Beschluss: geändert beschlossen

1.  Allgemeine Stellungnahmen

1.1        Stellungnahmen zur Siedlungsentwicklung, Berücksichtigung von Baulücken

            Kritik, dass die Darstellung des 3-fachen Bedarfs nicht den Nachhaltigkeits-            kriterien entspricht

 

Stellungnahmen:

A-1.1) Landkreis Aichach-Friedberg - Kreisbaumeister / 16.08.05

A-1.3) Landkreis Aichach-Friedberg - Untere Naturschutzbehörde  / 25.08.05

B-1)     Lokale Agenda 21 Friedberg / 18.08.05

B-2)     Michael Wolf / 09.08.05 

B-3)     Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Ortsgruppe Friedberg  / 17.08.05

 

Beschlussvorschlag :

Bemängelt wird, dass die Darstellung von 60 ha Wohnbauland – also das dreifachen des geschätzten Bedarfs – viel zu umfangreich ist und dem landesplanerischen Gebot einer Reduzierung der neu auszuweisenden  Flächen zuwiderläuft. Die 60 ha teilen sich auf in ca. 31,5 ha im FNP 89 dargestellte Wohnbauflächen, ca.  2,0 ha zu Wohnbauflächen umzuwidmende im FNP 89 für andere Nutzungen dargestellte Flächen, ca. 19,0 ha neue geplante Wohnbauflächen sowie ca. 7,5 ha Reserveflächen für das 14. Änderungsverfahren.

 

Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass es schwierig sein kann, dargestellte Wohnbauflächen auch tatsächlich zu aktivieren. Um flexibel auf die Nachfrage nach Bauland reagieren zu können und um durch ein gewisses Überangebot auch preisdämpfend wirken zu können, wurde die Darstellung der Flächen in diesem Umfang für notwendig erachtet.

 

Entscheidend ist, wie viel neue geplante Wohnbauflächen tatsächlich bis Ende 2020 einer Bebauung zugeführt werden. Durch jährliche Berichte lässt sich das verfolgen und durch die Einleitungsbeschlüsse zu Bebauungsplänen auch steuern. Das Landesentwicklungsprogramm gibt jedoch keine konkreten Richtzahlen an, nach denen die Ausweisung von neuen geplanten Wohnbauflächen sich zu richten hätte; insoweit unterliegt die entsprechende Flächenermittlung der gemeindlichen Selbstverwaltung bzw. Planungshoheit. Der Friedberger Stadtrat hat eine für die Friedberger Verhältnisse passende Lösung erarbeitet und beschlossen. Deshalb wird die

Kritik, dass zu viel Wohnbauflächen im Entwurf dargestellt sind mit Hinweis auf die ausführliche Abhandlung des zugrunde gelegten Konzeptes unter Teil B des Erläuterungsberichtes zurückgewiesen.

 

Außerdem wird ausdrücklich Bezug genommen auf die derzeit laufenden Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern, bei der die Region Augsburg als Wachstumsregion angesehen wird.

 

Zur beschleunigten Abwicklung des für die Stadtentwicklung dringend benötigten 13. Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens wird die detaillierte Auseinandersetzung mit Baulücken innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ( § 34 BauGB ) und in mit Bebauungsplänen überplanten Gebieten ( § 30 BauGB ) sowie mit Brachflächen und leerstehender Bausubstanz  im demnächst stattfindenden 14. Flächennutzungsplan - Änderungsverfahren stattfinden.

 

 

1.2        Allgemeine Stellungnahmen und Hinweise, die beachtet werden müssen, wenn die       dargestellten noch unbebauten Wohnbauflächen mit Bebauungsplänen überplant werden

 

Stellungnahmen:

A-2)     Bay. Landesamt für Denkmalpflege – Bodendenkmalpflege / 09.08.05  

A-3)     Wasserwirtschaftsamt Donauwörth /  17.08.05  

A-4)     Bayer. Bauernverband  /  09. 08. 05  

A-7)     DB Services Immobilien GmbH /  04.08.05

A-8)     DB Energie GmbH   Bahnstromleitungen  /   01.08.05 

A-9)     Eisenbahn-Bundesamt  /  17.08.05 

A-10)  Deutsche Telekom AG, T-Com  /  19.07.05  

A-11)  Polizeiinspektion Friedberg  /   05.08.05 

A-12)  Stadtwerke Friedberg  /  11.08.05

A-13)  Bayerngas GmbH / 16.08.05 

A-14)   LEW Netzservice GmbH   /   17.08.05 

 

Da  diejenigen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, in denen  Vorschläge gemacht wurden, auf die Darstellung bestimmter Wohnbauflächen zu verzichten, bereits oben abgewogen wurden geht es nunmehr nur noch darum zu beschließen, die allgemeinen Hinweise der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten,

 

Die Träger öffentlicher Belange geben Hinweise, die beachtet werden müssen, wenn die dargestellten noch unbebauten Wohnbauflächen mit Bebauungsplänen überplant werden. Manche Hinweise wie z.B. die der Deutschen Bahn AG beziehen sich nur auf Wohnbauflächen, die an Bahnverkehrs-Trassen oder an bahneigene Hochspannungsleitungen grenzen.

 

Andere Träger öffentlicher Belange wie zum Beispiel die Stadtwerke Friedberg haben Gebiete aufgelistet, bei denen die Abwasserentsorgung nur mit mehr oder weniger größerem Aufwand aber prinzipiell möglich ist. Deshalb sollte man nur ab und an ein  Gebiet überplanen, dessen Abwasserentsorgung nur mit größerem Aufwand möglich ist, um extreme Finanzierungsspitzen bei den Stadtwerken zu vermeiden.

 

Beschlussvorschlag :

Die Stellungnahmen bzw. Belange der Träger öffentlicher Belange, die bei der verbindlichen Bauleitplanung zu beachten sind, werden im Anhang des Erläuterungsberichts zusammengefasst dargestellt. Spezielle Hinweise zu einzelnen Wohnbau- oder Dorfgebietsflächen werden in einer zusätzlichen gebietsbezogenen Auflistung wiedergegeben.

 

 

 

2. Friedberg 

2.1       Friedberg; Streichung Wohnbaufläche (W  1,57 ha) nordöstlich Kirche Herrgottsruh

 

Stellungnahmen :

B-4)     Lorenz und Mathilde Hartl / 16.08.05

B-5)     Franz Mayr  / 11.08.05 

 

Beschlussvorschlag:

Die nordöstlich Herrgottsruh gelegene Fläche grenzt im Westen und Süden an Grünflächen und im Norden und an der konisch zulaufenden Ostseite an bereits bebaute Wohnflächen an.

Die Tatsache dass die Fläche nicht ganz einfach zu erschließen ist hat dazu geführt, dass eine Bebauung bis heute nicht stattgefunden hat. Im Rahmen der Gesamtüberlegungen zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, die neben der Neuausweisung von Bauflächen auch die Herausnahme nicht oder nicht mehr benötigter Bauflächen vorsieht, bietet sich somit diese Fläche zur Streichung an, zumal eine Erweiterung, die unter Umständen die Erschließbarkeit verbessern könnte an dieser Stelle aufgrund der Nähe zu Herrgottsruh nicht in Frage kommt.

 

Da die Darstellungen des Flächennutzungsplans keine unmittelbaren Auswirkungen auf die privaten Rechte Dritter haben besteht kein Bestandsschutz bezüglich der Flächendarstellungen, zumal wenn sich über viele Jahre hinweg keine Bautätigkeit ergeben hat. Um den Kommunen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) entsprechenden Handlungsspielraum zu geben, sind Entschädigungsansprüche bei Wegfall von Baurecht unter bestimmten Maßgaben auch nur auf der Ebene des verbindlichen Baurechts (Bebauungsplan) vorzubringen.

 

An der Streichung der Wohnbaufläche (W 1,57 ha) nordöstlich der Kirche Herrgottsruh und Darstellung als landwirtschaftliche Fläche wird deshalb festgehalten.

