Beschluss: ungeändert beschlossen

Verordnung

 

zur Regelung der Ladenschlusszeiten

 

während der Friedberger Jahrmärkte

 

vom ………….2006

 

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) vom 28.11.1956 (BGBl. U S. 875) in der Fassung vom 02.06.2003 (BGBl. I S. 744) und des § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien- und Medizinprodukterechts (ASiMPV) vom 02. Dezember 1998 (GVBl. S. 956), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. September 2004 (GVBl. S. 358)  folgende

 

Verordnung:

 

 

§ 1

 

In der Stadt Friedberg finden jährlich vier Jahrmärkte an folgenden Terminen statt:

 

a)    JUDIKAMARKT              am Sonntag vor dem Palmsonntag

b)    JOHANNIMARKT            am Sonntag nach Johannes dem Täufer

c)     MATTHÄUSMARKT         am Sonntag nach Matthäus

d)    MARTINIMARKT            am Sonntag vor Martini

 

Fallen Namenstage der Märkte b) bis d) auf einen Sonntag, finden die Märkte an diesem Tag selbst statt.

 

§ 2

 

Die Verkaufsstellen im Stadtgebiet Friedberg, außer in den Ortsteilen Bachern und Rohrbach sowie im Stadtteil Derching der Bereich Dickelsmoor, dürfen an den vier Jahrmarktsonntagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

 

 

§ 3

 

Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die Vorschriften des § 17 LadSchlG, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.

 

 

§ 4

 

Wer außerhalb der festgelegten Zeiten seine Verkaufsstelle öffnet handelt ordnungswidrig und kann nach § 24 LadschlG mit einer Geldbuße bestraft werden.

 

 

§ 5

 

 

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Friedberg, ………………. 2006

STADT FRIEDBERG

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              27