Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/03.01.2006
Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Landratsamt Aichach-Friedberg in seiner Stellungnahme vom 03.01.2006 keine Einwendungen gegen den überarbeiteten Flächennutzungsplanänderungsentwurf vorbringt.

 

A-2) Stadt Augsburg, Referat 6/28.12.2005

A-3) Landesverband des Bayer. Einzelhandels e.V./30.12.2005

A-4) Industrie- und Handelskammer Schwaben/10.01.2006

 

Die Stellungnahmen der Stadt Augsburg vom 28.12.2005, des Landesverbandes des Bayer. Einzelhandels e.V. vom 30.12.2005 und der IHK Schwaben vom 10.01.2006 werden zur Kenntnis genommen. Grundsätzlich wird an dem Drogeriemarkt an diesem Standort festgehalten, das Angebot von Spielwaren wird auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung im Rahmen des Bebauungsplanes jedoch ausgeschlossen. Am Entwurf zur 16. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes wird unverändert festgehalten.

 

Allgemeines

Die Stadt Friedberg verfolgt im Norden des Stadtteils Friedberg West ein integriertes städtebaulich-infrastrukturelles Gesamtkonzept. Grundlage hierfür ist der Bau der AIC 25-Neu mit dem Kreisverkehr zur Anbindung an die Lechhauser Straße.

Nördlich des künftigen Kreisverkehrs werden gewerbliche Bauflächen (Businesspark) erschlossen. Hier hat die Stadt Friedberg die Entwicklung von Verbrauchermärkten bewusst nicht zugelassen, um eine unkontrollierte Entwicklung von Einzelhandelsgeschäften zu verhindern. Hätte die Stadt Friedberg die Ansiedlung von Einzelhandelsgeschäften im B-Plan 8 für den Businesspark nicht ausdrücklich ausgeschlossen, bestände die Möglichkeit, dass sich im dortigen Gewerbegebiet Einzelhandelsgeschäfte mit einer noch größeren Verkaufsfläche ansiedeln. Zahlreiche Anfragen hierfür lagen bei der Stadt Friedberg vor.

 

Mit dem Bau der AIC 25-Neu und der damit verbundenen Neuordnung soll noch in diesem Jahr begonnen werden, so dass der Rückbau der Lechhauser Straße in naher Zukunft eingeleitet werden kann. Mit der Rückstufung und dem Rückbau der Lechhauser Straße entlang des bisherigen bebauten Bereiches dient die vorhandene Straße künftig nur noch der Erschließung des Stadtteils Friedberg West. Der Durchgangsverkehr wird über die neuen Verkehrswege abgewickelt.

Die für das Sondergebiet vorgesehene Fläche wird damit räumlich den bebauten Bereichen in Friedberg West zugeordnet. Die trennende Wirkung der bisher stark frequentierten Straße ist dann nicht mehr vorhanden, der direkte Anschluss an die Wohnbebauung in Friedberg West somit gegeben. Da schwerpunktmäßig Anwohnerverkehr vorherrschen wird, ist für Fußgänger und Fahrradfahrer eine gefahrlose Querung der Straße möglich und die fußläufige Erreichbarkeit zur Gewährleistung von Nahversorgungskäufen somit auch gegeben. Bis zum vollständigen Rückbau der Lechhauser Straße sind ggf. verkehrslenkende Maßnahmen erforderlich.

 

Städtebauliche Integration des Standortes gem. LEP

Die Feststellung, dass der Standort des Vorhabens städtebaulich nicht integriert sei, wird nicht geteilt. Das Landesentwicklungsprogramm Bayern formuliert bezüglich der städtebaulichen Integration für großflächigen Einzelhandel folgende Kriterien:

·    Gewährleistung der Verbrauchernähe und dadurch eine verbrauchernahe Versorgung

·    Schutz des Orts- und Landschaftsbildes

·    funktionsgerechte Nutzung der Infrastruktur, dadurch Erreichbarkeitsvorteile

·    baulich verdichteter Siedlungszusammenhang, mit wesentlichen Wohnanteilen

·    eine nach den örtlichen Gegebenheiten entsprechende Anbindung an den ÖPNV sowie

·    fußläufige Erreichbarkeit

·    räumlich funktionaler Bebauungszusammenhang bei Randlagen (planerisches Gesamtkonzept)

·    sowie die Flächenverfügbarkeit.

 

Durch die unmittelbare Nachbarschaft zur Wohnbebauung in Friedberg West, der günstigen Infrastruktur im Anschlussbereich der Lechhauser Straße und der AIC 25Neu ist die Verbrauchernähe und somit eine verbrauchernahe Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs gewährleistet. Der Standort befindet sich zwar in einer Randlage, steht aber in räumlich funktionalem Zusammenhang mit der benachbarten Wohnbebauung. Die bisherige Trennwirkung der Lechhauser Straße entfällt künftig vollständig.

Durch die Umwidmung einer im bisherigen Flächennutzungsplan dargestellten Gewerbefläche kann auch eine Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes durch das Vorhaben ausgeschlossen werden, besonders da weiter westlich weitere Gewerbeflächen entwickelt werden und der Bau der AIC 25Neu das Sondergebiet von der freien Landschaft trennen wird. Der Standort befindet sich somit innerhalb einer baulichen Verdichtung. Mit den benachbarten Wohnbauflächen in Friedberg West wird auch die Forderung nach wesentlichen Wohnanteilen in räumlicher Nähe erfüllt.

