Beschluss: ungeändert beschlossen

 

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/23.03.2006

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 23.03.2006 wird zur Kenntnis genommen.

 

Staatliches Abfallrecht

Der Hinweis, dass die vorgesehene Nutzungsänderung aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Einwände nach sich zieht, wird zur Kenntnis genommen.

 

 

A-2) Amt für Landwirtschaft u. Forsten, Dienststelle Friedberg/08.03.2006

Landwirtschaftliche Belange sind nach Ansicht der Dienststelle in Friedberg durch die Umwidmung der ehem. gewerblich genutzten Fläche in eine Fläche für die Landwirtschaft sowie die Darstellung von Waldränder, Ranken, Gehölzflächen und des beinhalteten extensiven Grünlandes als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, nur wenig berührt. Die forstwirtschaftlichen Belange (Entwicklung eines gestuften Waldsaums) werden sogar unterstützt.

 

Die Äußerung des Amts für Landwirtschaft und Forsten, wonach gegen die 18. Änderung des FNP keine Bedenken erhoben werden, wird zur Kenntnis genommen.

 

 

A-3) Bay. Bauernverband/27.03.2006

Die Hinweise und Forderungen des Bay. Bauernverbandes hinsichtlich Gehölzen und Bepflanzungen beziehen sich auf Inhalte des Bebauungsplanes und werden im dortigen Verfahren behandelt.

Die ablehnende Haltung des Bay. Bauernverbandes zur Darstellung von „besonders zur Extensivierung geeigneter Flächen aufgrund ökologischer Funktion“ im nördlichen Geltungsbereich wird, wie die Anregung, den Aufbau gestufter Waldränder nur mit Einwilligung der Grundstückseigentümer umzusetzen, zur Kenntnis genommen.

Innerhalb der 18. FNP-Änderung werden - neben der Umwidmung gewerblicher Bauflächen in Flächen für die Landwirtschaft und gemischten Bauflächen - nördlich von Hügelshart besonders für die Extensivierung geeignete Flächen (beispielsweise entlang von Waldränder, um vorhandenen Gehölzflächen und Ranken) dargestellt. Ziel ist dabei, einen Pufferbereich zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und Biotopverbundmöglichkeiten aufzuzeigen. Diese Zielvorstellungen können daher auch landwirtschaftliche Flächen mit guten Erzeugungsbedingungen umfassen.

Die Darstellungen der landschaftsplanerischen Ziele der Stadt Friedberg auf Ebene der Flächennutzungsplanung haben jedoch keine Auswirkungen auf privatrechtliche Belange. Die Umsetzung der formulierten Ziele, wie die Extensivierung naturschutzfachlich wertvoller Bereiche zum Aufbau eines Biotopverbundes, kann nur mit Zustimmung und Einverständnis der Grundstückseigentümer erfolgen. Dies gilt für die Extensivierung von landwirtschaftlichen Flächen, wie auch für den Aufbau gestufter Waldränder. Durch die Aussagen der FNP-Änderung werden ausschließlich die landschaftsplanerischen Zielvorstellungen der Stadt Friedberg für den Bereich nördlich von Hügelshart konkretisiert und an das Entwicklungs- und Pflegekonzeptes des Landschaftspflegeverbandes angeknüpft. Einschränkungen der Bewirtschaftung von Privatflächen werden durch die FNP-Änderung nicht ausgelöst und sind daher auch nicht zu befürchten. Die Flächen können weiterhin - wie bisher auch – von den Eigentümern bewirtschaftet werden.

Im Übrigen wird auf die Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde verwiesen (siehe A1). Landwirtschaftliche Belange sind nach Ansicht des Amt für Landwirtschaft nur wenig berührt sieht.

 

Es wird daher beschlossen, an der bestehenden Planung festzuhalten.

 

 

A-4) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/06.03.2006

Die Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth bezüglich der Altablagerungen und der Grundwassersituation und insbesondere die Aussage, dass aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind, werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B-1) Schmaus Paul und Walburga/27.03.2006

Die Stellungnahme der Fam. Schmaus hinsichtlich der Gehölzstrukturen und Neuanpflanzungen beziehen sich auf den Bebauungsplan und werden im dortigen Verfahren behandelt.

Bezüglich der Darstellung von „besonders zur Extensivierung geeigneter Flächen aufgrund ökologischer Funktion“ sowie zum Aufbau gestufter Waldränder wird auf die Abwägung zur Stellungnahme des Bay. Bauernverbandes verwiesen.

Innerhalb der 18. FNP-Änderung werden - neben der Umwidmung gewerblicher Bauflächen in Flächen für die Landwirtschaft und gemischten Bauflächen - nördlich von Hügelshart besonders für die Extensivierung geeignete Flächen (beispielsweise entlang von Waldränder, um vorhandenen Gehölzflächen und Ranken) dargestellt. Ziel ist dabei, einen Pufferbereich zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und Biotopverbundmöglichkeiten aufzuzeigen. Diese Zielvorstellungen können daher auch landwirtschaftliche Flächen mit guten Erzeugungsbedingungen umfassen.

Die Darstellungen der landschaftsplanerischen Ziele der Stadt Friedberg auf Ebene der Flächennutzungsplanung haben jedoch keine Auswirkungen auf privatrechtliche Belange.

Durch die Aussagen der FNP-Änderung werden ausschließlich die landschaftsplanerischen Zielvorstellungen der Stadt Friedberg für den Bereich nördlich von Hügelshart konkretisiert und an das Entwicklungs- und Pflegekonzeptes des Landschaftspflegeverbandes angeknüpft. Einschränkungen der Bewirtschaftung von Privatflächen werden durch die FNP-Änderung nicht ausgelöst und sind daher auch nicht zu befürchten. Die Flächen können weiterhin - wie bisher auch – von der Fam. Schmaus bewirtschaftet werden.

Ein Umsetzen in der Flächennutzungsplanänderung dargestellten Zielvorstellungen der Stadt Friedberg ist daher nur in Zusammenarbeit und mit Einverständnis der Fam. Schmaus möglich.

Im Übrigen wird auf die Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde verwiesen (siehe A1). Landwirtschaftliche Belange sind nach Ansicht des Amt für Landwirtschaft nur wenig berührt sieht.

 

Es wird daher beschlossen, an der bestehenden Planung festzuhalten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           26

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              27

     

 

Abwesend:

 

StRin Lehmann

StR Metzger

StR Scharold

FrVe Eser-Schuberth