 

 

 

2.2       Friedberg - West; Streichung   Wohnbaufläche (W - 3,06 ha) südlich Kindergarten   Friedberg - West

 

Stellungnahmen :

B-6)     Marianne Vesely / 11. 08. 2005

B-7)     Wolfgang Ellwanger / 01.08.05

B-8)     RAe Krix-Deeg- Müller für Erbengemeinschaft Mittring  vertreten durch

            Wolfgang Ellwanger / 19.08.05

B-9)     Anna Maria Engler / 12.08.05 

B-10)   Bayerisches Rotes Kreuz / 11.08.05

B-11)   Stadtsparkasse Augsburg /  11.08. 05

 

Beschlussvorschlag:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplans keine unmittelbaren Auswirkungen auf die privaten Rechte Dritter haben und auch kein Bestandsschutz bezüglich der Flächendarstellungen besteht, zumal, wenn sich über viele Jahre hinweg keine Bautätigkeit ergeben hat. Um den Kommunen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) entsprechenden Handlungsspielraum zu geben, sind Entschädigungsansprüche bei Wegfall von Baurecht unter bestimmten Maßgaben auch nur auf der Ebene des verbindlichen Baurechts (Bebauungsplan) vorzubringen.

 

Bisher ergaben sich bei  den Versuchen Bebauungspläne für dieses Gebiet aufzustellen Schwierigkeiten hinsichtlich der Erschließung, da der Anschluss östlich des Kindergartens an die B 300  (Augsburger Strasse) nicht gelang und das westlich anschließende Wohngebiet nur sehr untergeordnet für eine Erschließung herangezogen werden kann. Die Tatsache, dass die Fläche nicht ganz einfach zu erschließen ist hat demnach dazu geführt, dass eine Bebauung bis heute nicht stattgefunden hat. Im Rahmen der Gesamtüberlegungen zur 13. Änderung des Flächen-nutzungsplanes, die neben der Neuausweisung von Bauflächen auch die Herausnahme nicht oder nicht mehr benötigter Bauflächen vorsieht, bot sich somit diese Fläche zur Streichung an.

 

Aktuelle Diskussionen um die Verlängerung der Straßenbahnlinie 6 nach Friedberg-West, die unterer anderem auch zu einer Neubewertung der Zufahrtssituation von der B 300 führen, rechtfertigen jedoch momentan den Verbleib der Wohnbaulandfläche im Flächennutzungsplan bis zur endgültigen Klärung der Randbedingungen.

 

Die bisher zur Streichung vorgesehene Wohnbaufläche (W - 3,06 ha) südlich des Kindergartens und westlich des TSV-Geländes in Friedberg – West, die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan enthalten ist, verbleibt bis auf weiteres. Im Zusammenhang mit der geplanten Verlängerung der Straßenbahnlinie 6 sind die Randbedingungen für eine Erschließung von der B 300 erneut zu klären. Sollte sich die  Erschließung von Norden über die B 300 in absehbarer Zeit als nicht möglich erweisen, ist im Rahmen des beabsichtigten 14. Flächennutzungsplanänderungsverfahrens erneut eine Streichung der Fläche zu prüfen.

 

 

 

 

 

 

2.3        Friedberg;  Neuausweisung Wohnbaufläche F1 (W F1- 1,46 ha) nordöstlich

            Wulfertshauser Straße

 

Stellungnahmen:

A-1.2) Landkreis Aichach-Friedberg   Untere Immissionsschutzbehörde   16.08.05

A-2)     Bay. Landesamt für Denkmalpflege – Bodendenkmalpflege / 09.08.05  

 

Beschlussvorschlag:

Die Hinweise der Unteren Immissionsschutzbehörde (Notwendigkeit einer schalltechnischen Untersuchung) und der Abt. Bodendenkmalpflege des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege (Klärung der archäologischen Situation) werden in der weiteren Planung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen beachtet. Die Hinweise werden im Erläuterungsbericht ergänzt.

 

An der Neuausweisung der Wohnbaufläche F1 (W F1 1,46 ha) nordöstlich der Wulfertshauser Straße wird festgehalten. Auf die Beachtung des Immissionsschutzes wird an der westlichen Grenze der Wohnbaufläche mit dem entsprechenden Planzeichen hingewiesen.

 

 

2.4        Friedberg;  Neuausweisung Wohnbaufläche F2 (W F2- 0,59 ha) westlich des          

            Wasserturms

 

Stellungnahmen:

A-2)     Bay. Landesamt für Denkmalpflege – Bodendenkmalpflege / 09.08.05  

B-1)     Lokale Agenda 21 Friedberg / 18.08.05

B-3)     Bund Naturschutz in Bayern - Ortsgruppe Friedberg  / 17.08.05

 

Beschlussvorschlag:

Die Umgebung des Planungsgebietes ist überwiegend durch Ein- und Zweifamilienhaus-grundstücke, die stark durchgrünt sind, gekennzeichnet.

 

Die Überplanung des Teiles der im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellten Fläche westlich des Wasserturmes, die tatsächlich nicht als solche umgesetzt wurde, erscheint städtebaulich vertretbar, da zum einen die restlichen, um den Wasserturm tatsächlich vorhandenen Grünflächen erhalten werden können und zum anderen Grundstücksflächen, die in der Verfügbarkeit der öffentlichen Hand sind mit wenig Aufwand erschlossen und einer Bebauung zugeführt werden können. Maßgabe für die geplante Bebauung ist die Einpassung in die Umgebung hinsichtlich Baudichte, Durchgrünung und Gebäudehöhe. Eine Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes wird deshalb nicht gesehen.

 

An der Neuausweisung der Wohnbaufläche F2 (W F2 - 0,59 ha) westlich des Wasserturmes Straße wird festgehalten. Die Belange der Bodendenkmalpflege sind im Bebauungsplanver-fahren aufzugreifen. Im Erläuterungsbericht ist ein entsprechender Hinweis aufzunehmen.

 

 

 

 

 

2.5        Friedberg; Neuausweisung Wohnbaufläche F3 (W F3 - 9,53 ha) im

            Stadtentwicklungsgebiet  Friedberg-Süd

 

Stellungnahmen:

A-2) Bay. Landesamt für Denkmalpflege – Bodendenkmalpflege / 09.08.05  

B-2) Michael Wolf / 09.08.05 

B-3) Bund Naturschutz in Bayern - Ortsgruppe Friedberg / 17.08.05

 

Beschlussvorschlag:

Es handelt sich um die einzige größere Erweiterungsfläche in ganz Friedberg, die durch ihre Nähe zum Bahnhof und durch ihre Grüneinbindung städtebauliche Kriterien in hohem Maße erfüllt und für eine Wohnbebauung optimal geeignet ist. Da die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan dargestellten noch unbebauten Restflächen für sich genommen nicht sinnvoll aufplanbar und erschließbar sind, werden in einem Zwischenschritt zur verbindlichen Bauleitplanung die Randbedingungen zur Entwicklung dieses für die zukünftige Stadtentwicklung wohl wichtigsten Gebietes in Hinblick auf die Belange des Naturschutzes, der Bodendenkmalpflege, der Verkehrserschließung sowie in Hinblick auf Einwohnerdichte und Bauweise als Vorgaben für die verbindliche Bauleitplanung in einem Gesamtkonzept festgelegt.

 

Die beabsichtigte Rahmenplanung ist im Erläuterungsbericht entsprechend anzusprechen.

 

An der  Neuausweisung der Wohnbaufläche F3 (W F3 - 9,53 ha) im Stadtentwicklungsgebiet  Friedberg-Süd wird festgehalten.

