Sitzung: 09.02.2006 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der
Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung folgende Beschlüsse zu fassen:
A-1) Landratsamt
Aichach-Friedberg/06.12.2005
Es wird festgestellt, dass das Landratsamt Aichach-Friedberg in seiner Stellungnahme vom 06.12.2005 keine Einwendungen gegen den überarbeiteten Flächennutzungsplanänderungsentwurf vorbringt.
A-2) Regierung von
Schwaben/18.11.2005
Die redaktionellen Anmerkungen der Regierung von Schwaben werden in den Erläuterungstext aufgenommen.
B-1) Josef Wörle/28.11.2005
Die Stellungnahme des Herrn Josef Wörle vom 28.11.2005 wird zur Kenntnis genommen. An der bisherigen Planung wird mit folgender Begründung festgehalten:
Mahd der Flächen im Planungsgebiet
Die Pflege der Flächen, insbesondere der ökologischen Ausgleichsflächen wurde im Erläuterungstext entsprechend dem für die Flächen festgelegten Entwicklungsziel festgelegt und entspricht der fachlichen Praxis. Durch eine Erhöhung der Schnitthäufigkeit auf den Flächen könnten sich die Flächen nicht entsprechend dem naturschutzfachlich festgelegten Ziel entwickeln. Von einer Änderung der beschriebenen Maßnahmen wird daher abgesehen. Genaue Angaben zur Pflege der Flächen werden jedoch im Baugenehmigungsverfahren gemacht bzw. festgelegt und sind somit nicht Gegenstand der Flächennutzungsplan- bzw. Landschaftsplanänderung.
Bachverlegung
Herr Wörle befürchtet durch die Verlegung bzw. naturnahe Gestaltung des Auerwiesenbaches eine Vernässung seiner angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Die Planung sieht vor, den Auerwiesenbach zum überwiegenden Teil weiter von der Grundstücksgrenze weg zu verlegen, so dass die Befürchtung unbegründet erscheint. Die genaue Lage und Gestaltung des Baches wird erst im landschaftspflegerischen Begleitplan im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens festgelegt. Gleichzeitig wird ein wasserrechtliches Verfahren durchgeführt. In diesem wird untersucht, wie sich die Maßnahmen auf angrenzende Grundstücke auswirken bzw. wie eine Vernässung verhindert werden kann. Diese Punkte sind somit im Detail nicht Gegenstand der Flächennutzungs- bzw. Landschaftsplanänderung.
Lärmemissionen
Der Flächennutzungsplan gehört zur Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung. Detaillierte Festlegungen bezüglich von der landwirtschaftlichen Nutzung ausgehenden Emissionen werden hier nicht getroffen. Die Anregungen zur Lärm- und Geruchsbelästigung werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt.
B-2) Anlieger "Am Harfenacker"/14.12.2005
Die Stellungnahme der Anlieger "Am Harfenacker" vom 14.12.2005 wird zur Kenntnis genommen.
Ruhezeiten der Stadt Friedberg
Für den Betrieb von Geräten außerhalb von Wohngebieten gilt die TA Lärm. Diese lässt einen Betrieb von "lärmenden" Geräten zu, sobald die Immissionsrichtwerte im Wohn- und Mischgebiet eingehalten werden. Dies bedeutet, dass der Betrieb von Geräten auf dem Golfplatz zu jeder Tageszeit möglich ist, vorausgesetzt, entsprechende Geräte werden verwendet. Die vorgetragenen Bedenken bzw. die Details bezüglich der Lärmemissionen werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geklärt und sind somit nicht Gegenstand der vorliegenden Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes.
110 kV-Bahnstromleitung
Die im Raumordnungsverfahren festgelegte Trasse der 110 kV-Bahnstromleitung Nr. 247 zwischen Karlsfeld und Augsburg verläuft über die Ausgleichsfläche Nr. 1. Um mögliche Konflikte zwischen einer späteren Herstellung der Stromleitung und der geplanten Ausgleichsfläche zu vermeiden, wird im Schutzbereich des möglichen Trassenverlaufes auf die Pflanzung von Bäumen 1. Wuchsklasse verzichtet und das Entwicklungsziel der Fläche mit dem Leitungsbetreiber abgestimmt. Das abgestimmte Entwicklungsziel wird in der Begründung unter Hinweis auf die geplante Trasse der 110 kV-Bahnstromleitung dargelegt und entsprechend ergänzt.
C-1) Zusätzliche Beschlüsse – Stadtwerke
Friedberg/15.12.2005
Wasserversorgung
Die detaillierten Angaben zur Bewässerung des Golfplatzes sowie der Versickerung des Niederschlagswassers werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gemacht.
Abwasserbeseitigung
Die Stadtwerke regen an, im Zuge des Anschlusses des Golfplatzes an die Kanalisation auch das Sportgelände der Sportfreunde an die Kanalisation anzuschließen. Dies wird in die Begründung aufgenommen.