Beschluss: ungeändert beschlossen

Die überplanmäßigen Ausgaben für den Winterdienst bei den Haushaltsstellen 6752.5135, 6752.6360 und 6752.6719 werden gemäß § 3 Nr. 10 GeschO in Höhe von 90.000,00 € durch den Stadtrat genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle 0.9000.0410 (Schlüsselzuweisung).


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              27

     

 

Abwesend:

 

StRin Banner

StRin Lehmann

StRin Widmann

StR Neumann