Eine direkte Anbindung an den ÖPNV ist bisher nicht gegeben, wird aber im Rahmen der weiteren Entwicklung des Businessparks bereits mit dem AVV diskutiert. Schwerpunktmäßig dient das angebotene Sortiment aber überwiegend der Versorgung der Bewohner des angrenzenden Stadtteils Friedberg West. Vom nördlichen Bereich des 3.500 Einwohner zählenden Stadtteils, zwischen der Augsburger Straße und der Lechhauser Straße, kann der Einzelhandelsstandort fußläufig in wenigen Minuten erreicht werden.

Die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs in Friedberg West wird von den dort wohnenden Bürgern als nicht ausreichend erachtet. Bestehende Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in einer räumlich zu großen Distanz. Der vorgesehene Standort ermöglicht neben der Verkaufsfläche auch die Unterbringung der erforderlichen PKW-Stellplätze. Vergleichbare Flächen sind im besagten Stadtteil nicht vorhanden, alternative Standorte für das Vorhaben scheiden daher aus. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Standort für das Vorhaben als städtebaulich integriert einzustufen ist und somit den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms entspricht.

 

Warensortiment

Mit Ausnahme der Stadt Augsburg teilen die Träger öffentlicher Belange die Auffassung, dass die Versorgungssituation im Stadtteil Friedberg West zu verbessern ist.

Mit der vorgesehenen Sortimentausstattung, vorwiegend Lebensmittel (76% der Verkaufsfläche werden für den Lebensmittel-Vollsortimenter und den Lebensmittel-Discounter vorgesehen), geht es überwiegend um die Versorgung der Einwohner von Friedberg West mit Gütern des täglichen Bedarfes. Das beabsichtigte Sortiment stellt einen kleinen Ausschnitt eines zentrenrelevanten Warensortimentes dar. Waren des spezialisierten höheren Bedarfes sollen im vorgesehenen Konzept nicht angeboten werden. Eine besondere Kaufkraftabschöpfung aus benachbarten zentralen Geschäftslagen - mit Fachgeschäften und einem hohen Serviceangebot - ist daher nicht zu befürchten.

Die vorgebrachte Kritik an dem Bau eines Drogeriemarktes an diesem Standort kann jedoch nicht geteilt werden. Die interessierte Drogeriemarktkette betreibt bereits eine Filiale in der Innenstadt von Friedberg. Zusätzlich befindet sich eine Filiale an der Friedberger Straße in Augsburg-Hochzoll. Auch hier wird beabsichtigt, die Filiale über den bisherigen laufenden Vertrag bis 2008 hinaus zu betreiben. Das Engagement der Drogeriemarktkette an der Lechhauser Straße besteht daher ausschließlich in einer Ergänzung der bestehenden Standorte mit dem heutzutage üblichen Warensortiment. Dabei wird im Rahmen des Bebauungsplanes für den Drogeriemarkt der Verkauf von Spielwaren ausgeschlossen.

 

Fachbehörden

Die zuständigen Fachbehörden (Regierung von Schwaben - Raumordnung, Landratsamt Aichach-Friedberg, Bauleitplanung) haben gegen die Darstellung eines großflächigen Einzelhandelsvorhabens an diesem Standort im bisherigen Verfahren keine Bedenken geäußert. Raumordnerische Belange werden demnach nicht wesentlich berührt. Die Befürchtungen der IHK oder des LBE werden von behördlicher Seite nicht geteilt.

 

A-3) Landesverband des Bayer. Einzelhandels e.V./30.12.2005

Zum heutzutage üblichen Warensortiment eines Drogeriemarktes zählen als ergänzende Randsortimente auch ein Grundangebot an Schreibwaren und Dekoartikeln sowie Dienstleistungen für Photoarbeiten. Ein Angebot an Waren des spezialisierten Bedarfs, bzw. gehobene Artikel im Bereich Schreibwaren, spezieller Schulbedarf oder der Grundausstattung für Photografie, werden aber nicht vorgesehen. Dies bleibt den Fachgeschäften mit intensiver Beratung in der Innenstadt vorbehalten. Zusätzlich sollen in Friedberg aber auch Tonträger angeboten werden, die bisher im Stadtgebiet nicht erhältlich sind. Da der Internet-Handel in diesem Bereich inzwischen eine große Rolle spielt, wird eine Magnetwirkung durch dieses Angebot nicht befürchtet.

Der Anregung, im Bebauungsplan Spielwaren auszuschließen, wird dagegen nachgekommen, da das Angebot an Spielwaren durch die ansässigen Fachgeschäfte in der Innenstadt in ausreichendem Umfang abgedeckt wird.

Zusammenfassend wird festgehalten, dass die dringende Empfehlung des LBE, die in Drogeriemärkten typischerweise geführten Randsortimente wie Schreibwaren und Dekoartikel, Fotozubehör, Spielwaren und Tonträger grundsätzlich an diesem Standort auszuschließen, nicht übernommen wird, denn deutlicher Schwerpunkt des Warensortiments im Drogeriemarkt bleibt das Kerngeschäft mit Drogerieartikel.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           23

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              24

     

 

 

Abwesend:

 

FrV Fuchs

StR Scharold

StR Rockelmann

StRin Schwab

StR Neumann

FrVe Eser-Schuberth

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