Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtrat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 unter der Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 67 für das Gebiet nördlich der Bachgasse und westlich und südlich der Friedberger Ach"  fortzuführen. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr die Grundstücke FlNrn. 159/24 (Teilfl.), 386, 1608/5, 1608/6, 1608/7, 1608/8, 1608/9, 1608/10, 1608/11 und 1608/12 der Gemarkung Friedberg. Das Gebiet wird als allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne des § 4 BauNVO ausgewiesen. Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan vom 19.01.2006 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           23

Nein:                                          6

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              30

     

 

Abwesend:

 

StR Michl

 

 

 

StR Rockelmann hat nach Art. 49 Abs. 2 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.