Flächennutzungsplan enthalten ist, verbleibt bis auf weiteres. Im Zusammenhang mit der geplanten Verlängerung der Straßenbahnlinie 6 sind die Randbedingungen für eine Erschließung von der B 300 erneut zu klären. Falls sich eine Erschließung als nicht möglich erweist, ist die Fläche zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis zu 2.1 und 2.2:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

Abwesend:

StRin Müllegger          vertreten durch FrVe Eser-Schuberts

StR Goldstein              vertreten durch StR Scharold

StRin Lehmann           entschuldigt

 

 


BauR Haupt trägt die Sitzungsvorlage zu den Punkten 2.3, 2.4, 2.5 und 2.6 vor.

 

FrV Fuchs kann nicht nachvollziehen, warum das derzeit dargestellte Gewerbegebiet an der Metzstraße den Hochwasserschutz weniger beeinflusse als die jetzt geplante Darstellung als Wohnfläche, weshalb an der Wohnflächendarstellung festgehalten werden solle. FrVe Eser‑Schuberth schließt sich dieser Darstellung an. FrV Losinger stimmt dem grundsätzlich ebenfalls zu, plädiert aber dafür, den Bereich vorerst zurückzustellen, bis die Hochwasserproblematik geklärt sei. StR Feile ist der Ansicht, dass bei einer jetzigen Streichung dieses Bereiches alles, was westlich der Afrastraße geplant sei und in der Vergangenheit geplant und realisiert worden sei, für falsch erklärt werde. Erster Bürgermeister Dr. Bergmair berichtet, dass sich der geplante Hochwasserschutz im Bereich Lindenau als schwierig erweise, weshalb er für bestimmte Einzelmaßnahmen plädiere, die er in der nächsten Sitzung des Stadtrates auch vorstellen wolle. Er sei nicht ohne Hoffnung, dass dadurch kurzfristig Schutzmaßnahmen realisiert werden könnten. FrV Fuchs ist der Meinung, dass die Fläche dringend in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden solle, da es wohl sehr schwierig werden würde, sie im späteren sehr komplizierten Verfahren wieder aufzunehmen. Außerdem habe der Flächennutzungsplan eine langfristige Wirkung, so dass eine Bebauung sowieso erst erfolgen könnte, wenn die Hochwasserproblematik geklärt sei. Dazu stellt Erster Bürgermeister Dr. Bergmair klar, dass er auch weiterhin voll dahinter stehen werde, gefährdete Flächen nicht zu bebauen, bevor deren Schutz sichergestellt sei. BauR Haupt weist darauf hin, dass 1989 bei der Darstellung des Gewerbegebiets derartige Erkenntnisse bezüglich des Hochwasserproblemes wohl noch nicht vorgelegen hätten und es heute wohl auch schwierig wäre, die Fläche als Gewerbegebiet darzustellen.

 

2.3        Friedberg;  Neuausweisung Wohnbaufläche F1 (W F1- 1,46 ha) nordöstlich

            Wulfertshauser Straße

 

Stellungnahmen:

A-1.2) Landkreis Aichach-Friedberg, Untere Immissionsschutzbehörde / 16.08.05

A-2)     Bay. Landesamt für Denkmalpflege – Bodendenkmalpflege / 09.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Hinweise der Unteren Immissionsschutzbehörde (Notwendigkeit einer schalltechnischen Untersuchung) und der Abt. Bodendenkmalpflege des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege (Klärung der archäologischen Situation) werden in der weiteren Planung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen beachtet. Die Hinweise werden im Erläuterungsbericht ergänzt.

 

An der Neuausweisung der Wohnbaufläche F1 (W F1 1,46 ha) nordöstlich der Wulfertshauser Straße wird festgehalten. Auf die Beachtung des Immissionsschutzes wird an der westlichen Grenze der Wohnbaufläche mit dem entsprechenden Planzeichen hingewiesen.

 


2.4        Friedberg;  Neuausweisung Wohnbaufläche F2 (W F2- 0,59 ha) westlich des

            Wasserturms

 

Stellungnahmen:

A-2)     Bay. Landesamt für Denkmalpflege – Bodendenkmalpflege / 09.08.05

B-1)     Lokale Agenda 21 Friedberg / 18.08.05

B-3)     Bund Naturschutz in Bayern - Ortsgruppe Friedberg / 17.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Umgebung des Planungsgebietes ist überwiegend durch Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke, die stark durchgrünt sind, gekennzeichnet.

 

Die Überplanung des Teiles der im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellten Fläche westlich des Wasserturmes, die tatsächlich nicht als solche umgesetzt wurde, erscheint städtebaulich vertretbar, da zum einen die restlichen, um den Wasserturm tatsächlich vorhandenen Grünflächen erhalten werden können und zum anderen Grundstücksflächen, die in der Verfügbarkeit der öffentlichen Hand sind, mit wenig Aufwand erschlossen und einer Bebauung zugeführt werden können. Maßgabe für die geplante Bebauung ist die Einpassung in die Umgebung hinsichtlich Baudichte, Durchgrünung und Gebäudehöhe. Eine Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes wird deshalb nicht gesehen.

 

An der Neuausweisung der Wohnbaufläche F2 (W F2 - 0,59 ha) westlich des Wasserturmes Straße wird festgehalten. Die Belange der Bodendenkmalpflege sind im Bebauungsplanverfahren aufzugreifen. Im Erläuterungsbericht ist ein entsprechender Hinweis aufzunehmen.

 

2.5        Friedberg; Neuausweisung Wohnbaufläche F3 (W F3 - 9,53 ha) im

            Stadtentwicklungsgebiet  Friedberg-Süd

 

Stellungnahmen:

A-2) Bay. Landesamt für Denkmalpflege – Bodendenkmalpflege / 09.08.05  

B-2) Michael Wolf / 09.08.05 

B-3) Bund Naturschutz in Bayern - Ortsgruppe Friedberg / 17.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Es handelt sich um die einzige größere Erweiterungsfläche in ganz Friedberg, die durch ihre Nähe zum Bahnhof und durch ihre Grüneinbindung städtebauliche Kriterien in hohem Maße erfüllt und für eine Wohnbebauung optimal geeignet ist. Da die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan dargestellten noch unbebauten Restflächen für sich genommen nicht sinnvoll aufplanbar und erschließbar sind, werden in einem Zwischenschritt zur verbindlichen Bauleitplanung die Randbedingungen zur Entwicklung dieses für die zukünftige Stadtentwicklung wohl wichtigsten Gebietes in Hinblick auf die Belange des Naturschutzes, der Bodendenkmalpflege, der Verkehrserschließung sowie in Hinblick auf Einwohnerdichte und Bauweise als Vorgaben für die verbindliche Bauleitplanung in einem Gesamtkonzept festgelegt.

 

Die beabsichtigte Rahmenplanung ist im Erläuterungsbericht entsprechend anzusprechen.

