Beschluss: ungeändert beschlossen

 

1.            Allgemeine Stellungnahmen

1.1        Stellungnahmen zur Siedlungsentwicklung, Berücksichtigung von Baulücken

            Kritik, dass die Darstellung des 3-fachen Bedarfs nicht den Nachhaltigkeits-            kriterien entspricht

 

 

Stellungnahme:

A-1.1) Landkreis Aichach-Friedberg / 24.04.06 - Kreisbaumeister / 21.04.06

 

Beschluss:

 

Bemängelt wird, dass die Darstellung von 60 ha Wohnbauland – also des dreifachen des geschätzten Bedarfs – viel zu umfangreich ist und dem landesplanerischen Gebot einer Reduzierung der neu auszuweisenden  Flächen zuwiderläuft. Die 60 ha teilen sich auf in ca. 32 ha im FNP 89 dargestellte Wohnbauflächen, ca. 2 ha zu Wohnbauflächen umzuwidmende, im FNP 89 für andere Nutzungen dargestellte Flächen, ca. 18 ha neu geplante Wohnbauflächen sowie ca. 8 ha Reserveflächen für das 14. Änderungsverfahren.

 

Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass es schwierig sein kann, dargestellte Wohnbauflächen auch tatsächlich zu aktivieren. Um flexibel auf die Nachfrage nach Bauland reagieren zu können und um durch ein gewisses Überangebot auch preisdämpfend wirken zu können, wurde die Darstellung dieses Flächenumfanges vom Stadtrat für notwendig erachtet.

 

Entscheidend ist, wie viel neue geplante Wohnbauflächen tatsächlich bis Ende 2020 einer Bebauung zugeführt werden. Durch jährliche Berichte lässt sich das verfolgen und durch die Einleitungsbeschlüsse zu Bebauungsplänen auch steuern. Das Landesentwicklungsprogramm gibt keine konkreten Richtzahlen an, nach denen die Ausweisung von neuen geplanten Wohnbauflächen sich zu richten hätte; insoweit unterliegt die entsprechende Flächenermittlung der gemeindlichen Selbstverwaltung. Der Friedberger Stadtrat hat eine für die Friedberger Verhältnisse nachvollziehbare und passende Lösung erarbeitet und beschlossen.

 

Die Kritik, dass zu viel Wohnbauflächen im Entwurf dargestellt sind, wird zurückgewiesen zumal auch in der derzeit laufenden Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern die Region Augsburg als Wachstumsregion angesehen wird. Diese Chance kann aus Sicht der Stadt Friedberg nur durch ein entsprechendes Baulandangebot genutzt werden.

 

Wie bereits im Stadtratsbeschluss vom 16.03.2006 dargelegt und mitgeteilt ist ein zeitnaher Abschluss des vorliegenden Verfahrens zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes vor dem 20.07.2006 für die die Stadtentwicklung dringend erforderlich. Zur beschleunigten Abwicklung des 13. Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens wird deshalb die detaillierte Auseinandersetzung mit Baulücken innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ( § 34 BauGB ) und in mit Bebauungsplänen überplanten Gebieten ( § 30 BauGB ) sowie mit Brachflächen und leerstehender Bausubstanz bzw. die Entwicklung von Strategien zur Aktivierung dieser Flächen in das demnächst stattfindende 14. Flächennutzungs-plan - Änderungsverfahren verschoben.

 

 

Stellungnahme:
A-1.2) Landkreis Aichach-Friedberg /24.04.06 – Untere Immissionsschutzbehörde / 05.04.06

 

Beschluss:

 

Aufgrund der Hinweise der Unteren Immissionsschutzbehörde werden kleinere redaktionelle Änderungen in den Flächennutzungs- und Landschaftsplan eingearbeitet.

