Sitzung: 06.04.2006 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die überplanmäßigen Ausgaben für den Winterdienst bei den Haushaltsstellen 6752.5135, 6752.6360 und 6752.6719 werden gemäß § 3 Nr. 10 GeschO in Höhe von 90.000,00 € durch den Stadtrat genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle 0.9000.0410 (Schlüsselzuweisung).