 

An der  Neuausweisung der Wohnbaufläche F3 (W F3 - 9,53 ha) im Stadtentwicklungsgebiet  Friedberg-Süd wird festgehalten.

 

Abstimmungsergebnis zu 2.3 bis 2.5:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

Abwesend:

StRin Müllegger          vertreten durch FrVe Eser-Schuberth

StR Goldstein              vertreten durch StR Scharold

StRin Lehmann           entschuldigt

 

 

2.6        Friedberg; Umwidmung zur Wohnbaufläche F4 (W F3 - 3,27 ha) westlich Afrastraße

            und südlich Metzstraße

 

Stellungnahmen:

A-1.2) Landkreis Aichach-Friedberg - Untere Immissionsschutzbehörde / 16.08.05

A-3)     Wasserwirtschaftsamt Donauwörth / 18.08.05

B-1)     Lokale Agenda 21 Friedberg / 18.08.05

B-3)     Bund Naturschutz in Bayern - Ortsgruppe Friedberg / 17.08.05

B-12)   Annemarie Gurko / 03.08.05

B-13)   Dipl.-Ing. Gerd Sandmair und Wilhelm Lang / 19.08.2005

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

An der Umwidmung zur Wohnbaufläche F4 (W F3 – 3,27 ha) westlich der Afrastraße und südlich der Metzstraße wird festgehalten. Die Stellungnahmen hinsichtlich der Überschwemmungsgefahr sind jedoch ernst zu nehmen.

Die Beplanung dieses Gebietes mittels eines Bebauungsplanes kann erst dann erfolgen, wenn feststeht, welche Schutzmaßnahmen getroffen werden können und müssen, um die angesprochenen Hochwassergefahren zu bannen. Dies ist in den Erläuterungsbericht des Flächennutzungsplanes mit aufzunehmen. Eine zusätzliche Erweiterung der Fläche kommt jedoch nicht in Betracht.

 

 


Abstimmungsergebnis zu 2.6:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

 

Abwesend:

StRin Müllegger          vertreten durch FrVe Eser‑Schuberth

StR Goldstein              vertreten durch StR Scharold

StRin Lehmann           entschuldigt

 

 

BauR Haupt trägt die Sitzungsvorlage zu den Punkten 2.7, 2.8, 2.9, 2.10, 2.11 und 2.12 vor.

 

2.7        Friedberg; Neuausweisung Wohnbaufläche F5 (W F5 -  0,75 ha) östlich Afrastraße und südlich Gerberweg

 

Stellungnahmen:

A-1.1)       Landkreis Aichach-Friedberg - Kreisbaumeister / 16.08.05

A-1.3)       Landkreis Aichach-Friedberg - Untere Naturschutzbehörde / 25.08.05

A-3)          Wasserwirtschaftsamt Donauwörth / 18.08.05

B-1)          Lokale Agenda 21 Friedberg / 18.08.05

B-3)          Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Ortsgruppe Friedberg / 17.08.05

B-15)        Hans Rupp / 21.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dadurch, dass hier die Stadt Grundstückseigentümer ist, können hier grundstückspolitische Ziele der Stadt in einer zentrumsnahen Lage attraktiv und zügig umgesetzt werden. Eine Beeinträchtigung der Altstadtsilhouette wird aufgrund der geringern Größe des Baugebietes und der beabsichtigten kleinteiligen Bebauung mit hoher Qualität nicht gesehen.

 

Die Hinweise auf die Notwendigkeit von Maßnahmen gegen die Hochwassergefahr sind ernst zu nehmen, finden ihren Niederschlag bereits in dem zum Umlaufgraben eingehaltenen Abstand, sind jedoch in der weiteren Planung noch weiter zu detaillieren.  Der Erläuterungsbericht ist um entsprechende Hinweise zu ergänzen.

 

Zur Stellungnahme von Herrn Rupp ist festzustellen, dass die Darstellungen auf seinem östlich anschließenden Grundstück gegenüber dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan nicht verändert wurden. Bei den angesprochenen Grüneintragungen handelt es sich um Hinweise auf den vorhandenen stadtbildprägenden Großgrünbestand, der aus Sicht der Landschaftsplanung bereits 1989 als schützenswert erachtet wurde.

 

An der Neuausweisung der Wohnbaufläche F5 (W F5 – 0,75 ha) östlich Afrastraße und südlich Gerberweg wird festgehalten.

 

2.8        Friedberg – St. Afra; Abrundung Wohnbaufläche F7 (W F7 - 0,37 ha) südöstlich der            Siedlung St. Afra

 

Stellungnahmen:

A-1.2) Landkreis Aichach-Friedberg - Untere Immissionsschutzbehörde / 16.08.05

B-1)     Lokale Agenda 21 Friedberg / 18.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Ausführungen der Lokalen Agenda werden zur Kenntnis genommen. In Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer wird diese kleine Abrundungsfläche nach Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung ausgewiesen, um die bauliche Entwicklung in diesem Bereich zum Abschluss zu bringen.

 

An der Abrundung der Wohnbaufläche F7 (W F7 – 0,37 ha) südöstlich der Siedlung St. Afra wird festgehalten.

 

2.9        Friedberg - Wiffertshausen; Abrundung Dorfgebietsfläche Wi1 (MD Wi1 - 0,32 ha)   nordöstlich der Kreuzäckerstraße

 

Stellungnahmen:

B-1) Lokale Agenda 21 Friedberg / 18.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die geplante Abrundung der Dorfgebietsfläche dient dem Eigenbedarf, da die Grundstückseigentümer auch die Hofeigentümer sind. Somit kann verhindert werden, dass die Entwicklungsfähigkeit des landwirtschaftlichen Betriebs behindern wird.

 

Verkehrsgefahren durch zusätzliche Fahrzeuge werden aufgrund der Kleinteiligkeit der geplanten Abrundungsfläche nicht gesehen.

 

An der Abrundung der Dorfgebietsfläche Wi1 (MD Wi 1 – 0,32 ha) nordöstlich der Kreuzäckerstraße wird festgehalten.

 

2.10Friedberg - Wiffertshausen; Umwidmung Wohnbaufläche Wi2 (W  Wi2 -  0,60 ha)   

            Weiherbreiten

 

Stellungnahmen:

A-2)     Bay. Landesamt für Denkmalpflege – Bodendenkmalpflege / 09.08.05  

B-3)     Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Ortsgruppe Friedberg  / 17.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Das Gebiet entspricht den Festsetzungen des mittlerweile rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.44 „Weiherbreiten“ im Ortsteil Wiffertshausen bei dessen Aufstellung sowohl die naturschutzfachlichen Belange als auch diejenigen der Bodendenkmalpflege abgewogen wurden und stellt somit eine redaktionelle Anpassung dar.

 

An der Umwidmung Wohnbaufläche Wi2 (W  Wi2 -  0,60 ha) Weiherbreiten wird festgehalten.

