Sitzung: 16.02.2006 Bauausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der vom Büro für Landschafts- und Freiraumplanung Brugger, Aichach, gefertigte Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 5 für das Gebiet nordöstlich der Greinerstraße im Stadtteil Hügelshart vom 16.02.2006 mit den textlichen Festsetzungen vom 16.02.2006 und der Begründung vom 16.02.2006 wird anerkannt.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Entwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.