Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), des Art. 91 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.08.1997 (GVBl. S. 433) sowie des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (FN BayRS 2020-1-1-I) die 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 88/2 für das Gebiet südlich der Ludwigstraße und westlich der Münchener Straße sowie westlich und östlich der Jahnstraße in Friedberg als Satzung.

 

Die vom Baureferat der Stadt Friedberg gefertigte Bebauungsplanänderung vom 10.11.2005 in der Fassung vom 16.02.2006 mit den textlichen Festsetzungen vom 11.05.2006 und die revidierte Begründung vom 11.05.2006 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

 

Abwesend:

Erster Bürgermeister Dr. Bergmair

FrV Fuchs                                           vertreten durch StR Reißner

StR Rockelmann                                vertreten durch StRin Walkmann