 

 

1.2       Allgemeine Stellungnahmen und Hinweise, die beachtet werden müssen, wenn       die  dargestellten noch unbebauten Wohnbauflächen mit Bebauungsplänen        überplant werden

 

Stellungnahme:

A-2) Bay. Landesamt für Denkmalpflege – Bodendenkmalpflege / 13.04.06 

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme des Bay. Landesamtes für Denkmalpflege, Abt. Bodendenkmalpflege vom 13.04.2006 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Abteilung Bodendenkmalpflege des BLfD hat schon in ihrer zurückliegenden Stellungnahme vom 09.08.2005 bemängelt, dass im Flächennutzungsplan die Bodendenkmale nicht mit der vom BLfD mitgeteilten Flächenabgrenzung dargestellt wurden. Dies wird erneut bemängelt. Die Bodendenkmale wurden seinerzeit in gegenseitiger Absprache in die mittlerweile rechtswirksame Planfassung der 12. Änderung nicht im mitgeteilten Umgriff dargestellt, um entsprechend dem Wunsch des damaligen Gebietsreferenten des BLfD Raubgrabungen zu erschweren.

 

Da die 13. Änderung sich nur auf eine Planänderung zur Darstellung von Wohnbauflächen bezieht, ist kein Raum für eine grundsätzliche Änderung der Darstellung der Bodendenkmale.

An der bisherigen Plandarstellung der Bodendenkmäler wird somit festgehalten.

 

 

Stellungnahme:

A-3) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth / 31.03.06 (Allgemeines - Hochwasserschutz )

 

Beschluss:

 

Die positive Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 31.03.2006 zur Zurückstellung der ursprünglich geplanten Wohnbauflächenausweisungen südlich Gerberweg sowie südlich Metzstraße bis zur Klärung  und Umsetzung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Stellungnahme:

A-4) Bayer. Bauernverband  /  28.04.06   (Allgemeines)

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme des Bayer. Bauernverbandes vom 28.04.2006 wird zur Kenntnis genommen.

Die allgemeinen Hinweise hinsichtlich der Duldung von landwirtschaftlichen Emissionen bzw. der Sicherstellung der Erschließung der an Bauflächen angrenzenden landwirtschaftlichen Fluren werden auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt.

 

Hinsichtlich des Wunsches zur grundsätzlichen Ausweisung neuer Bauflächen in Stadtteilen als Dorfgebiete ist zu sagen, dass eine solche Ausweisung nicht für neue Wohngebiete in Frage kommt, da durch diesen „Etikettenschwindel“ eventuell tatsächlich auftretende immissionsschutzrechtliche Probleme nicht gelöst werden können. Bei Abrundungen der vorhandenen Ortslage, wie z.B. in Rohrbach wurde dies in der vorliegenden Planung jedoch praktiziert.

 

 

Stellungnahme:

A-5) DB Services Immobilien GmbH /  30.03.06

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme der DB Services Immobilien GmbH vom 30.03.2006 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise wurden bereits auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom16.03.2006 in Teil D des Erläuterungsberichtes übernommen.

 

 

Stellungnahme:

A-6) Bayerngas GmbH / 22.04.06

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme der Bayerngas GmbH vom 22.04.2006 und insbesondere die Tatsache dass die Bayerngas GmbH für die Erteilung von Auskünften über die Kabelschutzrohranlagen der i-21 Germany nicht mehr zuständig ist, wird  zur Kenntnis genommen.

 

Im Teil D des Erläuterungsberichtes auf Seite 95 wird eingefügt: „Anfragen für die Erteilung von Auskünften über die Kabelschutzrohranlagen sind an die i-21 Germany GmbH, Weismüllerstr. 23, 60314 Frankfurt / Main, Tel. 069-48007-0 zu richten“.

 


Stellungnahme:
A-7) Stadtwerke Friedberg/04.05.2006

Die Stadtwerke Friedberg haben aufgrund der geänderten Planung eine erweiterte Stellungnahme abgegeben. Diese wird anstatt der bisher aufgeführten Stellungnahme in den Erläuterungsbericht übernommen.


2          Friedberg

 

2.1.        Friedberg; Streichung Wohnbaufläche  ( W 1,57 ha ) nordöstlich Kirche Herrgottsruh

 

Stellungnahmen:

B-1) Mayr, Franz  / 25.04.06 

B-2) Hartl, Lorenz und Mathilde / 28.04.06 

 

Beschluss:

 

Entgegen der Darstellung der Grundstückseigentümer ist die vorhandene Erschließungsmöglichkeit über die Brixener Straße aus der Sicht der Stadt Friedberg aufgrund der Verkehrsführung und somit der zusätzlichen Verkehrsbelastung für die bestehende Wohnbebauung nicht ideal gelöst. Im Rahmen der Planungshoheit steht es der Stadt Friedberg

offen im Zusammenhang mit der durch die landesplanerischen Vorgaben geforderten Erstellung einer Bauflächenbilanz zu entscheiden, ob unter anderem auch auf bereits seit 1989 dargestellte und bisher nicht umgesetzte Wohnbauflächen verzichtet werden kann, um damit die Nettobilanz der Neuausweisung zu verbessern.