 

 

2.6        Friedberg; Umwidmung zur Wohnbaufläche F4 (W F3 - 3,27 ha) westlich Afrastraße  

            und südlich Metzstraße

 

Stellungnahmen:

A-1.2) Landkreis Aichach-Friedberg - Untere Immissionsschutzbehörde / 16.08.05

A-3)     Wasserwirtschaftsamt Donauwörth / 18.08.05  

B-1)     Lokale Agenda 21 Friedberg / 18.08.05

B-3)     Bund Naturschutz in Bayern - Ortsgruppe Friedberg / 17.08.05

B-12)   Annemarie Gurko /  03.08.05

B-13)   Else Haag / 29.07.05 

B-14)   Dipl.-Ing. Gerd Sandmair und Wilhelm Lang / 19.08.2005

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahmen hinsichtlich der Überschwemmungsgefahr sind ernst zu nehmen.

Wenngleich grundsätzlich am Vorhaben festgehalten wird, kann die Um- bzw. Überplanung dieses Gebietes für Wohnbauzwecke  erst dann weitergeführt werden, wenn das Planfeststellungsverfahren für die Hochwasserschutzmaßnahmen in Friedberg abgeschlossen ist und feststeht welche Schutzmaßnahmen getroffen werden können, um die angesprochenen Hochwassergefahren zu  bannen. Erst zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, inwieweit  der Umfang der Fläche erweitert werden kann.

 

Die Umwidmung zur Wohnbaufläche F4 (W F3 - 3,27 ha) westlich Afrastraße und südlich Metzstraße wird somit bis zur Klärung der Machbarkeit der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen zurückgestellt. Es verbleibt somit bei der derzeitigen Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes. Im Rahmen des 14. Flächennutzungsplan-änderungsverfahrens ist die Planungsabsicht nochmals aufzugreifen.

 

 

2.7        Friedberg; Neuausweisung Wohnbaufläche F5 (W F5 -  0,75 ha) östlich Afrastraße und südlich Gerberweg

 

Stellungnahmen:

A-1.1) Landkreis Aichach-Friedberg - Kreisbaumeister / 16.08.05

A-1.3) Landkreis Aichach-Friedberg - Untere Naturschutzbehörde / 25.08.05

A-3)     Wasserwirtschaftsamt Donauwörth / 18.08.05  

B-1)     Lokale Agenda 21 Friedberg / 18.08.05

B-3)     Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Ortsgruppe Friedberg  / 17.08.05

B-15)   Hans Rupp / 21.08.05  

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahmen hinsichtlich der Überschwemmungsgefahr sind ernst zu nehmen.

Wenngleich grundsätzlich am Vorhaben festgehalten wird, kann die Um- bzw. Überplanung dieses Gebietes für Wohnbauzwecke erst dann weitergeführt werden,  wenn das Planfeststellungsverfahren für die Hochwasserschutzmaßnahmen in Friedberg abgeschlossen ist und feststeht welche Schutzmaßnahmen getroffen werden können, um die angesprochenen Hochwassergefahren zu  bannen.

 

Die Umwidmung zur Wohnbaufläche F5 (W F5 -  0,75 ha) östlich Afrastraße und südlich Gerberweg wird bis zur Klärung der Machbarkeit der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen zurückgestellt. Es verbleibt somit bei der derzeitigen Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes. Im Rahmen des 14. Flächennutzungsplanänderungsverfahrens ist die Planungsabsicht nochmals aufzugreifen.

 

Zur Stellungnahme von Herrn Rupp ist festzustellen, dass die Darstellungen auf seinem östlich anschließenden Grundstück gegenüber dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan nicht verändert wurden. Bei den angesprochenen Grüneintragungen handelt es sich um Hinweise auf den vorhandenen stadtbildprägenden Großgrünbestand, der aus Sicht der Landschaftsplanung bereits 1989 als schützenswert erachtet wurde. Eine Änderung der bisherigen Darstellung erfolgt deshalb nicht.

 

 

2.8        Friedberg – St.Afra; Abrundung Wohnbaufläche F7 (W F7 -  0,37 ha) südöstlich der            Siedlung St. Afra

 

Stellungnahmen:

A-1.2) Landkreis Aichach-Friedberg - Untere Immissionsschutzbehörde / 16.08.05

B-1)     Lokale Agenda 21 Friedberg / 18.08.05

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Lokalen Agenda werden zur Kenntnis genommen. In Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer wird diese kleine Abrundungsfläche nach Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung ausgewiesen, um die bauliche Entwicklung in diesem Bereich zum Abschluss zu bringen.

 

An der Abrundung der Wohnbaufläche F7 (W F7 – 0,37 ha) südöstlich der Siedlung St. Afra wird festgehalten.

 

 

2.9        Friedberg - Wiffertshausen; Abrundung Dorfgebietsfläche Wi1 (MD Wi1 -  0,32 ha) nordöstlich der Kreuzäckerstraße

 

Stellungnahmen:

B-1) Lokale Agenda 21 Friedberg / 18.08.05

 

 

Beschlussvorschlag:

Die geplante Abrundung der Dorfgebietsfläche dient dem Eigenbedarf, da die Grundstückseigentümer auch die Hofeigentümer sind. Somit kann verhindert werden, dass die Entwicklungsfähigkeit des landwirtschaftlichen Betriebs behindern wird.

 

Verkehrsgefahren durch zusätzliche Fahrzeuge werden aufgrund der Kleinteiligkeit der geplanten Abrundungsfläche nicht gesehen.

 

An der Abrundung der Dorfgebietsfläche Wi1 (MD Wi 1 – 0,32 ha) nordöstlich der Kreuzäckerstraße wird festgehalten.

 

 

2.10Friedberg - Wiffertshausen; Umwidmung Wohnbaufläche Wi2 (W  Wi2 -  0,60 ha)   

            Weiherbreiten

 

Stellungnahmen:

A-2)     Bay. Landesamt für Denkmalpflege – Bodendenkmalpflege / 09.08.05  

B-3)     Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Ortsgruppe Friedberg  / 17.08.05

 

Beschlussvorschlag:

Das Gebiet entspricht den Festsetzungen des mittlererweile rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.44 „Weiherbreiten“ im Ortsteil Wiffertshausen bei dessen Aufstellung sowohl die naturschutzfachlichen Belange als auch diejenigen der Bodendenkmalpflege abgewogen wurden und stellt somit eine redaktionelle Anpassung dar.

 

An der Umwidmung Wohnbaufläche Wi2 (W  Wi2 -  0,60 ha)  Weiherbreiten  wird festgehalten.

 

 

 

 

2.11Friedberg - Süd; Grundstücke Fl.-Nrn. 717/9, 717/10 und 717/11 Stefanstraße  

            Antrag auf Umwidmung der Grünfläche in Wohnbaufläche    

           

Stellungnahme:

B-25)   Anna und Josef Mahl / 24. 07. 05

 

Beschlussvorschlag: 

Der Antrag zur Umwidmung von Grünflächen auf Grundstücksteilen in Wohnbaufläche bezieht sich auf eine Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes von 1989. Dieser stellt in diesem Bereich strukturell die Fortsetzung und Verknüpfung vorhandener Grünzüge als Planungsziel fest. Da keine Bebauungspläne existieren, die dieses Planungsziel konkret in diesem Bereich festsetzen, kann nur im Rahmen eines Bauantragsverfahrens, etwa mit einem Vorbescheid geklärt werden, welche Auswirkungen die im Übrigen nicht parzellenscharfen Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Detail haben. Eine Bebauung der angesprochenen Baugrundstücke wird  jedoch nicht von vornherein verhindert, sodass auch keine Veranlassung besteht die Zielvorgaben des wirksamen Flächennutzungsplanes diesbezüglich zu ändern oder gar darauf zu verzichten. Eine Änderung der bisherigen Darstellung erfolgt deshalb nicht.

 

 

2.12Friedberg - Ost; Grundstück Fl.-Nr. 936 – Antrag auf Umwidmung eines             Teilbereiches der Grünfläche in Wohnbaufläche    

 

Stellungnahme:

B-26)  Gebrüder Kaindl / E-Mail vom  08.08.05

 

Beschlussvorschlag:

Der Antrag zur Umwidmung einer Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 936, Gem. Friedberg in Wohnbaufläche  wird zur Vermeidung einer weiteren Verzögerung des vorliegenden 13. Änderungverfahrens zur abschließenden Entscheidung in das demnächst einzuleitende 14. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes verwiesen.