 

2.11Friedberg - Süd; Grundstücke FlNrn. 717/9, 717/10 und 717/11 Stefanstraße  

            Antrag auf Umwidmung der Grünfläche in Wohnbaufläche    

           

Stellungnahme:

B-25)   Anna und Josef Mahl / 24. 07. 05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Antrag zur Umwidmung von Grünflächen auf Grundstücksteilen in Wohnbaufläche bezieht sich auf eine Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes von 1989. Dieser stellt in diesem Bereich strukturell die Fortsetzung und Verknüpfung vorhandener Grünzüge als Planungsziel fest. Da keine Bebauungspläne existieren, die diese Planungsziel konkret in diesem Bereich festsetzen, kann nur im Rahmen eines Bauantragsverfahrens, etwa mit einem Vorbescheid geklärt werden, welche Auswirkungen die im Übrigen nicht parzellenscharfen Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Detail haben. Eine Bebauung der angesprochenen Baugrundstücke wird  jedoch nicht von vornherein verhindert, sodass auch keine Veranlassung besteht die Zielvorgaben des wirksamen Flächennutzungsplanes diesbezüglich zu ändern oder gar darauf zu verzichten.

 

2.12Friedberg - Ost; Grundstück Fl.-Nr. 936 – Antrag auf Umwidmung eines             Teilbereiches der Grünfläche in Wohnbaufläche    

 

Stellungnahme:

B-26)        Gebrüder Kaindl / E-Mail vom 08.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Antrag zur Umwidmung einer Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 936, Gem. Friedberg in Wohnbaufläche wird zur Vermeidung einer weiteren Verzögerung des vorliegenden 13. Änderungsverfahrens zur abschließenden Entscheidung in das demnächst einzuleitende 14. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes verwiesen.

 

Abstimmungsergebnis zu 2.7 bis 2.12:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              10

     

Abwesend:

StRin Müllegger          vertreten durch FrVe Eser‑Schuberth

StR Goldstein              vertreten durch StR Scharold

StRin Lehmann           entschuldigt

FrV Fuchs                   abwesend

FrV Losinger               abwesend

 

 

3.         Derching

 

BauR Haupt trägt die Sitzungsvorlage zu den Punkten 3.1 und 3.2 vor.

 

FrVe Eser‑Schuberth versteht zwar den Wunsch, dass auch für diesen Ortsteil Bauflächen ausgewiesen werden sollen, sie ist jedoch der Ansicht, dass die im Flächennutzungsplan bestehende Fläche zwischen der Neuen Bergstraße und der AIC 25 guten Gewissens nicht bebaut werden könne.

 

3.1         Derching; Neuausweisung Wohnbaufläche De1 (W De1 - 0,67 ha) nördlich der

            Forststraße

 

Stellungnahmen:

A-1.2) Landkreis Aichach-Friedberg - Untere Immissionsschutzbehörde / 16.08.05

A-4)     Bayer. Bauernverband /  09. 08. 05

B-3)     Bund Naturschutz in Bayern e.V., Ortsgruppe Friedberg / 17.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufgrund schwieriger Randbedingungen in Hinblick auf Grundwasser und Immissionsschutz

gestaltet sich die Suche nach geeigneten Flächen für eine Wohnbebauung in Derching als nicht einfach. Vorhandene landwirtschaftlicher Betriebe, eine Schreinerei, die Hochspannungsleitung und das östlich der Ortslage befindliche Kalksandsteinwerk schränken die Möglichkeiten im Derchinger Oberdorf stark ein. Im Derchinger Unterdorf wirken sich Immissionsschutzbelange aufgrund der vorhandenen Gewerbe- und Industriegebiete sowie der hohe Grundwasserstand einschränkend auf die Wohnbaulandausweisung aus.

 

Entsprechend der tatsächlichen Planungsabsicht soll eine Wohnbaufläche und keine Dorfgebietsfläche ausgewiesen werden. Dies ist auch möglich, da der Abstand zur landwirtschaftlichen Hofstelle ausreicht. Die Belange des Naturschutzes und des Immissionsschutzes müssen im Rahmen der Bebauungsplanung beachtet werden.

Der Erläuterungsbericht ist um entsprechende Hinweis zu ergänzen.

 

An der Neuausweisung der Wohnbaufläche De1 (W De1 – 0,46 ha) nördlich der Forststraße wird festgehalten. Auf die Beachtung des Immissionsschutzes wird an der östlichen Grenze der Wohnbaufläche mit dem entsprechenden Planzeichen hingewiesen.

 

Abstimmungsergebnis zu 3.1:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

 

Abwesend:

StRin Müllegger          vertreten durch FrVe Eser‑Schuberth

StR Goldstein              vertreten durch StR Scharold

StRin Lehmann           entschuldigt

 

 

3.2         Derching; Grundstücke FlNr. 216 sowie Krautgartengelände ; Antrag auf Darstellung als Wohnbaufläche

 

Stellungnahme:

B-27)  Josef Lindermeir / 08.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Antrag zur Darstellung von Wohnbauflächen auf dem Grundstück FlNr. 216, Gem. Derching sowie auf den Grundstücken des so genannten Krautgartengeländes wird zur Vermeidung einer weiteren Verzögerung des vorliegenden 13. Änderungsverfahrens in das demnächst einzuleitende 14. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan verwiesen.

 

Abstimmungsergebnis zu 3.2:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

 

Abwesend:

StRin Müllegger          vertreten durch FrVe Eser‑Schuberth

StR Goldstein              vertreten durch StR Scharold

StRin Lehmann           entschuldigt

 

 

4.         Stätzling

 

BauR Haupt trägt die Sitzungsvorlage zu den Punkten 4.1 und 4.2 vor.

 

4.1        Stätzling; Abrundung Wohnbaufläche St1 (W St1 – 0,12 ha) nordöstlich Bgm.-

Ebner Straße

 

Stellungnahmen:

A-5)       Amt für Landwirtschaft und Forsten Augsburg – Abt. Forsten / 18.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Durch seine Lage im Umgriffsbereich eines später aufzustellenden Bebauungsplans soll der Grundstückseigentümer des Grundstückes FlNr. 365, Gem. Stätzling im Umlegungsverfahren eine Bebauungsmöglichkeit im Bereich erhalten. Dementsprechend kann der Stellungnahme der Forstbehörde gefolgt werden in dem das Grundstück im Flächennutzungsplan als Teil der zukünftigen Ortsrandeingrünung dargestellt wird.

 

Der Stellungnahme der Forstbehörde wird gefolgt, in dem eine entsprechende Anpassung der Wohnbaufläche St 1 erfolgt.

 

4.2        Stätzling; Abrundung Wohnbaufläche St2 (W St2 – 1,00 ha) östlich Bgm.-

            Ebner Straße, zwischen den Bestandsflächen

 

Stellungnahmen:

A-1.3) Landkreis Aichach-Friedberg - Untere Naturschutzbehörde / 25.08.05

B-16)   Josef Beitlrock / 24. 07. 05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Unter Allgemeines wurde beschlossen und dargelegt, warum grundsätzlich an der Ausweisung von Wohnbauflächen im dreifachen Umfang des Bedarfs festgehalten werden soll.

