Beschluss: ungeändert beschlossen

1.    Die Ablöse der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen für die Errichtung einer Schieß­an­lage durch die Kleinkaliberschützengesellschaft Harthausen – Paar e.V. mit ge­samt 11.100,- € wird mit einem Zuschuss in gleicher Höhe gefördert. Der Verein hat in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Erklärung abzugeben, dass damit alle weiteren För­dermöglichkeiten gegenüber der Stadt Friedberg ausgeschöpft sind.

 

2.    Die Sportförderrichtlinien der Stadt Friedberg sind dahingehend zu ergänzen, dass die Ablöse­forderungen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen an Vereine künftighin mit einem Zuschuss in Höhe der jeweiligen Forderungen gefördert werden. Dies gilt unab­hängig von den geltenden Regelungen der Höchstbetragsförderung.

 

3.    Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2006, Sportförderung, einzustellen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           22

Nein:                                          8

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              30

     

 

Abwesend:

 

StR Michl