 

 

 

3. Derching 

 

3.1         Derching; Neuausweisung Wohnbaufläche De1 (W De1 - 0,67 ha) nördlich der

            Forststraße

 

Stellungnahmen:

A-1.2) Landkreis Aichach-Friedberg - Untere Immissionsschutzbehörde  / 16.08.05

A-4)     Bayer. Bauernverband  /  09. 08. 05  

B-3)     Bund Naturschutz in Bayern e.V.   Ortsgruppe Friedberg  / 17.08.05

 

Beschlussvorschlag:

Aufgrund schwieriger Randbedingungen in Hinblick auf Grundwasser und Immissionsschutz

gestaltet sich die Suche nach geeigneten Flächen für eine Wohnbebauung in Derching als nicht einfach. Vorhandene landwirtschaftlicher Betriebe, eine Schreinerei, die Hochspannungsleitung und das östlich der Ortslage befindliche Kalksandsteinwerk schränken die Möglichkeiten im Derchinger Oberdorf stark ein. Im Derchinger Unterdorf wirken sich Immissionsschutzbelange aufgrund der vorhandenen Gewerbe- und Industriegebiete sowie der hohe Grundwasserstand einschränkend auf die Wohnbaulandausweisung aus.

 

Entsprechend der tatsächlichen Planungsabsicht, soll eine Wohnbaufläche und keine Dorfgebietsfläche ausgewiesen werden. Dies ist auch möglich, da der Abstand zur landwirtschaftlichen Hofstelle ausreicht. Die Belange des Naturschutzes und des Immissionsschutzes müssen im Rahmen der Bebauungsplanung beachtet werden.

Der Erläuterungsbericht ist um entsprechende Hinweise zu ergänzen.

 

An der Neuausweisung der Wohnbaufläche De1 (W De1 – 0,46 ha) nördlich der Forststraße wird festgehalten. Auf die Beachtung des Immissionsschutzes wird an der östlichen Grenze der Wohnbaufläche mit dem entsprechenden Planzeichen hingewiesen.

 

 

3.2         Derching; Grundstücke Fl.-Nrn. 216 sowie Krautgartengelände ; Antrag auf Darstellung als Wohnbaufläche

 

Stellungnahme:

B-27)  Josef Lindermeir /  08.08.05

 

Beschlussvorschlag:

Der Antrag zur Darstellung von Wohnbauflächen  auf dem Grundstück Fl.-Nr. 216, Gem. Derching sowie auf den Grundstücken des so genannten Krautgartengeländes wird zur Vermeidung einer weiteren Verzögerung des vorliegenden 13. Änderungverfahrens in das demnächst einzuleitende 14. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan verwiesen.

 

 

 

4. Stätzling  

 

4.1        Stätzling; Abrundung Wohnbaufläche St1 (W St1 – 0,12 ha) nordöstlich Bgm.-         

            Ebner Straße

 

Stellungnahmen:

A-5)     Amt für Landwirtschaft und Forsten Augsburg – Abt. Forsten / 18.08.05

 

Beschlussvorschlag:

Durch seine Lage im Umgriffsbereich (Eingrünung) eines später aufzustellenden Bebauungsplan mit Grünordnungsplans soll der Grundstückseigentümer des Grundstücks Flnr. 365, Gem. Stätzling im Umlegungsverfahren eine Bebauungsmöglichkeit im Bereich erhalten. Dementsprechend kann der Stellungnahme der Forstbehörde gefolgt werden so dass das Grundstück Flnr. 365 und die östlich anschließenden Teilflächen aus den Grundstücken Flnr. 363 und 362 im Flächennutzungsplan als Teil der zukünftigen Ortsrandeingrünung dargestellt werden.

Der Stellungnahme der Forstbehörde wird gefolgt, in dem eine entsprechende Anpassung der Wohnbaufläche St 1 erfolgt. Die Fläche entfällt somit als zusätzliche Wohnbaufläche.

4.2        Stätzling; Abrundung Wohnbaufläche St2 (W St2 – 1,00 ha) östlich Bgm.-         

            Ebner Straße, zwischen den Bestandsflächen

 

Stellungnahmen:

A-1.3) Landkreis Aichach-Friedberg - Untere Naturschutzbehörde  / 25.08.05

B-16)   Josef Beitlrock  / 24. 07. 05    

 

Beschlussvorschlag:

Unter Allgemeines wurde beschlossen und dargelegt, warum grundsätzlich an der Ausweisung von Wohnbauflächen im dreifachen Umfang des Bedarfs festgehalten werden soll.

In Stätzling erscheint die Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen zum einen gerechtfertigt, weil ein nicht unerheblicher Nachholbedarf über die Jahre entstanden ist und weil mit der vorhandenen Infrastruktur in Hinblick auf Kindergarten, Grund- und Hauptschule und entsprechende Geschäfte die städtebaulichen Voraussetzungen zur weiteren baulichen Entwicklung vorhanden sind. Die angesprochenen naturschutzfachlichen Belange werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung beachtet.

 

Der Stellungnahme von Herrn Josef Beitlrock, die indirekt darauf hinaus läuft, die nordöstliche Wohnbaufläche im Osten zu reduzieren,  wird dahingehend gefolgt, dass die Grundstücke von der Ausweisung ausgenommen werden.

 

Die Abrundung der Wohnbaufläche St2  östlich Bgm.- Ebner Straße, zwischen den Bestandsflächen wird im Osten soweit reduziert, dass die vom Einwendungsführer Josef Beitlrock angesprochenen Grundstücke Fl.-Nrn. 351,352, 353 und 400, Gem. Stätzling in der Darstellung nicht mehr enthalten sind.

 

Außerdem wird die geplante Ortsrandeingrünung westlich der o. g. Grundstücke gradlinig nach Norden weitergeführt, so dass eine ca. 0,46 ha große Fläche der rechtswirksamen Wohnbaulanddarstellung in Stätzling Nord-Ost gestrichen wird. Die davon betroffenen Grundeigentümer der Grundstücke Fl.-Nrn. 354, 357, 358, 360, 361, 366, 369 und 387, Gem. Stätzling sind zu informieren.

 

 

 

5. Wulfertshausen    

 

5.1         Wulfertshausen; Neuausweisung Wohnbaufläche Wu1 (W Wu 1 – 2,00 ha) südlich 

            und nördlich der Unterzeller Straße  

 

Stellungnahmen:

A-1.2) Landkreis Aichach-Friedberg - Untere Immissionsschutzbehörde /16.08.05

A-6)     Amt für Landwirtschaft und Forsten Augsburg – Abt. Landwirtschaft / 25.08.05

 

Beschlussvorschlag:

Die Hinweise zum Immissionsschutz und zu den Belangen der Landwirtschaft werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung beachtet.

 

An der  Neuausweisung der Wohnbaufläche Wu1 (W Wu1 – 2,00 ha) südlich und nördlich der Unterzeller Straße wird festgehalten.

 

 

5.2         Wulfertshausen; Abrundung Wohnbaufläche Wu2 (W Wu 2 – 0,79 ha) südlich  

            der Oberzeller Straße  

 

Stellungnahmen:

A-4)     Bayer. Bauernverband / 09. 08. 05  

B-17)   Peter Wolf  vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei  Meidert und Kollegen  / 29.07.05

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahmen werden im Rahmen des derzeit parallel laufenden Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9 im Stadtteil Wulfertshausen behandelt und gewürdigt.

 

Da von Seiten der Unteren Immissionsschutzbehörde keine Stellungnahme vorliegt, die der geplanten Ausweisung entgegensteht, wird an der Abrundung der  Wohnbaufläche Wu 2         (W Wu2 – 0,79 ha) festgehalten.

