Sitzung: 19.01.2006 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
1. Die Ablöse der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen für die Errichtung einer Schießanlage durch die Kleinkaliberschützengesellschaft Harthausen – Paar e.V. mit gesamt 11.100,- € wird mit einem Zuschuss in gleicher Höhe gefördert. Der Verein hat in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Erklärung abzugeben, dass damit alle weiteren Fördermöglichkeiten gegenüber der Stadt Friedberg ausgeschöpft sind.
2. Die Sportförderrichtlinien der Stadt Friedberg sind dahingehend zu ergänzen, dass die Ablöseforderungen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen an Vereine künftighin mit einem Zuschuss in Höhe der jeweiligen Forderungen gefördert werden. Dies gilt unabhängig von den geltenden Regelungen der Höchstbetragsförderung.
3. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2006, Sportförderung, einzustellen.