Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) die 13. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg zur Neuausweisung von Wohnbauflächen in den Schwerpunktbereichen Derching, Stätzling, Wulfertshausen und Friedberg sowie zur Abrundung und Anpassung von Bauflächen in den übrigen Stadtteilen.

 

Die vom Baureferat der Stadt Friedberg in Zusammenarbeit mit dem Büro für Landschafts- und Freiraumplanung Brugger, Aichach, gefertigte Flächennutzungsplanänderung vom 25.11.2003 in der Fassung vom 31.05.2006 und der revidierte Erläuterungsbericht vom 31.05.2006 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           25

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              26

     

 

Abwesend:

 

StRin Lehmann

StR Metzger

StR Scharold

FrVe Eser-Schuberth

StRin Schulte-Hechfort