Sitzung: 15.12.2005 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet des ehemaligen Pfarrgartens zwischen Eisenberg und Schmiedgasse in Friedberg. Sein Geltungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 255 (Teilfläche) und 275 der Gemarkung Friedberg.
Die Aufplanung erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 90/VIII für das Gebiet des ehemaligen Pfarrgartens zwischen Eisenberg und Schmiedgasse in Friedberg“ und wird als Mischgebiet (MI) im Sinne von § 6 BauNVO ausgewiesen. Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 15.12.2005 (Anlage 1) stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Baureferat beauftragt.