 

Da die Darstellungen des Flächennutzungsplans keine unmittelbaren Auswirkungen auf die privaten Rechte Dritter haben besteht kein Bestandsschutz bezüglich der Flächendarstellungen, zumal wenn sich über viele Jahre hinweg keine Bautätigkeit ergeben hat. Um den Kommunen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) entsprechenden Handlungsspielraum zu geben, sind Entschädigungsansprüche bei Wegfall von Baurecht unter bestimmten Maßgaben auch nur auf der Ebene des verbindlichen Baurechts (Bebauungsplan) vorzubringen.

 

Da die Stadt Friedberg gefordert ist eine Betrachtung der Gesamtbauflächenbilanz der Gesamtstadt Friedberg vorzulegen und die  Streichung der Wohnbaufläche ( W – 1,57 ha ) nordöstlich der Kirche Herrgottsruh somit in diese Betrachtung eingeht, verbleibt es somit zur Vermeidung einer weiteren Verzögerung des für die Stadtentwicklung dringend benötigten 13. Änderungsverfahrens, das bis zum 20. Juli 2006 abgeschlossen sein muss, momentan bei der Streichung dieser Fläche.

Da die Diskussion entsprechend den für die einzelnen Stadtteile und für die Gesamtstadt getroffenen Vorgaben des Planungskonzeptes und ihre Auswirkungen für die einzelnen Stadtteile kurzfristig nicht abgeschlossen werden kann, stellt der Stadtrat die nochmalige Überprüfung dieser Fläche etwa in einem veränderten Umgriff im Rahmen des bereits in Aussicht genommenen 14. Flächennutzungsplanänderungsverfahrens in Aussicht.

 

An der Streichung der Wohnbaufläche (W 1,57 ha) nordöstlich der Kirche Herrgottsruh und Darstellung als landwirtschaftliche Fläche wird deshalb festgehalten.

 

 

2.2       Friedberg ; Zurücknahme der Umwidmung zur Wohnbaufläche der gewerblichen    Baufläche ( 3,27 ha ) südlich der Metzstrasse und westlich der Afrastrasse

 

Stellungnahmen:

B-3) Naßl, Kaindl, Hartmann, Hartmann  /22.04.06

B-4) Dres. Krick  /27.03.06

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahmen hinsichtlich der Überschwemmungsgefahr sind ernst zu nehmen. Dies wird auch durch die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 31.03.2006 unterstrichen in der Zustimmung zur vorgelegten Planung signalisiert wird, da die Ausweisung aller hochwassergefährdeten Bereiche bis zur Klärung der tatsächlich im Rahmen des Hochwasserschutzes umsetzbaren Maßnahmen zurückgestellt wurden.

 

Die Um- bzw. Überplanung dieses Gebietes für Wohnbauzwecke ist durch die Stadt Friedberg jedoch nach wie vor beabsichtigt, kann aber erst dann weitergeführt werden,  wenn das Planfeststellungsverfahren für die Hochwasserschutzmaßnahmen in Friedberg abgeschlossen ist und feststeht, welche Schutzmaßnahmen getroffen werden können, um die angesprochenen Hochwassergefahren zu  bannen. Erst zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, inwieweit  der Umfang der Fläche erweitert werden kann.

 

Die Umwidmung der gewerblichen Baufläche zur Wohnbaufläche westlich Afrastraße und südlich Metzstraße wird bis zur Klärung der Machbarkeit der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen zurückgestellt. Es verbleibt somit bei der derzeitigen Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes von 1989.

