Sitzung: 06.04.2006 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
1. Die Aufstellung der Jahresrechnung 2005 der Stadt Friedberg (EAnlage 1) wird nach Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis genommen.
2. In der Haushaltsrechnung 2005 der Stadt Friedberg werden nach § 79 Abs. 2 Satz 1 KommHV die Haushaltsreste entsprechend der Anlage 2 übertragen.
3. Die in die Sonderrücklage „Verlustausgleich Stadtwerke Friedberg“ gebildeten Rückstellungen für die Verlustausgleiche 2004 (358.487,45 €) und 2005 (542.644,11 €) in Höhe von 901.131,56 € werden kassenwirksam an die Stadtwerke ausgereicht.
4. Die Aufstellungen der Jahresrechnung 2005 der Stiftungen (EAnlage 3) werden nach Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis genommen.