 

 

5.3         Wulfertshausen; Umwidmung Gemeinbedarfsfläche in Wohnbaufläche Wu3

            (W Wu 3 – 0,57 ha) südöstlich Wulferichstraße  

 

Stellungnahmen:

A-2)     Bay. Landesamt für Denkmalpflege – Bodendenkmalpflege / 09.08.05  

A-4)     Bayer. Bauernverband  /  09. 08. 05  

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahmen werden im Rahmen des derzeit parallel laufenden Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9 im Stadtteil Wulfertshausen behandelt und gewürdigt.

 

Da von Seiten der Unteren Immissionsschutzbehörde keine Stellungnahme vorliegt, die der geplanten Ausweisung entgegensteht, wird an der Umwidmung der bisherigen Gemeinbe-darfsfläche in Wohnbaufläche Wu 3 (W Wu3 – 0,57 ha) festgehalten.

 

 

5.4         Wulfertshausen; Ankündigung eines Widerspruchs, falls die im Vorentwurf als Wu 3 und Wu 4 dargestellten Flächen südlich der Moosstraße in der 14. Änderung wieder dargestellt werden sollten

           

Stellungnahme:

B-17)   Peter Wolf, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei  Meidert und Kollegen / 29.07.05

 

Beschlussvorschlag:

Der Antrag zur Nicht-Darstellung der Grundstücke als Wohnbau- oder Dorfgebietsflächen  wird zur Kenntnis genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass im vorliegenden 13. Änderungsverfahren die angesprochenen Flächen nicht als Bauflächen enthalten sind.

 

5.5         Wulfertshausen; Grundstück Fl.-Nr. 1129/0 - Antrag auf Darstellung des Grundstücks als Wohnbaufläche  

 

Stellungnahme:

B-28)  Erika und Theo Marcher  / 16.08.05 

 

Beschlussvorschlag:

Der Antrag zur Darstellung des Grundstücks Fl.-Nr. 1129/0, Gem. Wulfertshausen als Wohnbaufläche wird zur Vermeidung einer weiteren Verzögerung des vorliegenden 13. Änderungverfahrens in das demnächst einzuleitende 14. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan verwiesen.

 

 

5.6         Wulfertshausen; Grundstück Fl.-Nr. 807/12 - Antrag auf Darstellung des Grundstücks als Wohnbaufläche und Verlegung der Landschaftsschutz-gebietsgrenze  

 

Stellungnahme:

B-29)   Familie Martin und Barbara Mertes /  18.08.05

 

Beschlussvorschlag:

Der Antrag zur Darstellung des Grundstücks Fl.-Nr. 807/12, Gem. Wulfertshausen als Wohnbaufläche wird zur Vermeidung einer weiteren Verzögerung des vorliegenden 13. Änderungverfahrens in das demnächst einzuleitende 14. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan verwiesen.

 

Auf Nachfrage beim Landratsamt Aichach-Friedberg ist davon auszugehen, dass die im Flächennutzungs- und Landschaftsplan nachrichtlich übernommene Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes korrekt dargestellt ist.

 

 

 

6. Rederzhausen    

 

6.1        Rederzhausen; Streichung Wohnbaufläche (W – 0,52 ha) nordöstlich Josef- Schwegler-Straße  

 

Stellungnahme:

B-18)   Max und Katharina Braun /  01.09.05

 

Beschlussvorschlag:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplans keine unmittelbaren Auswirkungen auf die privaten Rechte Dritter haben und auch kein Bestandsschutz bezüglich der Flächendarstellungen besteht, zumal, wenn sich über viele Jahre hinweg keine Bautätigkeit ergeben hat. Um den Kommunen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) entsprechenden Handlungsspielraum zu geben, sind Entschädigungsansprüche bei Wegfall von Baurecht unter bestimmten Maßgaben auch nur auf der Ebene des verbindlichen Baurechts (Bebauungsplan) vorzubringen.

 

Es handelt sich um die Darstellung von Grünfläche für den ca. 5 – 8 m tiefen südlichen hinteren Teil des Grundstücks Fl.-Nr. 1002, der nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 7 im Stadtteil Rederzhausen ohnehin nicht hätte bebaut werden können. Der nördliche hintere Teil des Grundstücks Fl.-Nr. 1002 ist bereits seit 1989 im wirksamen Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt.

 

Die Streichung der Wohnbaufläche ( W – 0,52 ha ) nordöstlich der Josef Schwegler Strasse soll im Zusammenhang mit einer eventuellen Neuausweisung der  Wohnbauflächen W Re1, W Re2, W Re3 und W Re4 behandelt werden und in die Betrachtung der Gesamtbauflächenbilanz für den Stadtteil Rederzhausen eingehen. Da diese Diskussion entsprechend den für die einzelnen Stadtteile getroffenen Vorgaben des Planungskonzeptes für den Stadtteil Rederzhausen kurzfristig nicht abgeschlossen werden kann, wird zur Vermeidung einer weiteren Verzögerung des vorliegenden 13. Änderungsverfahrens die Entscheidung über die Darstellung weiterer Wohnbauflächen im Bereich Ottmaring/Rederzhausen in einem separaten Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes getroffen. Es verbleibt somit momentan bei der Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans, indem die geplante Streichung der Wohnbaufläche zurückgestellt wird. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang beauftragt, auf der Basis der Anträge entsprechend Ziffer 6.1 – 6.6 bis zur Sommerpause ein entsprechendes Plankonzept zu erarbeiten und dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

6.2  Rederzhausen; Neuausweisung Wohnbaufläche Re1  ( W  Re1 – 0,55 ha ) nördlich Steigerweg

 

Stellungnahmen:

B-1)     Lokale Agenda 21 Friedberg / 18.08.05

A-1.1) Landkreis Aichach-Friedberg - Kreisbaumeister / 16.08.05

A-1.3) Landkreis Aichach-Friedberg - Untere Naturschutzbehörde/ 25.08.05

B-3)     Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Ortsgruppe Friedberg / 17.08.05

 

Beschlussvorschlag:

Angesichts der Tatsache, dass der geschätzte dreifache Bedarf von 2,67 ha Wohnbaufläche in Rederzhausen durch die Flächenausweisungen im vorliegenden Entwurf, der im Juli/August 2005 ausgelegen hat, um 4,93 ha überschritten wird und weil die im FNP 89 dargestellten noch unerschlossenen Wohnbauflächen für sich betrachtet bereits einen Umfang von 4,03 ha haben, soll die Neuausweisung der Wohnbaufläche Re1 gemeinsam mit einer eventuellen Streichung der Wohnbaufläche nordöstlich der Josef Schwegler Strasse und im Zusammenhang mit einer eventuellen Neuausweisung der  Wohnbauflächen  W Re2, W Re3 und W Re4 im Rahmen der Betrachtung der Gesamtbauflächenbilanz für den Stadtteil Rederzhausen behandelt werden.

 

Da diese Diskussion entsprechend den für die einzelnen Stadtteile getroffenen Vorgaben des Planungskonzeptes für den Stadtteil Rederzhausen kurzfristig nicht abgeschlossen werden kann, wird zur Vermeidung einer weiteren Verzögerung des vorliegenden 13. Änderungsverfahrens die Entscheidung über die Darstellung weiterer Wohnbauflächen im Bereich Ottmaring/Rederzhausen in einem separaten Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes getroffen. Es verbleibt somit momentan bei der Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans, indem die Darstellung der Wohnbaufläche W Re1 zurückgestellt wird. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang beauftragt, auf der Basis der Anträge entsprechend Ziffer 6.1 – 6.6 bis zur Sommerpause ein entsprechendes Plankonzept zu erarbeiten und dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

6.3        Rederzhausen; Neuausweisung Wohnbaufläche Re2 (W Re2 – 1,01 ha) östlich         Schönbergstraße  

 

Stellungnahmen:

A-1.1) Landkreis Aichach-Friedberg - Kreisbaumeister / 16.08.05

A-1.3) Landkreis Aichach-Friedberg - Untere Naturschutzbehörde  / 25.08.05

B-1)     Lokale Agenda 21 Friedberg / 18.08.05

B-3)     Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Ortsgruppe Friedberg  / 17.08.05

 

Beschlussvorschlag:

Angesichts der Tatsache, dass der geschätzte dreifache Bedarf von 2,67 ha Wohnbaufläche in Rederzhausen durch die Flächenausweisungen im vorliegenden Entwurf, der im Juli/August 2005 ausgelegen hat, um 4,93 ha überschritten wird und weil die im FNP 89 dargestellten noch unerschlossenen Wohnbauflächen für sich betrachtet bereits einen Umfang von 4,03 ha haben, soll die Neuausweisung der Wohnbaufläche Re2 gemeinsam mit einer eventuellen Streichung der Wohnbaufläche nordöstlich der Josef Schwegler Strasse und im Zusammenhang mit einer eventuellen Neuausweisung der  Wohnbauflächen  W Re1, W Re3 und W Re4 im Rahmen der Betrachtung der Gesamtbauflächenbilanz für den Stadtteil Rederzhausen behandelt werden.