 

 

2.3       Friedberg ; Neuausweisung Wohnbaufläche F2  (W F2 - 0,59 ha)  westlich des Wasserturms

 

Stellungnahmen:

A-1.1) Landkreis Aichach-Friedberg / 24.04.06 - Kreisbaumeister / 21.04.06

A-1.3) Landkreis Aichach-Friedberg / 24.04.06 - Untere Naturschutzbehörde / 19.04.06

 

Beschluss:

 

Diese höchste Stelle Friedbergs besteht aus einem länglichen ca. 75 m breiten und ca. 800 m langen Sattel auf Höhe ca. 520 m üNN, der sich von der Zeppelinstraße im Westen bis fast zur Bozener Straße im Osten zieht und einen Hochpunkt um den Wasserturm und einen weiteren nördlich des Gymnasiums aufweist.

 

Aufgrund der umgebenden Bebauung ist dieser Hochpunkt im Gelände gar nicht besonders zu erkennen und wird hauptsächlich durch den Wasserturm markiert und ablesbar. Wenn das nördlich anschließende  Gelände einmal bebaut sein wird, dann wird der Sattel sich kaum mehr abheben, denn das Gelände fällt nur bis auf ca. 513 m üNN und steigt dann nach Norden wieder leicht an. Es kann somit aus Sicht der Stadt Friedberg die Zerstörung einer herausragenden Bedeutung dieses Ortes durch die geplante Bebauung nicht nachvollzogen werden.

 

Da sowohl der Wasserturm als auch die ihn umgebende, tatsächlich mit Großbäumen bestandene Grünfläche erhalten bleibt und durch die geplante Ausweisung auch nicht beeinträchtigt wird, kann aus Sicht der Stadt Friedberg auch dem Argument der städtebaulichen Fehlentwicklung nicht gefolgt werden,  zumal mit der nur ca. 150 m westlich gelegenen Lechleite eine weitere naturschutzfachlich wertvolle aber auch für Freizeit und Erholung bedeutende Grünfläche zur Verfügung steht, die der Wohnbebauung zu Gute kommt.

 

Die Überplanung eines Teiles der im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellten Fläche  westlich des Wasserturmes, die tatsächlich bisher nicht als solche umgesetzt wurde, für eine lockere Wohnbebauung erscheint städtebaulich vertretbar, da zu einen die restlichen, um den Wasserturm tatsächlich vorhandenen Grünflächen erhalten und benutzerfreundlich ausgebaut werden können, entlang der Lechleite ausbaubare Grünflächen mit weniger Konfliktpotential zur Verfügung stehen und zum anderen Grundstücksflächen, die in der Verfügbarkeit der öffentlichen Hand sind mit wenig Aufwand erschlossen und einer Bebauung zugeführt werden können.

 

An der Neuausweisung der Wohnbaufläche F2 (W F2 – 0,59 ha) westlich des Wasserturmes wird deshalb festgehalten.

 

 

2.4       Friedberg-Süd; Neuausweisung F3 (W F3 – 9,53 ha) - Rahmenplanung

 

Stellungnahme:

A-1.1) Landkreis Aichach-Friedberg / 24.04.06- Kreisbaumeister / 21.04.06

 

Beschluss:

 

Die Anregungen des Kreisbaumeisters vom 21.04.2006 zur weiteren Aufplanung dieses Gebietes werden zur Kenntnis genommen. Erste Beratungen einer Rahmenplanung, die sich sowohl mit Baudichte, innovativen Baukonzepten  als auch mit der zukünftigen Verkehrsführung auseinandersetzt wurden im zuständigen Gremium bereits geführt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.5         Friedberg-West

 

Stellungnahme:

B-5) Fink Brigitte/18.04.2006

 

Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass im vorliegenden Planentwurf (Stand: 09.03.2006) keine Streichung der angesprochenen Wohnbaufläche südlich des Kindergartens in Friedberg-West erfolgt, sodass die Ausweisung dem Stand des 1989 genehmigten Flächennutzungsplanes entspricht. 

 

 

3.            Derching

 

3.1       Derching; Neuausweisung Wohnbaufläche De1 (W De1 – 0,67 ha)

 

Stellungnahme:

A-4) Bayer. Bauernverband  /  28.04.06  

 

Beschluss:

 

Die vorgeschlagene Ausweisung von W De1 als Dorfgebiet kommt nicht in Frage, da tatsächlich die Schaffung eines Wohngebietes mit Wohnhäusern geplant ist und es sich nicht nur um eine kleine Abrundung der Ortslage handelt. Im Übrigen bestehen gegen die geplante Ausweisung als Wohnbaufläche aus Sicht der Unteren Immissionsschutzbehörde keine Einwände.

