Sitzung: 21.02.2006 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Stadt Friedberg beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) die 16. Änderung des Landschafts- und Flächennutzungsplanes der Stadt Friedberg zur Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel in Friedberg.
Die vom Baureferat der Stadt Friedberg in Zusammenarbeit mit dem Büro für Landschafts- und Freiraumplanung Brugger, Aichach, gefertigte Flächennutzungsplanänderung vom 23.06.2005 und die revidierte Begründung in der Fassung vom 21.02.2006 mit dem Umweltbericht vom 02.11.2005 sind Bestandteil dieses Beschlusses.