 

Da die Neuausweisung der Wohnbaufläche Re2 (W Re2 – 1,01 ha) östlich der Schönberg-straße auf Grundlage der sehr kritischen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit darüberhinaus als problematisch anzusehen ist, wird zur Vermeidung einer weiteren Verzögerung des vorliegenden 13. Änderungsverfahrens die Entscheidung über die Darstellung weiterer Wohnbauflächen im Bereich Ottmaring/Rederzhausen in einem separaten Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes getroffen.

 

Es verbleibt somit momentan bei der Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans, indem die Darstellung der Wohnbaufläche W Re2 zurückgestellt wird. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang beauftragt, auf der Basis der Anträge entsprechend Ziffer 6.1 – 6.6 bis zur Sommerpause ein entsprechendes Plankonzept zu erarbeiten und dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

6.4        Rederzhausen; Neuausweisung Wohnbaufläche Re3 (W Re3 – 2,21 ha) östlich         des Verbindungsweges zwischen Blattenweg und Hochstallerweg  

 

Stellungnahmen:

A-1.1) Landkreis Aichach-Friedberg - Kreisbaumeister / 16.08.05

A-1.3) Landkreis Aichach-Friedberg - Untere Naturschutzbehörde  / 25.08.05

B-1)     Lokale Agenda 21 Friedberg / 18.08.05

B-3) Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Ortsgruppe Friedberg  / 17.08.05

 

Beschlussvorschlag:

Angesichts der Tatsache, dass der geschätzte dreifache Bedarf von 2,67 ha Wohnbaufläche in Rederzhausen durch die Flächenausweisungen im vorliegenden Entwurf, der im Juli/August 2005 ausgelegen hat, um 4,93 ha überschritten wird und weil die im FNP 89 dargestellten noch unerschlossenen Wohnbauflächen für sich betrachtet bereits einen Umfang von 4,03 ha haben, soll die Neuausweisung der Wohnbaufläche Re3 gemeinsam mit einer eventuellen Streichung der Wohnbaufläche nordöstlich der Josef Schwegler Strasse und im Zusammenhang mit einer eventuellen Neuausweisung der  Wohnbauflächen  W Re1, W Re2 und W Re4 im Rahmen der Betrachtung der Gesamtbauflächenbilanz für den Stadtteil Rederzhausen behandelt werden.

 

Da die Neuausweisung der Wohnbaufläche Re3 (W Re3 – 2,21 ha) östlich des Verbindungsweges zwischen Blattenweg und Hochstallerweg zudem auf Grundlage der sehr kritischen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit als problematisch anzusehen ist, wird zur Vermeidung einer weiteren Verzögerung des vorliegenden 13. Änderungsverfahrens die Entscheidung über die Darstellung weiterer Wohnbauflächen im Bereich Ottmaring/Rederzhausen in einem separaten Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes getroffen.

 

Es verbleibt somit momentan bei der Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans, indem die Darstellung der Wohnbaufläche W Re3 zurückgestellt wird. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang beauftragt, auf der Basis der Anträge entsprechend Ziffer 6.1 – 6.6 bis zur Sommerpause ein entsprechendes Plankonzept zu erarbeiten und dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

6.5        Rederzhausen; Abrundung Wohnbaufläche Re4 (W Re4 – 0,30 ha) südlich    Bgm.-  Schmid-Straße  

 

Stellungnahmen:

A-1.3) Landkreis Aichach-Friedberg - Untere Naturschutzbehörde  / 25.08.05

A-1-4) Landkreis Aichach-Friedberg - SG 62  Wasserrecht /  25.08.05

B-1)     Lokale Agenda 21 Friedberg / 18.08.05

B-3)     Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Ortsgruppe Friedberg  / 17.08.05

 

Beschlussvorschlag:

Die vorgebrachten Bedenken zur Überschwemmungsgefahr sind sehr Ernst zu nehmen.

 

Die Abrundung der Wohnbaufläche Re4 (W Re4 – 0,30 ha) südlich der Bgm.-Schmid-Straße ist zurückzustellen, bis nähere Erkenntnisse aus dem wasserrechtlichen Verfahren zur Ausweisung eines amtlichen Überschwemmungsgebietes an der Paar vorliegen.

 

Die Entscheidung über die Darstellung weiterer Wohnbauflächen im Bereich Ottmaring/Rederzhausen wird in einem separaten Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes getroffen.

 

Es verbleibt somit momentan bei der Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans, indem die Darstellung der Wohnbaufläche W Re4 zurückgestellt wird.

Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang beauftragt, auf der Basis der Anträge entsprechend Ziffer 6.1 – 6.6 bis zur Sommerpause ein entsprechendes Plankonzept zu erarbeiten und dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

6.6        Rederzhausen; Grundstück Fl.-Nr. 1109 – Antrag eine Teilfläche Am Lindenkreuz  südlich der Paartalstraße als Wohnbaufläche darzustellen  

 

Stellungnahme:

B-18)  Max und Katharina Braun / 01.09.05

 

Beschlussvorschlag:

Der Antrag zur Darstellung einer Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 1109, Gem. Rederzhausen als Wohnbaufläche wird zur Vermeidung einer weiteren Verzögerung des vorliegenden 13. Änderungsverfahrens zurückgestellt.

Die Entscheidung über die Darstellung weiterer Wohnbauflächen im Bereich Ottmaring/Rederzhausen wird in einem separaten Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes getroffen.

Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang beauftragt, auf der Basis der Anträge entsprechend Ziffer 6.1 – 6.6 bis zur Sommerpause ein entsprechendes Plankonzept zu erarbeiten und dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

7. Hügelshart   

 

7.1        Hügelshart; Abrundung Dorfgebietsfläche H1 (MD H1 – 0,19 ha) südwestlich           Altostraße  

 

Stellungnahmen:

A-1.1) Landkreis Aichach-Friedberg - Kreisbaumeister / 16.08.05

A-1.3) Landkreis Aichach-Friedberg - Untere Naturschutzbehörde  / 25.08.05

B-19)   Rita und Josef Betz / 16.08.05  

 

Beschlussvorschlag:

Der jetzige Umfang der Abrundungsfläche, der sich in etwa an dem östlich gegenüber entstandene Gebäude Altostraße 13 orientiert erscheint ortsplanerisch noch vertretbar, zumal eine Ortsrandeingrünung vorgesehen ist.

 

Eine weitere Vergrößerung der Fläche, wie von den Eigentümern gefordert, ist aufgrund der bereits jetzt vorliegenden kritischen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Orts- und Landschaftsbild nicht realisierbar.

 

An der Abrundung der Dorfgebietsfläche H1 (MD H1 – 0,19 ha) südwestlich der Altostraße wird in der vorliegenden Form festgehalten.