In Stätzling erscheint die Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen zum einen gerechtfertigt, weil ein nicht unerheblicher Nachholbedarf über die Jahre entstanden ist und weil mit der vorhandenen Infrastruktur in Hinblick auf Kindergarten, Grund- und Hauptschule und entsprechende Geschäfte die städtebaulichen Voraussetzungen zur weiteren baulichen Entwicklung vorhanden sind. Die angesprochenen naturschutzfachlichen Belange werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung beachtet.

 

Der Stellungnahme Beitlrock, die indirekt darauf hinaus läuft, die nordöstliche Wohnbaufläche im Osten zu reduzieren, wird dahingehend gefolgt, dass die Grundstücke von der Ausweisung ausgenommen werden.

 

Die Abrundung der Wohnbaufläche St2 östlich Bgm.- Ebner Straße, zwischen den Bestandsflächen wird im Osten soweit reduziert, dass die vom Einwendungsführer Josef Beitlrock angesprochenen Grundstücke FlNrn. 351,352, 353 und 400, gem. Stätzling in der Darstellung nicht mehr enthalten sind.

 

Abstimmungsergebnis zu 4.1 und 4.2:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

Abwesend:

StRin Müllegger          vertreten durch FrVe Eser‑Schuberth

StR Goldstein              vertreten durch StR Scharold

StRin Lehmann           entschuldigt

 

 

5.         Wulfertshausen

BauR Haupt trägt die Sitzungsvorlage zu den Punkten 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.5 und 5.6 vor.

 

5.1         Wulfertshausen; Neuausweisung Wohnbaufläche Wu1 (W Wu 1 – 2,00 ha) südlich 

            und nördlich der Unterzeller Straße  

 

Stellungnahmen:

A-1.2)    Landkreis Aichach-Friedberg - Untere Immissionsschutzbehörde /16.08.05

A-6)       Amt für Landwirtschaft und Forsten Augsburg – Abt. Landwirtschaft / 25.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Hinweise zum Immissionsschutz und zu den Belangen der Landwirtschaft werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung beachtet.

 

An der Neuausweisung der Wohnbaufläche Wu1 (W Wu1 – 2,00 ha) südlich und nördlich der Unterzeller Straße wird festgehalten.


 

5.2         Wulfertshausen; Abrundung Wohnbaufläche Wu2 (W Wu 2 – 0,79 ha) südlich 

            der Oberzeller Straße  

 

Stellungnahmen:

A-4)     Bayer. Bauernverband / 09. 08. 05

B-17)   Peter Wolf, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Meidert und Kollegen  / 29.07.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stellungnahmen werden im Rahmen des derzeit parallel laufenden Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9 im Stadtteil Wulfertshausen behandelt und gewürdigt.

 

Da von Seiten der Unteren Immissionsschutzbehörde keine Stellungnahme vorliegt, die der geplanten Ausweisung entgegensteht, wird an der Abrundung der Wohnbaufläche Wu 2 (W Wu2 – 0,79 ha) festgehalten.

 

5.3         Wulfertshausen; Umwidmung Gemeinbedarfsfläche in Wohnbaufläche Wu3

            (W Wu 3 – 0,57 ha) südöstlich Wulferichstraße  

 

Stellungnahmen:

A-2)     Bay. Landesamt für Denkmalpflege – Bodendenkmalpflege / 09.08.05

A-4)     Bayer. Bauernverband / 09. 08. 05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stellungnahmen werden im Rahmen des derzeit parallel laufenden Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9 im Stadtteil Wulfertshausen behandelt und gewürdigt.

 

Da von Seiten der Unteren Immissionsschutzbehörde keine Stellungnahme vorliegt, die der geplanten Ausweisung entgegensteht, wird an der Umwidmung der bisherigen Gemeinbe-darfsfläche in Wohnbaufläche Wu 3 (W Wu3 – 0,57 ha) festgehalten.

 

5.4         Wulfertshausen; Ankündigung eines Widerspruchs, falls die im Vorentwurf als Wu 3 und Wu 4 dargestellten Flächen südlich der Moosstraße in der 14. Änderung wieder dargestellt werden sollten

           

Stellungnahme:

B-17)   Peter Wolf, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei  Meidert und Kollegen / 29.07.05

 


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Antrag zur Nicht-Darstellung der Grundstücke als Wohnbau- oder Dorfgebietsflächen  wird zur Kenntnis genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass im vorliegenden 13. Änderungsverfahren die angesprochenen Flächen nicht als Bauflächen enthalten sind.

 

5.5         Wulfertshausen; Grundstück Fl.-Nr. 1129/0 - Antrag auf Darstellung des Grundstücks als Wohnbaufläche  

 

Stellungnahme:

B-28)  Erika und Theo Marcher / 16.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Antrag zur Darstellung des Grundstücks FlNr. 1129/0, Gem. Wulfertshausen als Wohnbaufläche wird zur Vermeidung einer weiteren Verzögerung des vorliegenden 13. Änderungsverfahrens in das demnächst einzuleitende 14. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan verwiesen.

 

5.6         Wulfertshausen; Grundstück FlNr. 807/12 - Antrag auf Darstellung des Grundstücks als Wohnbaufläche und Verlegung der Landschaftsschutzgebietsgrenze  

 

Stellungnahme:

B-29)  Familie Martin und Barbara Mertes /  18.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Antrag zur Darstellung des Grundstücks FlNr. 807/12, Gem. Wulfertshausen als Wohnbaufläche wird zur Vermeidung einer weiteren Verzögerung des vorliegenden 13. Änderungsverfahrens in das demnächst einzuleitende 14. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan verwiesen.

 

Auf Nachfrage beim Landratsamt Aichach-Friedberg ist davon auszugehen, dass die im Flächennutzungs- und Landschaftsplan nachrichtlich übernommene Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes korrekt dargestellt ist.

 


Abstimmungsergebnis zu 5.1 bis 5.6:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

 

Abwesend:

StRin Müllegger          vertreten durch FrVe Eser‑Schuberth

StR Goldstein              vertreten durch StR Scharold

StRin Lehmann           entschuldigt

 

 

6.         Rederzhausen

BauR Haupt trägt die Sitzungsvorlage zu den Punkten 6.1, 6.2, 6.3, 6.4 und 6.5 vor.