 

Die Anmerkungen und Hinweise zur Erschließung des Gebietes werden auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung weiter untersucht.

 

An der bisherigen Darstellung des Gebietes als Wohnbaufläche wird somit festgehalten. 

 

 

4.            Stätzling

 

4.1          Stätzling;  nördliche Ortsrandeingrünung der vorhandenen Wohnbaufläche in
Stätzling Nord-Ost

 

Stellungnahme:

B-6) Hartl, Hermann und Marlene  24.04.06

 

Beschluss:

 

An der Beschlusslage des Stadtrates vom 16.03.2006 die eine Darstellung des Grundstückes FlNr. 365, Gem. Stätzling als Ortsrandeingrünung bzw. als Ausgleichsfläche für eine Bebauung der Wohnbaufläche in Stätzling  Nord-Ost dargestellt, wird festgehalten.

 

Durch seine Lage im Umgriffsbereich bzw. Geltungsbereich eines später aufzustellenden Bebauungsplans Stätzling Nord-Ost wird den Grundstückseigentümern die Möglichkeit eröffnet im Umlegungsverfahren eine Bebauungsmöglichkeit im Bereich zu erhalten.

Die geforderte rechtlich definitive Bauzusage kann auf der Ebene des Flächennutzungsplanes niemanden erteilt werden, da verbindliches Baurecht erst auf Ebene der sogenannten verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) geschaffen wird.

 

Im Übrigen muss festgestellt werden, dass das Zustandekommen dieses Bebauungsplanes in nicht unerheblichem Maße von der Einigkeit aller betroffenen Grundstückseigentümer abhängig ist. Derzeit scheint jedoch die notwendige Einigkeit in Frage zu stehen.

 

Aufgrund der vorliegenden widersprüchlichen Interessenlagen und zur Vermeidung einer weiteren Verzögerung des für die Stadtentwicklung dringend benötigten 13. Änderungsverfahrens, das bis zum 20. Juli 2006 abgeschlossen sein muss, verbleibt es momentan bei der am 16.03.2006 beschlossenen Ausweisung.

 

Da die Diskussion entsprechend den für die einzelnen Stadtteile und für die Gesamtstadt getroffenen Vorgaben des Planungskonzeptes und ihre Auswirkungen für die einzelnen Stadtteile kurzfristig nicht abgeschlossen werden kann, wird die Verwaltung beauftragt aufgrund der widersprüchlichen Interessenslagen im Bereich Stätzling-Ost eine nochmalige Überprüfung der Baulandausweisung im Rahmen des bereits in Aussicht genommenen 14. Flächennutzungs-planänderungsverfahrens durchzuführen.

 

 

4.2       Stätzling ; Streichung der FlNr. 354, Gem. Stätzling aus der rechtswirksam dargestellten Wohnbaufläche in Stätzling Nord-Ost  und aus der geplanten Wohnbaufläche St 1 und einer Teilfläche der Ortsrandeingrünung in Stätzling Nord-Ost

 

Stellungnahme:

B-13) Beitlrock, Josef   / 19.04.06  

 

Beschluss:

 

Herr Beitlrock stellte bereits während der 1. Auslegung des Entwurfs den Antrag die ihm gehörenden Grundstücke FlNrn. 351, 352, 353 und 400 aus der Darstellung als geplante Wohnbaufläche bzw. im östlichen Bereich als Fläche für eine Ortsrandeingrünung herauszunehmen. Diesem Antrag wurde mit Stadtratsbeschluss vom  16.03.2006 gefolgt und es führte sogar dazu, dass die östliche Teilfläche der rechtswirksamen Wohnbaufläche reduziert wurde. Bei der Darstellung der geplanten Wohnbaufläche St1 wurde u. a. auch aus ökologischen Gründen die  bereits seit 1989 dargestellten Wohnbauflächen nur geringfügig im Norden bzw. im Süden erweitert und ein breiter Streifen zwischen den Wohnbauflächen in einer Senke als Ortsrandeingrünung bzw. ökologische Ausgleichsfläche dargestellt und zusätzlich eine Ortsrandeingrünung im Osten dargestellt

 

Inhaltlich und aufgrund des Zeitpunktes auf Unverständnis stößt allerdings der aktuelle Antrag, der die Streichung  auf die Fläche des Schlüsselgrundstückes Fl.-Nr. 354, gem. Stätzling ausgeweitet und somit die gesamte Ausweisung in Frage stellt. Gleichzeitig muss angemerkt werden, dass alle von der am 16.03.2006 beschlossenen Reduzierung der Wohnbaufläche betroffenen Grundstückseigentümer Widerspruch eingelegt haben.