 

 

7.2        Hügelshart; Abrundung Dorfgebietsfläche H2 (MD H2 – 0,40 ha) nördlich      Römerstraße  

 

Stellungnahme:

A-3)     Wasserwirtschaftsamt Donauwörth /  18.08.05  

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis des Wasserwirtschaftsamtes wird bei der Bebauung der Planungsfläche beachtet.

Ein entsprechender Hinweis ist in den Erläuterungsbericht aufzunehmen.

 

An der Abrundung der Dorfgebietsfläche H2 (MD H2 – 0,40 ha) nördlich der Römerstraße Altostraße wird in der vorliegenden Form festgehalten

 

 

7.3        Hügelshart; Grundstück Fl.-Nr. 1523/3 und weitere, Gem. Ottmaring - Antrag auf     Umwidmung von Grünfläche in Wohnbaufläche 

 

Stellungnahme:

B-32)  Klaus Grundstücksverpachtungs-GmbH&Co. KG  /  22.07.05     

 

Beschlussvorschlag:

Der Antrag auf Umwidmung des Grundstücks Fl.-Nr. 1523/3 und weitere, Gem. Ottmaring in Wohnbaufläche ist zurückzustellen bis nähere Erkenntnisse aus dem wasserrechtlichen Verfahren zur Ausweisung eines amtlichen Überschwemmungsgebietes an der Paar vorliegen und kann frühestens im Rahmen des demnächst einzuleitenden 14. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan behandelt werden.

 

 

 

8. Rinnenthal   

 

8.1       Rinnenthal; Streichung Dorfgebietsfläche MD (MD – 0,33 ha) westlich Hauserweg 

 

Stellungnahme:

B-20)   Matthias Stegmeir für Frau Anna Stanislawski / 28.08.05

 

Beschlussvorschlag: 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplans keine unmittelbaren Auswirkungen auf die privaten Rechte Dritter haben und auch kein Bestandsschutz bezüglich der Flächendarstellungen besteht, zumal, wenn sich über viele Jahre hinweg keine Bautätigkeit ergeben hat. Um den Kommunen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) entsprechenden Handlungsspielraum zu geben, sind Entschädigungsansprüche bei Wegfall von Baurecht unter bestimmten Maßgaben auch nur auf der Ebene des verbindlichen Baurechts (Bebauungsplan) vorzubringen.

 

Im vorliegenden Fall wurde die Dorfgebietsfläche auf dem Grundstück Fl.-Nr. 207, Gem. Rinnenthal um ca. ein Drittel nur soweit reduziert, dass auf dem der Antragstellerin gehörenden Grundstück zwei hintereinander liegende Grundstücke abgeteilt werden können, die beide von dem nach Norden verlaufenden Hauserweg erschlossen werden können. Im Rahmen der Gesamtüberlegungen zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, die neben der Neuausweisung von Bauflächen auch die Herausnahme nicht oder nicht mehr benötigter Bauflächen vorsieht, bot sich somit diese Teilfläche zur Streichung an, da nicht beabsichtigt ist einen Bebauungsplan für ein größeres Baugebiet aufzustellen. Die Frage evtl. für den Ausbau einer Erschließungsstraße anfallender Kosten ist nicht Inhalt des Flächennutzungsplanes.

 

An der Streichung der Dorfgebietsfläche MD (MD – 0,33 ha) westlich Hauserweg wird festgehalten. Es erfolgt eine Darstellung als landwirtschaftliche Fläche. 

 

 

8.2         Rinnenthal; Redaktionelle Anpassung Dorfgebietsfläche Ri1 (MD Ri1 – 0,39 ha)

            Am Eisbach

 

Stellungnahmen:

A-2)     Bay. Landesamt für Denkmalpflege – Bodendenkmalpflege / 09.08.05  

B-3)     Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Ortsgruppe Friedberg  / 17.08.05

 

Beschlussvorschlag: 

Der Flächennutzungsplan wird redaktionell bezüglich der Darstellung von überbaubaren Grundstücksflächen an die Festsetzungen des seit 10.01.1998 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 11 im Stadtteil Rinnenthal, in dem alle Belange bereits in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren abgewogen wurden, angepasst .

 

Im übrigen wird festgestellt, dass die Kartengrundlagen für den Flächennutzungsplan im           M 1: 5000 schon seit Jahren vom Landesvermessungsamt nicht mehr fortgeführt werden. Ziel ist mittelfristig auch in Friedberg die Umstellung der Kartengrundlage auf die mittlererweile für das Stadtgebiet Friedberg fast vollständig vorliegende digitale Flurkarte.

 

An der redaktionellen Anpassung Dorfgebietsfläche Ri (MD Ri – 0,39ha) Am Eisbach wird festgehalten.

 

 

8.3       Rinnenthal; Grundstück Fl.-Nr. 48/4 - Antrag auf Darstellung als Wohnbaufläche

 

Stellungnahme:

B-30)  Maria Holzmüller /  03.08.05

 

 

Beschlussvorschlag:

Die im Vorentwurf noch enthaltene Fläche wurde aufgrund von immissionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten aufgrund der Nähe eines landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebes nicht mehr dargestellt.

 

Der Antrag zur Darstellung des Grundstücks Fl.-Nr. 48/4, Gem. Rinnenthal als Wohnbaufläche  wird zur Vermeidung einer weiteren Verzögerung des vorliegenden 13. Änderungverfahrens zur abschließenden Entscheidung in das demnächst einzuleitende 14. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes verwiesen

 

 

8.4       Rinnenthal; Grundstück Fl.-Nr. 48/0 - Antrag auf Darstellung als Wohnbaufläche

 

Stellungnahme:

B-31)  Michaela Schlecht /  03.08.05

 

Beschlussvorschlag:

Die im Vorentwurf noch enthaltene Fläche wurde aufgrund von immissionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten aufgrund der Nähe eines landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebes nicht mehr dargestellt.

 

Der Antrag zur Darstellung des Grundstücks Fl.-Nr. 48/0, Gem. Rinnenthal als Wohnbaufläche  wird zur Vermeidung einer weiteren Verzögerung des vorliegenden 13. Änderungverfahrens zur abschließenden Entscheidung in das demnächst einzuleitende 14. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes verwiesen

 

 

 

 

 

 

 

 

9. Harthausen    

 

9.1       Harthausen; Streichung Wohnbaufläche W (W – 0,27 ha) nordöstlich der Ortslage   Am Kreuzberg

 

Stellungnahme:

B-21)   Josef Friedl / 27. 07.05

 

Beschlussvorschlag:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplans keine unmittelbaren Auswirkungen auf die privaten Rechte Dritter haben und auch kein Bestandsschutz bezüglich der Flächendarstellungen besteht, zumal, wenn sich über viele Jahre hinweg keine Bautätigkeit ergeben hat.  Um den Kommunen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) entsprechenden Handlungsspielraum zu geben, sind Entschädigungsansprüche bei Wegfall von Baurecht unter bestimmten Maßgaben auch nur auf der Ebene des verbindlichen Baurechts (Bebauungsplan) vorzubringen.

 

Bei dem ca. 70 - 80 m langen und ca. 30 m breiten Grundstücksteil handelt sich um eine bandartige Entwicklung in den Außenbereich entlang eines in die Feldflur führenden abzweigenden Weges der Strasse "Am Kreuzberg". Dies ist ein Ausschlusskriterium bei der  Bewertung von Anträgen auf zusätzliche Ausweisung von Wohnbauflächen gewesen.

 

Im Rahmen der Gesamtüberlegungen zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, die neben der Neuausweisung von Bauflächen auch die Herausnahme nicht oder nicht mehr benötigter Bauflächen vorsieht, rechtfertigt dies somit die Streichung dieser Baufläche.

 

An der Streichung der Wohnbaufläche W (W – 0,27 ha) nordöstlich der Ortslage Am Kreuzberg

wird festgehalten. Die Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 255, Gem. Harthausen ist als landwirtschaftliche Fläche darzustellen.