 

FrV Fuchs hat gegen die Abrundungsflächen grundsätzlich nichts einzuwenden, da das bereits seit langem im Flächennutzungsplan befindliche Grundstück offensichtlich nicht bebaut werden könne. Laut Drittem Bürgermeister Ehrl sollten die Abrundungsflächen in Punkt 6.2 und Punkt 6.3 im Flächennutzungsplan enthalten bleiben. An der Fläche unter Punkt 6.4 solle ebenfalls festgehalten werden, da der Bereich sogar schon erschlossen sei. BauR Haupt informiert die Ausschussmitglieder über Willensbekundungen des Eigentümers des bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Grundstücks. Er weist zudem darauf hin, dass alles, was in Rederzhausen mehrfach ausgewiesen werde, obwohl bereits relativ Potential vorhanden sei, zu Lasten anderer Ortsteile gehe. Dritter Bürgermeister Ehrl sieht die beiden Ortsteile Ottmaring und Rederzhausen im Zusammenhang, da sie auch beinahe zusammengebaut seien. In Ottmaring habe man im Bereich der Eichenstraße eine große Baufläche gestrichen. Zudem tendiere der nördliche Teil Rederzhausens bereits stark nach Friedberg-Süd. BauR Haupt stellt fest, dass selbst bei einer Gesamtbetrachtung der beiden Ortsteile die erforderlichen Flächen weit überschritten würden. Im Übrigen sei der dreifache Bedarf für Rederzhausen bei weitem überschritten. Dies treffe sogar bei einer Gesamtbetrachtung beider Stadtteile zu. FrV Losinger verweist auf den großen Anteil der Flächen, die lediglich zur Ortseingrünung dienten. StR Feile erläutert, dass im Bereich des Re 2 (Punkt 6.2 der Sitzungsvorlage) eine starke Hanglage bestehe, die schwierig zu bebauen sei. Deshalb würden wohl große Grundstücke mit wenigen Häusern und somit geringer Versiegelung entstehen. Die Ausweisung des Re 3 (Punkt 6.3 der Sitzungsvorlage) sei für ihn nicht nachvollziehbar. Solange im westlichen Bereich keine Bebauung vorhanden sei könne man hier auch nicht von einer Abrundung sprechen. FrV Losinger versteht nicht, warum der Bereich Punkt 6.4 innerhalb des Überschwemmungsgebietes der Paar liegen solle, wenn das in direkter Nachbarschaft befindliche Grundstück mit dem bereits darauf befindlichen Haus nicht innerhalb des Überschwemmungsgebietes läge. BauR Haupt erklärt, dass die Festlegung des Überschwemmungsgebietes auch in einem förmlichen Verfahren ablaufe. Im Rahmen dessen könne die Stadt auch eine Stellungnahme abgeben.

 

6.1        Rederzhausen; Streichung Wohnbaufläche (W – 0,52 ha) nordöstlich Josef- Schwegler-Straße  

 

Stellungnahme:

B-18)   Max und Katharina Braun / 01.09.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplans keine unmittelbaren Auswirkungen auf die privaten Rechte Dritter haben und auch kein Bestandsschutz bezüglich der Flächendarstellungen besteht, zumal, wenn sich über viele Jahre hinweg keine Bautätigkeit ergeben hat. Um den Kommunen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) entsprechenden Handlungsspielraum zu geben, sind Entschädigungsansprüche bei Wegfall von Baurecht unter bestimmten Maßgaben auch nur auf der Ebene des verbindlichen Baurechts (Bebauungsplan) vorzubringen.

 

Es handelt sich um die Darstellung von Grünfläche für den ca. 5 – 8 m tiefen südlichen hinteren Teil des Grundstücks FlNr. 1002, der nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 7 im Stadtteil Rederzhausen ohnehin nicht hätte bebaut werden können. Der nördliche hintere Teil des Grundstücks FlNr. 1002 ist bereits seit 1989 im wirksamen Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt.

 

An der Streichung der Wohnbaufläche (W – 0,52 ha) nordöstlich der Josef-Schwegler-Straße wird festgehalten. Es wird jedoch klargestellt, dass das im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 7 vorhandene Baurecht an der Josef-Schwegler-Straße unangetastet vorhanden bleibt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

 

Abwesend:

StRin Müllegger          vertreten durch FrVe Eser‑Schuberth

StR Goldstein              vertreten durch StR Scharold

StRin Lehmann           entschuldigt

 

 

6.2        Rederzhausen; Neuausweisung Wohnbaufläche Re2 (W Re2 – 1,01 ha) östlich         Schönbergstraße  

 

Stellungnahmen:

A-1.1) Landkreis Aichach-Friedberg - Kreisbaumeister / 16.08.05

A-1.3) Landkreis Aichach-Friedberg - Untere Naturschutzbehörde / 25.08.05

B-1)     Lokale Agenda 21 Friedberg / 18.08.05

B-3)     Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Ortsgruppe Friedberg / 17.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Angesichts der Tatsache, dass der geschätzte dreifache Bedarf von 2,67 ha Wohnbaufläche in Rederzhausen durch die Flächenausweisungen im vorliegenden Entwurf um 4,93 ha überschritten wird und der Baulandbedarf somit auch mit wesentlich geringeren Ausweisungen gedeckt werden kann, sind die angeführten Bedenken sehr ernst zu nehmen.

 

Auf die Neuausweisung der Wohnbaufläche Re2 (W Re2 – 1,01 ha) östlich der Schönbergstraße wird auf Grundlage der sehr kritischen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in Hinblick auf Topographie und Landschafts- und Ortsbild verzichtet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                             2

Nein:                                        10

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

 

Abwesend:

StRin Müllegger          vertreten durch FrVe Eser‑Schuberth

StR Goldstein              vertreten durch StR Scharold

StRin Lehmann           entschuldigt

 

 

6.3        Rederzhausen; Neuausweisung Wohnbaufläche Re3 (W Re3 – 2,21 ha) östlich         des Verbindungsweges zwischen Blattenweg und Hochstallerweg  

 

Stellungnahmen:

A-1.1) Landkreis Aichach-Friedberg - Kreisbaumeister / 16.08.05

A-1.3) Landkreis Aichach-Friedberg - Untere Naturschutzbehörde / 25.08.05

B-1)     Lokale Agenda 21 Friedberg / 18.08.05

B-3)     Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Ortsgruppe Friedberg / 17.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Angesichts der Tatsache, dass der geschätzte dreifache Bedarf von 2,67 ha Wohnbaufläche in Rederzhausen durch die Flächenausweisungen im vorliegenden Entwurf um 4,93 ha überschritten wird und der Baulandbedarf somit auch mit wesentlich geringeren Ausweisungen gedeckt werden kann, sind die angeführten Bedenken sehr ernst zu nehmen.

 

Die Neuausweisung der Wohnbaufläche Re3 (W Re3 – 2,21 ha) östlich des Verbindungsweges zwischen Blattenweg und Hochstallerweg wird auf Grundlage der sehr kritischen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in Hinblick auf Topographie und Landschafts- und Ortsbild auf ca. ein Drittel reduziert, wobei ein naturschutzfachlicher Ausgleich vor Ort unter Einbeziehung und naturschutzfachlicher Aufwertung des östlich verlaufenden Grabens angestrebt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                             3

Nein:                                          9

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

 

Abwesend:

StRin Müllegger          vertreten durch FrVe Eser‑Schuberth

StR Goldstein              vertreten durch StR Scharold

StRin Lehmann           entschuldigt

 

 

6.4        Rederzhausen; Abrundung Wohnbaufläche Re4 (W Re4 – 0,30 ha) südlich Bgm.-    Schmid-Straße  

 

Stellungnahmen:

A-1.3) Landkreis Aichach-Friedberg - Untere Naturschutzbehörde / 25.08.05

A-1-4) Landkreis Aichach-Friedberg - SG 62, Wasserrecht / 25.08.05

B-1)     Lokale Agenda 21 Friedberg / 18.08.05

B-3)     Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Ortsgruppe Friedberg / 17.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die vorgebrachten Bedenken zur Überschwemmungsgefahr sind sehr ernst zu nehmen.