Da die Stadt Friedberg aufgrund der Vorgaben des Landesentwicklungsplanes gefordert ist eine Betrachtung der Gesamtbauflächenbilanz der Gesamtstadt Friedberg vorzulegen, fließen alle Veränderungen (Vergrößerung oder Reduzierung) der Wohnbaufläche  in Stätzling Nord-Ost  in die Betrachtung der Gesamtbauflächenbilanz des Stadtteils Stätzling und der Gesamtstadt Friedberg ein und haben somit Auswirkungen auf das Gesamtplanungskonzept und stellen es unter Umständen in Frage.

 

Aufgrund der vorliegenden widersprüchlichen Interessenlagen und zur Vermeidung einer weiteren Verzögerung des für die Stadtentwicklung dringend benötigten 13. Änderungsverfahrens, das bis zum 20. Juli 2006 abgeschlossen sein muss, verbleibt es momentan bei der am 16.03.2006 beschlossenen Ausweisung.

 

Da die Diskussion entsprechend den für die einzelnen Stadtteile und für die Gesamtstadt getroffenen Vorgaben des Planungskonzeptes und ihre Auswirkungen für die einzelnen Stadtteile kurzfristig nicht abgeschlossen werden kann, wird die Verwaltung beauftragt aufgrund der widersprüchlichen Interessenslagen im Bereich Stätzling-Ost eine nochmalige Überprüfung der Baulandausweisung im Rahmen des bereits in Aussicht genommenen 14. Flächennutzungs-planänderungsverfahrens durchzuführen.

 

 

4.3       Stätzling;  Streichung der östlichen Teilfläche der rechtswirksam dargestellten Wohnbaufläche in Stätzling Nord-Ost

 

Stellungnahmen:

B-7) Schaner, Dr. Bernhard  / 15.04.06  

B-8) Schaner, Volker  / 20.04.06  

B-9) Färber Irmgard  / 25.04.06   

B-10) Steinherr, Wilhelm  / 27.04.06    

B-11) Lindermayr, Robert u. a.   / 24.04.06 

B-12) Sturm, Anna und Hermann  / 17.04.06

B-19) Utz, Günter und Konrad  / 07.05.06

 

Beschluss:

 

Die mit Stadtratsbeschluss vom 16.03.2006 beschlossene Reduzierung der Wohnbauflächen Stätzling Nord-Ost erfolgte aufgrund der Stellungnahme des Grundstückseigentümers der Grundstücke FlNrn. 351, 352, 353 und 400 der Gemarkung Stätzling, der allerdings im nun vorliegenden Verfahrensschritt eine nochmalige Reduzierung um das Schlüsselgrundstück Fl.- Nr. 354 fordert. Somit wird insgesamt eine Erschließung des geplanten Baugebietes in Frage gestellt.

 

Da die Stadt Friedberg aufgrund der Vorgaben des Landesentwicklungsplanes gefordert ist eine Betrachtung der Gesamtbauflächenbilanz der Gesamtstadt Friedberg vorzulegen, fließen alle Veränderungen (Vergrößerung oder Reduzierung) der Wohnbaufläche  in Stätzling Nord-Ost  in die Betrachtung der Gesamtbauflächenbilanz des Stadtteils Stätzling und der Gesamtstadt Friedberg ein und haben somit Auswirkungen auf das Gesamtplanungskonzept und stellen es unter Umständen in Frage.

 

Aufgrund der vorliegenden widersprüchlichen Interessenlagen und zur Vermeidung einer weiteren Verzögerung des für die Stadtentwicklung dringend benötigten 13. Änderungsverfahrens, das bis zum 20. Juli 2006 abgeschlossen sein muss, verbleibt es momentan bei der am 16.03.2006 beschlossenen Ausweisung. Es verbleibt somit momentan bei der Streichung der Flächen.

