Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Beratung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung folgende Beschlüsse zu fassen:

 

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/06.12.2005

Es wird festgestellt, dass das Landratsamt Aichach-Friedberg in seiner Stellungnahme vom 06.12.2005 keine Einwendungen gegen den überarbeiteten Flächennutzungsplanänderungs­entwurf vorbringt.

 

A-2) Regierung von Schwaben/18.11.2005

Die redaktionellen Anmerkungen der Regierung von Schwaben werden in den Erläuterungstext aufgenommen.

 

B-1) Josef Wörle/28.11.2005

Die Stellungnahme des Herrn Josef Wörle vom 28.11.2005 wird zur Kenntnis genommen. An der bisherigen Planung wird mit folgender Begründung festgehalten:

 

Mahd der Flächen im Planungsgebiet

Die Pflege der Flächen, insbesondere der ökologischen Ausgleichsflächen wurde im Erläuterungstext entsprechend dem für die Flächen festgelegten Entwicklungsziel festgelegt und entspricht der fachlichen Praxis. Durch eine Erhöhung der Schnitthäufigkeit auf den Flächen könnten sich die Flächen nicht entsprechend dem naturschutzfachlich festgelegten Ziel entwickeln. Von einer Änderung der beschriebenen Maßnahmen wird daher abgesehen. Genaue Angaben zur Pflege der Flächen werden jedoch im Baugenehmigungsverfahren gemacht bzw. festgelegt und sind somit nicht Gegenstand der Flächennutzungsplan- bzw. Landschaftsplanänderung.

 

Bachverlegung

Herr Wörle befürchtet durch die Verlegung bzw. naturnahe Gestaltung des Auerwiesenbaches eine Vernässung seiner angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Die Planung sieht vor, den Auerwiesenbach zum überwiegenden Teil weiter von der Grundstücksgrenze weg zu verlegen, so dass die Befürchtung unbegründet erscheint. Die genaue Lage und Gestaltung des Baches wird erst im landschaftspflegerischen Begleitplan im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens festgelegt. Gleichzeitig wird ein wasserrechtliches Verfahren durchgeführt. In diesem wird untersucht, wie sich die Maßnahmen auf angrenzende Grundstücke auswirken bzw. wie eine Vernässung verhindert werden kann. Diese Punkte sind somit im Detail nicht Gegenstand der Flächennutzungs- bzw. Landschaftsplanänderung.

 

Lärmemissionen

Der Flächennutzungsplan gehört zur Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung. Detaillierte Festlegungen bezüglich von der landwirtschaftlichen Nutzung ausgehenden Emissionen werden hier nicht getroffen. Die Anregungen zur Lärm- und Geruchsbelästigung werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt.

 

B-2) Anlieger "Am Harfenacker"/14.12.2005

Die Stellungnahme der Anlieger "Am Harfenacker" vom 14.12.2005 wird zur Kenntnis genommen.

 

Ruhezeiten der Stadt Friedberg

Für den Betrieb von Geräten außerhalb von Wohngebieten gilt die TA Lärm. Diese lässt einen Betrieb von "lärmenden" Geräten zu, sobald die Immissionsrichtwerte im Wohn- und Mischgebiet eingehalten werden. Dies bedeutet, dass der Betrieb von Geräten auf dem Golfplatz zu jeder Tageszeit möglich ist, vorausgesetzt, entsprechende Geräte werden verwendet. Die vorgetragenen Bedenken bzw. die Details bezüglich der Lärmemissionen werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geklärt und sind somit nicht Gegenstand der vorliegenden Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes.

 

110 kV-Bahnstromleitung

Die im Raumordnungsverfahren festgelegte Trasse der 110 kV-Bahnstromleitung Nr. 247 zwischen Karlsfeld und Augsburg verläuft über die Ausgleichsfläche Nr. 1. Um mögliche Konflikte zwischen einer späteren Herstellung der Stromleitung und der geplanten Ausgleichsfläche zu vermeiden, wird im Schutzbereich  des möglichen Trassenverlaufes auf die Pflanzung von Bäumen 1. Wuchsklasse verzichtet und das Entwicklungsziel der Fläche mit dem Leitungsbetreiber abgestimmt. Das abgestimmte Entwicklungsziel wird in der Begründung unter Hinweis auf die geplante Trasse der 110 kV-Bahnstromleitung dargelegt und entsprechend ergänzt.

 

C-1) Zusätzliche Beschlüsse – Stadtwerke Friedberg/15.12.2005

 

Wasserversorgung

Die detaillierten Angaben zur Bewässerung des Golfplatzes sowie der Versickerung des Niederschlagswassers werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gemacht.

 

Abwasserbeseitigung

Die Stadtwerke regen an, im Zuge des Anschlusses des Golfplatzes an die Kanalisation auch das Sportgelände der Sportfreunde an die Kanalisation anzuschließen. Dies wird in die Begründung aufgenommen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

 

Abwesend:

FrV Losinger               vertreten durch StR Metzger

StR Mizera                  vertreten durch StR Eichele

StRin Müllegger          entschuldigt