Beschluss: geändert beschlossen

Die Stadt Friedberg lehnt die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Erneuerung / zum Neubau der 110-kV-Bahnstromleitung Karlsfeld - Augsburg, Planfeststellungsabschnitt B, Regierungsbezirk Schwaben im Bereich des Stadtgebietes Friedberg vorgelegte Planung ab, da wesentliche Forderungen aus der Stellungnahme der Stadt Friedberg vom 21.04.1999 zum Raumordnungsverfahren nicht umgesetzt wurden und der Stadt Friedberg eine ausreichende Abwägung der möglichen Varianten nicht nachvollziehbar erscheint.

 

Die Planung ist aus Sicht der Stadt Friedberg in folgenden Punkten zu überarbeiten:

 

-     im Verlauf der Ortslagen ist in Rücksicht auf die Wohnbebauung bei Parallelführung der Neubautrasse zur vorhandenen 110-kV-Leitungtrasse der BAWAG nach Osten ein Mindestabstand von 100 m anstatt der geplanten 33 m einzuhalten.

      Der Stadtrat erhält im Übrigen seine Forderung der Verkabelung im Bereich der Wohnbebauung aufrecht.

 

-      Die Stadt Friedberg spricht sich bei der Umfahrung von Wulfertshausen nach wie vor für die so genannte „Westumfahrung von Wulfertshausen“ (Trassenvariante 1 des Raumordnungsverfahrens) in der Untervariante „Waldüberspannung“ aus.

      

       Da eine Baulandentwicklung von Wulfertshausen aufgrund des Landschaftsschutzgebietes „Lechleite“ nach Westen nicht in Frage kommt, wirkt sich diese Trasse nicht negativ auf die mögliche Siedlungsentwicklung aus. Die Osttrasse ist aus Sicht der Siedlungsentwicklung aufgrund ihrer begrenzenden Wirkung jedoch negativ zu sehen. Dies gilt im nördlichen Verlauf ebenfalls für den Stadtteil Stätzling.

 

-      Der neue Maststandort Nr. 529 auf Grundstück Fl.-Nr. 1459, Gem. Ottmaring  an der Kriststraße bei Hügelshart ist dahingehend zu überprüfen und zu ändern, dass die im Rahmen der derzeit im Verfahren befindliche Aufstellung einer Außenbereichssatzung geplante Bebauungsmöglichkeit auf diesem Grundstück nicht unterbunden wird.

 

-      Außerdem ist sicherzustellen, dass die zwischen Stadt Friedberg und dem Straßenbauamt Augsburg in Aussicht genommene Trasse für eine Nordumgehung der B 300 zwischen Friedberg und Wulfertshausen nicht verbaut wird.

 

Die Verwaltung wird beauftragt diese Belange im Rahmen des Erörterungstermins nachdrücklich zu vertreten und gegebenenfalls durch weitere Unterlagen zu untermauern.

 

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, zur Vertretung der städtischen Interessen in diesem Verfahren einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Die dafür erforderlichen Kosten in Höhe von geschätzten 10.000,00 Euro werden überplanmäßig bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt durch Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle 9000.0410.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              28

     

 

Abwesend:

 

StRin Lehmann

StR Metzger

StR Scharold