 

Da die Diskussion entsprechend den für die einzelnen Stadtteile und für die Gesamtstadt getroffenen Vorgaben des Planungskonzeptes und ihre Auswirkungen für die einzelnen Stadtteile kurzfristig nicht abgeschlossen werden kann, wird die Verwaltung beauftragt aufgrund der widersprüchlichen Interessenslagen im Bereich Stätzling-Ost eine nochmalige grundsätzliche Überprüfung der Baulandausweisung im Rahmen des bereits in Aussicht genommenen 14. Flächennutzungsplanänderungsverfahrens durchzuführen.

 

 

5.            Wulfertshausen

 

5.1         Wohnbauflächen Wu2 + Wu3 (W Wu2 – 0,79 ha; W Wu 3 – 0,57 ha)

 

Stellungnahme:

A-4) Bayer. Bauernverband  /  28.04.06  

 

Beschluss:

 

Die vorliegende Flächennutzungsplanänderung wurde parallel zum Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 9 für das Gebiet südlich der Oberzeller Straße und östlich der Wulferichstraße im Stadtteil Wulfertshausen durchgeführt. Auf Ebene des verbindlichen Bauleitplanverfahrens, das bereits abgeschlossen wurde, wurden aus Sicht der zuständigen Unteren Immissionsschutzbehörde keine Probleme diesbezüglich vorgetragen.

 

An der bisherigen Darstellung des Gebietes als Wohnbaufläche wird somit festgehalten. 

 

 

5.2       Wulfertshausen ;  Antrag auf Darstellung des Grundstücks  FlNr. 807/12,  Gem. Wulfertshausen  als Wohnbaufläche und Verlegung der Grenze des Landschaftsschutzgebiets

 

Stellungnahme:

B-14) Mertes, Martin und Barbara /  27.04.06 

 

Beschluss:

 

Wie bereits am 16.03.2006 beschlossen und schriftlich mitgeteilt, wird der Antrag zur Darstellung des Grundstücks FlNr. 807/12, Gem. Wulfertshausen als Wohnbaufläche zur Vermeidung einer weiteren Verzögerung des vorliegenden 13. Änderungsverfahrens in das demnächst einzuleitende 14. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan verwiesen.

 

Rechtliche Fragen bezüglich der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes sind mit dem Landratsamt Aichach-Friedberg abzuklären.

 

 

5.2         Wulfertshausen;  Antrag auf Darstellung des Grundstücks Fl.-Nr. 1129/0, Gem.

Wulfertshausen als Wohnbaufläche  

 

Stellungnahme:

B-15) Marcher, Erika und Theo  / 03.04.06 

 

Beschluss:

 

Wie bereits am 16.03.2006 beschlossen und schriftlich mitgeteilt, wird der Antrag zur Darstellung des Grundstücks FlNr. 1129/0, Gem. Wulfertshausen als Wohnbaufläche zur Vermeidung einer weiteren Verzögerung des vorliegenden 13. Änderungsverfahrens in das demnächst einzuleitende 14. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan verwiesen.

 

 

6.         Hügelshart

 

6.1       Hügelshart ;  Abrundung Dorfgebietsfläche H1  ( MD H1 -  0,19 ha ) südwestlich      Altostrasse

 

Stellungnahmen:

A-1.1) Landkreis Aichach-Friedberg / 24.04.06 - Kreisbaumeister   / 21.04.06 

B-16) Betz, Rita und Josef / 26.04.06

 

Beschluss:

 

Der jetzige Umfang der Abrundungsfläche, der sich in etwa an das östlich gegenüber entstandene Gebäude Altostraße 13 orientiert, erscheint ortsplanerisch noch vertretbar, zumal eine Ortsrandeingrünung vorgesehen ist.

 

Eine weitere Vergrößerung der Fläche, wie von den Eigentümern gefordert, ist aufgrund der bereits jetzt vorliegenden kritischen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Orts- und Landschaftsbild nicht realisierbar.

 

An der Abrundung der Dorfgebietsfläche H1 (MD H1 – 0,19 ha) südwestlich der Altostraße wird in der vorliegenden Form festgehalten.

