Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) die 10. Änderung des Landschafts- und Flächennutzungsplanes der Stadt Friedberg im Bereich nördlich der Afrastraße und westlich der Kirche St. Afra im Felde in Friedberg.

 

Die vom Baureferat der Stadt Friedberg gefertigte Flächennutzungsplanänderung vom 23.06.2005 und die revidierte Begründung in der Fassung vom 21.02.2006 mit dem Umweltbericht vom 02.11.2005 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           26

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              26

     

 

Abwesend:

 

FrV Fuchs

StR Scharold

StR Rockelmann

StRin Schwab

StR Neumann