Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) die 16. Änderung des Landschafts- und Flächennutzungsplanes der Stadt Friedberg zur Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel in Friedberg.

 

Die vom Baureferat der Stadt Friedberg in Zusammenarbeit mit dem Büro für Landschafts- und Freiraumplanung Brugger, Aichach, gefertigte Flächennutzungsplanänderung vom 23.06.2005 und die revidierte Begründung in der Fassung vom 21.02.2006 mit dem Umweltbericht vom 02.11.2005 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           23

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              24

     

 

 

Abwesend:

 

FrV Fuchs

StR Scharold

StR Rockelmann

StRin Schwab

StR Neumann

FrVe Eser-Schuberth

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