 

 

6.2       Sonstiges Hügelshart

 

Stellungnahme:

B-17) Klaus Grundstücksverpachtungs-GmbH&Co. KG  /  24.04.06

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme der Klaus Grundstücksverpachtungs-GmbH&Co. KG  vom  24.04.2006 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

7.         Paar – Wohngebietsfläche W Pa1

 

Stellungnahme:

B-18) Mischke, Andrea  / 03.04.06  

 

Beschluss:

 

Der Vorschlag zur redaktionellen Klarstellung auf Seite 72 des Erläuterungstextes unter der Überschrift „geplante Wohngebietsfläche W Pa1“ wird akzeptiert. Der Text ist entsprechend anzupassen.

 

 

8.         Rohrbach

 

8.1       Rohrbach; Abrundung Dorfgebietsfläche R1 (MD R1 – 0,43 ha) westlich des             nördlichen Ortsausganges an der Dorfstraße

 

Stellungnahme:

A-1.1) Landkreis Aichach-Friedberg / 24.04.06 - Kreisbaumeister  / 21.04.06 

 

Beschluss:

 

Das Planungskonzept des Flächennutzungsplanes sieht für den einzigen noch sehr stark landwirtschaftlich geprägten Stadtteil mangels Nachfrage die Reduzierung der im wirksamen Flächennutzungsplan von 1989 zwar dargestellten aber nicht umgesetzten Wohnbaufläche vor.

Bauplätze für Ortsansässige sollen in der Nähe der jeweiligen Hoflage durch Abrundung der Dorfgebietsflächen zur Verfügung gestellt werden. Damit soll auch einer Abwanderung entgegengewirkt werden.

 

Die Einbindung der geplanten Bebauung in das Orts- und Landschaftsbild ist im Rahmen der jeweiligen Baugenehmigung sicherzustellen.

 

An der Abrundung der Dorfgebietsfläche R1 (MD R1 – 0,43 ha) westlich des nördlichen Ortsausganges an der Dorfstraße wird festgehalten. Auf eine Einbindung der geplanten Bauvorhaben in das Orts- und Landschaftsbild ist im Rahmen der Genehmigung besonderer Wert zu legen.

 

 

8.2       Rohrbach; Abrundung Dorfgebietsfläche R2 (MD R2 – 0,33 ha) am westlichen         Ortsausgang nördlich und südlich der Jaisstraße

 

Stellungnahme:

A-1.1) Landkreis Aichach-Friedberg / 24.04.06 -  Kreisbaumeister  / 21.04.06 

 

Beschluss:

 

Das Planungskonzept des Flächennutzungsplanes sieht für den einzigen noch sehr stark landwirtschaftlich geprägten Stadtteil mangels Nachfrage die Reduzierung der im wirksamen Flächennutzungsplan von 1989 zwar dargestellten aber nicht umgesetzten Wohnbaufläche vor.

Bauplätze für Ortsansässige sollen in der Nähe der jeweiligen Hoflage durch Abrundung der Dorfgebietsflächen zur Verfügung gestellt werden. Damit soll auch einer Abwanderung entgegengewirkt werden.

 

Die Einbindung der geplanten Bebauung in das Orts- und Landschaftsbild ist im Rahmen der jeweiligen Baugenehmigung sicherzustellen.

 

An der Abrundung der Dorfgebietsfläche R2 (MD R2 – 0,33 ha) am westlichen     Ortsausgang nördlich und südlich der Jaisstraße wird festgehalten. Auf eine Einbindung der geplanten Bauvorhaben in das Orts- und Landschaftsbild ist im Rahmen der Genehmigung besonderer Wert zu legen.


9.         Weitere Beschlüsse:

Da während der 13. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes keine Änderungen in den Stadtteilen Rederzhausen und Ottmaring vorgenommen wurden und diese Änderungen in einem eigenen Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren erfolgen sollen, werden die beiden Stadtteile aus dem Titel der 13. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg zur Neuausweisung von Wohnbauflächen in den Schwerpunktbereichen Derching, Stätzling, Wulfertshausen, Friedberg, Rederzhausen und Ottmaring sowie zur Abrundung und Anpassung von Bauflächen in den übrigen Stadtteilen gestrichen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           25

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              26

     

 

Abwesend:

 

StRin Lehmann

StR Metzger

StR Scharold

FrVe Eser-Schuberth

StRin Schulte-Hechfort