 

Die Abrundung der Wohnbaufläche Re4 (W Re4 – 0,30 ha) südlich der Bgm.-Schmid-Straße ist zurückzustellen bis nähere Erkenntnisse aus dem wasserrechtlichen Verfahren zur Ausweisung eines amtlichen Überschwemmungsgebietes an der Paar vorliegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

 

Abwesend:

StRin Müllegger          vertreten durch FrVe Eser‑Schuberth

StR Goldstein              vertreten durch StR Scharold

StRin Lehmann           entschuldigt

 


 

6.5        Rederzhausen; Grundstück Fl.-Nr. 1109 – Antrag eine Teilfläche Am Lindenkreuz  südlich der Paartalstraße als Wohnbaufläche darzustellen  

 

Stellungnahme:

B-18)  Max und Katharina Braun / 01.09.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Antrag zur Darstellung einer Teilfläche des Grundstücks FlNr. 1109, Gem. Rederzhausen als Wohnbaufläche wird zur Vermeidung einer weiteren Verzögerung des vorliegenden 13. Änderungsverfahrens in das demnächst einzuleitende 14. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan verwiesen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

 

Abwesend:

StRin Müllegger          vertreten durch FrVe Eser‑Schuberth

StR Goldstein              vertreten durch StR Scharold

StRin Lehmann           entschuldigt

 

 

7.         Hügelshart

BauR Haupt trägt die Sitzungsvorlage zu den Punkten 7.1, 7.2 und 7.3 vor.

 

7.1        Hügelshart; Abrundung Dorfgebietsfläche H1 (MD H1 – 0,19 ha) südwestlich           Altostraße  

 

Stellungnahmen:

A-1.1) Landkreis Aichach-Friedberg - Kreisbaumeister / 16.08.05

A-1.3) Landkreis Aichach-Friedberg - Untere Naturschutzbehörde / 25.08.05

B-19)   Rita und Josef Betz / 16.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der jetzige Umfang der Abrundungsfläche, der sich in etwa an das östlich gegenüber entstandene Gebäude Altostraße 13 orientiert erscheint ortsplanerisch noch vertretbar, zumal eine Ortsrandeingrünung vorgesehen ist.

 

Eine weitere Vergrößerung der Fläche, wie von den Eigentümern gefordert, ist aufgrund der bereits jetzt vorliegenden kritischen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Orts- und Landschaftsbild nicht realisierbar.

 

An der Abrundung der Dorfgebietsfläche H1 (MD H1 – 0,19 ha) südwestlich der Altostraße wird in der vorliegenden Form festgehalten.

 

7.2        Hügelshart; Abrundung Dorfgebietsfläche H2 (MD H2 – 0,40 ha) nördlich      Römerstraße  

 

Stellungnahme:

A-3)     Wasserwirtschaftsamt Donauwörth / 18.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Hinweis des Wasserwirtschaftsamtes wird bei der Bebauung der Planungsfläche beachtet.

Ein entsprechender Hinweis ist in den Erläuterungsbericht aufzunehmen.

 

An der Abrundung der Dorfgebietsfläche H2 (MD H2 – 0,40 ha) nördlich der Römerstraße Altostraße wird in der vorliegenden Form festgehalten

 

7.3        Hügelshart; Grundstück Fl.-Nr. 1523/3 und weitere, gem. Ottmaring - Antrag auf      Umwidmung von Grünfläche in Wohnbaufläche 

 

Stellungnahme:

B-32)  Klaus Grundstücksverpachtungs-GmbH & Co. KG / 22.07.0

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Antrag auf Umwidmung des Grundstücks FlNr. 1523/3 und weitere, Gem. Ottmaring in Wohnbaufläche ist zurückzustellen bis nähere Erkenntnisse aus dem wasserrechtlichen Verfahren zur Ausweisung eines amtlichen Überschwemmungsgebietes an der Paar vorliegen und kann frühestens im Rahmen des demnächst einzuleitenden 14. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan behandelt werden.

 


Abstimmungsergebnis zu 7.1 bis 7.3:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              10

 

Abwesend:

StRin Müllegger                      vertreten durch FrVe Eser‑Schuberth

StR Goldstein                          vertreten durch StR Scharold

StRin Lehmann                       entschuldigt

FrVe Eser‑Schuberth              abwesend

StR Reißner                            abwesend

 

 

8. Rinnenthal

BauR Haupt trägt die Sitzungsvorlage zu den Punkten 8.1, 8.2, 8.3 und 8.4 vor.

 

8.1       Rinnenthal; Streichung Dorfgebietsfläche MD (MD – 0,33 ha) westlich Hauserweg 

 

Stellungnahme:

B-20)   Matthias Stegmeir für Frau Anna Stanislawski / 28.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplans keine unmittelbaren Auswirkungen auf die privaten Rechte Dritter haben und auch kein Bestandsschutz bezüglich der Flächendarstellungen besteht, zumal, wenn sich über viele Jahre hinweg keine Bautätigkeit ergeben hat. Um den Kommunen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) entsprechenden Handlungsspielraum zu geben, sind Entschädigungsansprüche bei Wegfall von Baurecht unter bestimmten Maßgaben auch nur auf der Ebene des verbindlichen Baurechts (Bebauungsplan) vorzubringen.

 

Im vorliegenden Fall wurde die Dorfgebietsfläche auf dem Grundstück FlNr. 207, Gem. Rinnenthal um ca. ein Drittel nur soweit reduziert, dass auf dem der Antragstellerin gehörenden Grundstück zwei hintereinander liegende Grundstücke abgeteilt werden können, die beide von dem nach Norden verlaufenden Hauserweg erschlossen werden können. Im Rahmen der Gesamtüberlegungen zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, die neben der Neuausweisung von Bauflächen auch die Herausnahme nicht oder nicht mehr benötigter Bauflächen vorsieht, bot sich somit diese Teilfläche zur Streichung an, da nicht beabsichtigt ist einen Bebauungsplan für ein größeres Baugebiet aufzustellen. Die Frage evtl. für den Ausbau einer Erschließungsstraße anfallender Kosten ist nicht Inhalt des Flächennutzungsplanes.

 

An der Streichung der Dorfgebietsfläche MD (MD – 0,33 ha) westlich Hauserweg wird festgehalten. Es erfolgt eine Darstellung als landwirtschaftliche Fläche. 

