Beschluss: ungeändert beschlossen

 

1.    Die Aufstellung der Jahresrechnung 2005 der Stadt Friedberg (EAnlage 1) wird nach Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis genommen.

 

2.    In der Haushaltsrechnung 2005 der Stadt Friedberg werden nach § 79 Abs. 2 Satz 1 KommHV die Haushaltsreste entsprechend der Anlage 2 übertragen.

 

3.    Die in die Sonderrücklage „Verlustausgleich Stadtwerke Friedberg“ gebildeten Rückstellungen für die Verlustausgleiche 2004 (358.487,45 €) und 2005 (542.644,11 €) in Höhe von 901.131,56 € werden kassenwirksam an die Stadtwerke ausgereicht.

 

4.    Die Aufstellungen der Jahresrechnung 2005 der Stiftungen (EAnlage 3) werden nach Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           26

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              26

     

 

Abwesend:

 

StRin Banner

StRin Lehmann

StRin Widmann

StR Neumann

StR Mizera