 

 

9.2       Harthausen; Reduzierung Wohnbaufläche W (W – 0,25 ha) südlich der           Hochspannungsleitung am Bubberg

 

Stellungnahme:

B-22)   Stefan Rieder / 18.08.05 

 

Beschlussvorschlag:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplans keine unmittelbaren Auswirkungen auf die privaten Rechte Dritter haben und auch kein Bestandsschutz bezüglich der Flächendarstellungen besteht, zumal, wenn sich über viele Jahre hinweg keine Bautätigkeit ergeben hat.  Um den Kommunen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) entsprechenden Handlungsspielraum zu geben, sind Entschädigungsansprüche bei Wegfall von Baurecht unter bestimmten Maßgaben auch nur auf der Ebene des verbindlichen Baurechts (Bebauungsplan) vorzubringen.

Da von der vorhandenen 20- KV Leitung Beschränkungen für die spätere Bebauung ausgehen, bietet diese sich zur Grenzziehung  der Wohnbaufläche an, zumal die Stadt Friedberg im Rahmen der Gesamtüberlegungen zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes neben der Neuausweisung von Bauflächen auch die Herausnahme nicht oder nicht mehr benötigter Bauflächen untersuchen muss. Eine Reduzierung erscheint darüber hinaus vertretbar, da bei einer späteren Aufstellung eines Bebauungsplanes die verbleibende Restfläche für grünordnerische Maßnahmen im Rahmen des naturschutzfachlichen Ausgleichs herangezogen werden kann.

 

Dem Antrag auf Aufhebung der Reduzierung der Wohnbaufläche W ( W – 0,25 ha) wird nicht stattgegeben, zumal festgestellt werden muss, dass ca. 2/3 der Grundstücksfläche der Fl.-Nr. 593, Gem. Harthausen als Wohnbaufläche verbleiben. Der Sicherheitsbereich der Hochspannungsleitung  wird als Ortseingrünung dargestellt.

 

 

9.3       Harthausen; Neuausweisung Wohnbaufläche Ha1 (W Ha1 – 0,59 ha) südlich der      Malzhauser Straße

 

Stellungnahmen:

B-23)   Georg und Berta Mair / 16.08.05

A-1.2) Landkreis Aichach-Friedberg -  Untere Immissionsschutzbehörde   16.08.05

Beschlussvorschlag: 

Angesichts der Tatsache, dass in Harthausen der dreifache Bedarf an Wohnbauflächen im Umfang von 1,26 ha um 0,29 ha überschritten wird, erscheint eine Erweiterung der im übrigen auch nicht ganz unstrittigen Fläche nach Osten nicht erforderlich.

 

Der Antrag auf Erweiterung der Fläche nach Osten wird deshalb abgelehnt. Die Hinweise der Unteren Immissionsschutzbehörde sind bei der weitern Planung zu beachten. Der Erläuterungs-bericht wird um entsprechende Hinweise ergänzt.

 

An der Neuausweisung der  Wohnbaufläche Ha1 (W Ha1 – 0,59 ha) südlich der Malzhauser Straße wird festgehalten. Auf die Beachtung des Immissionsschutzes wird an der westlichen Grenze der Wohnbaufläche mit dem entsprechenden Planzeichen hingewiesen.

 

 

 

10. Paar  

 

10.1     Paar; Umwidmung Dorfgebietsfläche in Wohnbaufläche Pa1 (W Pa1 – 1,10 ha)         westlich Griesmühlweg

 

Stellungnahme:

A-1.2) Landkreis Aichach-Friedberg / Untere Immissionsschutzbehörde   16.08.05

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der unteren Immissionsschutzbehörde ist zu folgen.

 

Die Flurnummern  948/6  und  948/5  werden aus der Umwidmungsfläche herausgenommen und bleiben als Dorfgebietsfläche dargestellt. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ist für diese Grundstücke eine entsprechende Nutzung festzusetzen.

11. Rohrbach  

 

11.1     Rohrbach; Abrundung Dorfgebietsfläche R1 (MD R1 – 0,43 ha) westlich des             nördlichen Ortsausganges an der Dorfstraße

 

Stellungnahmen:

B-1)     Lokale Agenda 21 Friedberg / 18.08.05

A-1.1) Landkreis Aichach-Friedberg - Kreisbaumeister / 16.08.05

A-1.3)  Landkreis Aichach-Friedberg - Untere Naturschutzbehörde  / 25.08.05

B-3)     Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Ortsgruppe Friedberg  / 17.08.05

 

Beschlussvorschlag:

Das Planungskonzept des Flächennutzungsplanes sieht für den einzigen noch sehr stark landwirtschaftlich geprägten Stadtteil mangels Nachfrage die Reduzierung der im wirksamen Flächennutzungsplan von 1989 zwar dargestellten aber nicht umgesetzten Wohnbaufläche vor.

Bauplätze für Ortsansässige sollen in der Nähe der jeweiligen Hoflage durch Abrundung der Dorfgebietsflächen zur Verfügung gestellt werden. Damit soll auch einer Abwanderung entgegengewirkt werden.

 

Die Einbindung der geplanten Bebauung in das Orts- und Landschaftsbild ist im Rahmen der jeweiligen Baugenehmigung sicherzustellen.

 

An der Abrundung der Dorfgebietsfläche R1 (MD R1 – 0,43 ha) westlich des nördlichen Ortsausganges an der Dorfstraße wird festgehalten. Auf eine Einbindung der geplanten Bauvorhaben in das Orts- und Landschaftsbild ist im Rahmen der Genehmigung besonderer Wert zu legen.

 

 

11.2     Rohrbach; Abrundung Dorfgebietsfläche R2 (MD R2 – 0,33 ha) am westlichen         Ortsausgang nördlich und südlich der Jaisstraße

 

Stellungnahmen:

A-1.1) Landkreis Aichach-Friedberg     Kreisbaumeister / 16.08.05

B-3)     Bund Naturschutz in Bayern e.V.   Ortsgruppe Friedberg  / 17.08.05

B-24)   Paul Herger  / 18. 07. 05   

 

Beschlussvorschlag:

Das Planungskonzept des Flächennutzungsplanes sieht für den einzigen noch sehr stark landwirtschaftlich geprägten Stadtteil mangels Nachfrage die Reduzierung der im wirksamen Flächennutzungsplan von 1989 zwar dargestellten aber nicht umgesetzten Wohnbaufläche vor.

Bauplätze für Ortsansässige sollen in der Nähe der jeweiligen Hoflage durch Abrundung der Dorfgebietsflächen zur Verfügung gestellt werden. Damit soll auch einer Abwanderung entgegengewirkt werden.

 

Die Einbindung der geplanten Bebauung in das Orts- und Landschaftsbild ist im Rahmen der jeweiligen Baugenehmigung sicherzustellen.

 

Der vorgebrachten Argumentation zum vorhandenen Fahrsilo kann gefolgt werden, sie erscheint jedoch lösbar. Allerdings kann im Rahmen der Bauleitplanung auf eventuell in Aussicht genommene Planungen zur Aussiedlung keine Rücksicht genommen werden.

 

An der Abrundung der Dorfgebietsfläche R2 (MD R2 – 0,33 ha) am westlichen     Ortsausgang nördlich und südlich der Jaisstraße wird festgehalten. Auf eine Einbindung der geplanten Bauvorhaben in das Orts- und Landschaftsbild ist im Rahmen der Genehmigung besonderer Wert zu legen.

 

 

11.3     Rohrbach; Grundstück Fl.-Nr. 1267/0 – Antrag auf Darstellung als Dorfgebiets-        fläche am östlichen Ortsausgang

 

Stellungnahme:

B-33)  Erwin Gail / 17.08.05  

 

Beschlussvorschlag:

Für den der Verwaltung vorliegenden Antrag auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1267/0, Gem. Rohrbach liegt eine ablehnende Stellungnahme der Untern Immissionsschutzbehörde aufgrund der westlich angrenzenden Hofstelle vor. Der Antrag ist aus diesem Grund abzulehnen.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           24

Nein:                                          3

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              27