 

8.2         Rinnenthal; Redaktionelle Anpassung Dorfgebietsfläche Ri1 (MD Ri1 – 0,39 ha)

            Am Eisbach

 

Stellungnahmen:

A-2)     Bay. Landesamt für Denkmalpflege – Bodendenkmalpflege / 09.08.05

B-3)     Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Ortsgruppe Friedberg / 17.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Flächennutzungsplan wird redaktionell bezüglich der Darstellung von überbaubaren Grundstücksflächen an die Festsetzungen des seit 10.01.1998 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 11 im Stadtteil Rinnenthal, in dem alle Belange bereits in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren abgewogen wurden, angepasst .

 

Im Übrigen wird festgestellt, dass die Kartengrundlagen für den Flächennutzungsplan im M 1: 5000 schon seit Jahren vom Landesvermessungsamt nicht mehr fortgeführt werden. Ziel ist mittelfristig auch in Friedberg die Umstellung der Kartengrundlage auf die mittlerweile für das Stadtgebiet Friedberg fast vollständig vorliegende digitale Flurkarte.

 

An der redaktionellen Anpassung Dorfgebietsfläche Ri (MD Ri – 0,39 ha) Am Eisbach wird festgehalten.

 

8.3       Rinnenthal; Grundstück Fl.-Nr. 48/4 - Antrag auf Darstellung als Wohnbaufläche

 

Stellungnahme:

B-30)  Maria Holzmüller /  03.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die im Vorentwurf noch enthaltene Fläche wurde aufgrund von immissionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten aufgrund der Nähe eines landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebes nicht mehr dargestellt.

 

Der Antrag zur Darstellung des Grundstücks Fl.-Nr. 48/4, Gem. Rinnenthal als Wohnbaufläche  wird zur Vermeidung einer weiteren Verzögerung des vorliegenden 13. Änderungsverfahrens zur abschließenden Entscheidung in das demnächst einzuleitende 14. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes verwiesen

 

8.4       Rinnenthal; Grundstück FlNr. 48/0 - Antrag auf Darstellung als Wohnbaufläche

 

Stellungnahme:

B-31)  Michaela Schlecht /  03.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die im Vorentwurf noch enthaltene Fläche wurde aufgrund von immissionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten aufgrund der Nähe eines landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebes nicht mehr dargestellt.

 

Der Antrag zur Darstellung des Grundstücks FlNr. 48/0, Gem. Rinnenthal als Wohnbaufläche  wird zur Vermeidung einer weiteren Verzögerung des vorliegenden 13. Änderungsverfahrens zur abschließenden Entscheidung in das demnächst einzuleitende 14. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes verwiesen.

 

Abstimmungsergebnis zu 8.1 bis 8.4:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              10

 

Abwesend:

StRin Müllegger                      vertreten durch FrVe Eser‑Schuberth

StR Goldstein                          vertreten durch StR Scharold

StRin Lehmann                       entschuldigt

FrVe Eser‑Schuberth              abwesend

StR Scharold                          abwesend

 

 

9.         Harthausen

BauR Haupt trägt die Sitzungsvorlage zu den Punkten 9.1, 9.2 und 9.3 vor.

 

9.1       Harthausen; Streichung Wohnbaufläche W (W – 0,27 ha) nordöstlich der Ortslage   Am Kreuzberg

 

Stellungnahme:

B-21)   Josef Friedl / 27.07.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplanes keine unmittelbaren Auswirkungen auf die privaten Rechte Dritter haben und auch kein Bestandsschutz bezüglich der Flächendarstellungen besteht, zumal, wenn sich über viele Jahre hinweg keine Bautätigkeit ergeben hat. Um den Kommunen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) entsprechenden Handlungsspielraum zu geben, sind Entschädigungsansprüche bei Wegfall von Baurecht unter bestimmten Maßgaben auch nur auf der Ebene des verbindlichen Baurechts (Bebauungsplan) vorzubringen.

 

Bei dem ca. 70 - 80 m langen und ca. 30 m breiten Grundstücksteil handelt sich um eine bandartige Entwicklung in den Außenbereich entlang eines in die Feldflur führenden abzweigenden Weges der Strasse "Am Kreuzberg". Dies ist ein Ausschlusskriterium bei der  Bewertung von Anträgen auf zusätzliche Ausweisung von Wohnbauflächen gewesen.

 

Im Rahmen der Gesamtüberlegungen zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, die neben der Neuausweisung von Bauflächen auch die Herausnahme nicht oder nicht mehr benötigter Bauflächen vorsieht, rechtfertigt dies somit die Streichung dieser Baufläche.

 

An der Streichung der Wohnbaufläche W (W – 0,27 ha) nordöstlich der Ortslage Am Kreuzberg

wird festgehalten. Die Teilfläche des Grundstücks FlNr. 255, Gem. Harthausen ist als landwirtschaftliche Fläche darzustellen.

 

9.2       Harthausen; Reduzierung Wohnbaufläche W (W – 0,25 ha) südlich der           Hochspannungsleitung am Bubberg

 

Stellungnahme:

B-22)   Stefan Rieder / 18.08.05 

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplans keine unmittelbaren Auswirkungen auf die privaten Rechte Dritter haben und auch kein Bestandsschutz bezüglich der Flächendarstellungen besteht, zumal, wenn sich über viele Jahre hinweg keine Bautätigkeit ergeben hat. Um den Kommunen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) entsprechenden Handlungsspielraum zu geben, sind Entschädigungsansprüche bei Wegfall von Baurecht unter bestimmten Maßgaben auch nur auf der Ebene des verbindlichen Baurechts (Bebauungsplan) vorzubringen.

Da von der vorhandenen 20- KV Leitung Beschränkungen für die spätere Bebauung ausgehen, bietet diese sich zur Grenzziehung der Wohnbaufläche an, zumal die Stadt Friedberg im Rahmen der Gesamtüberlegungen zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes neben der Neuausweisung von Bauflächen auch die Herausnahme nicht oder nicht mehr benötigter Bauflächen untersuchen muss. Eine Reduzierung erscheint darüber hinaus vertretbar, da bei einer späteren Aufstellung eines Bebauungsplanes die verbleibende Restfläche für grünordnerische Maßnahmen im Rahmen des naturschutzfachlichen Ausgleichs herangezogen werden kann.

 

Dem Antrag auf Aufhebung der Reduzierung der Wohnbaufläche W ( W – 0,25 ha) wird nicht stattgegeben, zumal festgestellt werden muss, dass ca. 2/3 der Grundstücksfläche der FlNr. 593, Gem. Harthausen als Wohnbaufläche verbleiben. Der Sicherheitsbereich der Hochspannungsleitung  wird als Ortseingrünung dargestellt.


 

9.3       Harthausen; Neuausweisung Wohnbaufläche Ha1 (W Ha1 – 0,59 ha) südlich der      Malzhauser Straße

 

Stellungnahmen:

B-23)   Georg und Berta Mair / 16.08.05

A-1.2) Landkreis Aichach-Friedberg - Untere Immissionsschutzbehörde 16.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Angesichts der Tatsache, dass in Harthausen der dreifache Bedarf an Wohnbauflächen im Umfang von 1,26 ha um 0,29 ha überschritten wird, erscheint eine Erweiterung der im Übrigen auch nicht ganz unstrittigen Fläche nach Osten nicht erforderlich.

 

Der Antrag auf Erweiterung der Fläche nach Osten wird deshalb abgelehnt. Die Hinweise der Unteren Immissionsschutzbehörde sind bei der weitern Planung zu beachten. Der Erläuterungsbericht wird um entsprechende Hinweise ergänzt.

 

An der Neuausweisung der  Wohnbaufläche Ha1 (W Ha1 – 0,59 ha) südlich der Malzhauser Straße wird festgehalten. Auf die Beachtung des Immissionsschutzes wird an der westlichen Grenze der Wohnbaufläche mit dem entsprechenden Planzeichen hingewiesen.

 

Abstimmungsergebnis zu 9.1 bis 9.3:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              10

 

Abwesend:

StRin Müllegger                      vertreten durch FrVe Eser‑Schuberth

StR Goldstein                          vertreten durch StR Scharold

StRin Lehmann                       entschuldigt

FrVe Eser‑Schuberth              abwesend

StR Scharold                          abwesend

 

 

10.       Paar

BauR Haupt trägt die Sitzungsvorlage zu Punkt 10 vor.

 

10.1     Paar; Umwidmung Dorfgebietsfläche in Wohnbaufläche Pa1 (W Pa1 – 1,10 ha)         westlich Griesmühlweg

 

Stellungnahme:

A-1.2) Landkreis Aichach-Friedberg / Untere Immissionsschutzbehörde   16.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stellungnahme der unteren Immissionsschutzbehörde ist zu folgen.

 

Die Flurnummern 948/6 und 948/5 werden aus der Umwidmungsfläche herausgenommen und bleiben als Dorfgebietsfläche dargestellt. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ist für diese Grundstücke eine entsprechende Nutzung festzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              10

 

Abwesend:

StRin Müllegger                      vertreten durch FrVe Eser‑Schuberth

StR Goldstein                          vertreten durch StR Scharold

StRin Lehmann                       entschuldigt

FrVe Eser‑Schuberth              abwesend

StR Scharold                          abwesend

 

 

11.       Rohrbach

BauR Haupt trägt die Sitzungsvorlage zu den Punkten 11.1, 11.2 und 11.3 vor.

 

11.1     Rohrbach; Abrundung Dorfgebietsfläche R1 (MD R1 – 0,43 ha) westlich des             nördlichen Ortsausganges an der Dorfstraße

 

Stellungnahmen:

B-1)     Lokale Agenda 21 Friedberg / 18.08.05

A-1.1) Landkreis Aichach-Friedberg - Kreisbaumeister / 16.08.05

A-1.3)  Landkreis Aichach-Friedberg - Untere Naturschutzbehörde / 25.08.05

B-3)     Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Ortsgruppe Friedberg / 17.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Das Planungskonzept des Flächennutzungsplanes sieht für den einzigen noch sehr stark landwirtschaftlich geprägten Stadtteil mangels Nachfrage die Reduzierung der im wirksamen Flächennutzungsplan von 1989 zwar dargestellten aber nicht umgesetzten Wohnbaufläche vor.

Bauplätze für Ortsansässige sollen in der Nähe der jeweiligen Hoflage durch Abrundung der Dorfgebietsflächen zur Verfügung gestellt werden. Damit soll auch einer Abwanderung entgegengewirkt werden.

 

Die Einbindung der geplanten Bebauung in das Orts- und Landschaftsbild ist im Rahmen der jeweiligen Baugenehmigung sicherzustellen.

 

An der Abrundung der Dorfgebietsfläche R1 (MD R1 – 0,43 ha) westlich des nördlichen Ortsausganges an der Dorfstraße wird festgehalten. Auf eine Einbindung der geplanten Bauvorhaben in das Orts- und Landschaftsbild ist im Rahmen der Genehmigung besonderen wert zu legen.

 

11.2     Rohrbach; Abrundung Dorfgebietsfläche R2 (MD R2 – 0,33 ha) am westlichen         Ortsausgang nördlich und südlich der Jaisstraße

 

Stellungnahmen:

A-1.1) Landkreis Aichach-Friedberg, Kreisbaumeister / 16.08.05

B-3)     Bund Naturschutz in Bayern e.V., Ortsgruppe Friedberg / 17.08.05

B-24)   Paul Herger  / 18. 07. 05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Das Planungskonzept des Flächennutzungsplanes sieht für den einzigen noch sehr stark landwirtschaftlich geprägten Stadtteil mangels Nachfrage die Reduzierung der im wirksamen Flächennutzungsplan von 1989 zwar dargestellten aber nicht umgesetzten Wohnbaufläche vor.

Bauplätze für Ortsansässige sollen in der Nähe der jeweiligen Hoflage durch Abrundung der Dorfgebietsflächen zur Verfügung gestellt werden. Damit soll auch einer Abwanderung entgegengewirkt werden.

 

Die Einbindung der geplanten Bebauung in das Orts- und Landschaftsbild ist im Rahmen der jeweiligen Baugenehmigung sicherzustellen.

 

Der vorgebrachten Argumentation zum vorhandenen Fahrsilo kann gefolgt werden, sie erscheint jedoch lösbar. Allerdings kann im Rahmen der Bauleitplanung auf eventuell in Aussicht genommene Planungen zur Aussiedlung keine Rücksicht genommen werden.

 

An der Abrundung der Dorfgebietsfläche R2 (MD R2 – 0,33 ha) am westlichen Ortsausgang nördlich und südlich der Jaisstraße wird festgehalten. Auf eine Einbindung der geplanten Bauvorhaben in das Orts- und Landschaftsbild ist im Rahmen der Genehmigung besonderen wert zu legen.

 

11.3     Rohrbach; Grundstück FlNr. 1267/0 – Antrag auf Darstellung als Dorfgebiets-          fläche am östlichen Ortsausgang

 

Stellungnahme:

B-33)  Erwin Gail / 17.08.05

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der eingegangenen Stellungnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für den der Verwaltung vorliegenden Antrag auf dem Grundstück FlNr. 1267/0, Gem. Rohrbach liegt eine ablehnende Stellungnahme der Untern Immissionsschutzbehörde aufgrund der westlich angrenzenden Hofstelle vor. Der Antrag ist aus diesem Grund abzulehnen.

 

Abstimmungsergebnis zu 11.1 bis 11.3:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              11

 

Abwesend:

StRin Müllegger                      vertreten durch FrVe Eser‑Schuberth

StR Goldstein                          vertreten durch StR Scharold

StRin Lehmann                       entschuldigt

FrVe Eser‑Schuberth              abwesend

 


 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Siehe Einzelabstimmung!